Plattform für Wasser, Gas und Wärme
E-Paper
Fachartikel
27. Juni 2018

W3 «Richtlinie für Trinkwasserinstallationen»

Richtlinie W3 – neue Ergänzung 3

Trinkwasserinstallationen müssen so geplant, installiert und betrieben werden, dass die Trinkwasserhygiene jederzeit garantiert wird. Um dies während der gesamten Bau- und Betriebszeit sicherzustellen, wurde die bestehende SVGW-Richtlinie W3 «Richtlinie für Trinkwasserinstallationen» mit der Ergänzung 3 «Hygiene in Trinkwasserinstallationen» erweitert. Im ersten Teil werden die beiden wichtigen Themen «Druckprüfung» sowie «Erstbefüllung und Spülung» behandelt. Weitere Themen folgen.
Cosimo Sandre 

Trinkwasser ist das Lebensmittel Nr. 1 – eine oft gelesene und gehörte Aussage. Leider sind sich der Bedeutung oftmals weder Trinkwassernutzer noch Personen, die sich von Berufs wegen mit der Planung und Montage von Trinkwasserinstallationen beschäftigen, in letzter Konsequenz bewusst.

Lebensmittelrecht

Seit dem 1. Mai 2017 sind das Lebensmittelgesetz und das dazugehörige Verordnungspaket, insbesondere die neue Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) in Kraft. Diese gilt explizit auch für Hausinstallationen – nicht nur für die Kalt-, sondern auch für die Warmwasserinstallation. Unter das Lebensmittelrecht fallen gemäss der neuen TBDV nicht nur öffentliche Wasserversorgungen, sondern auch Inhaber/Betreiber von Hausinstallationen, die Trinkwasser an Endabnehmer wie Mieter abgeben. Diese Inhaber von Hausinstallationen sind – rechtlich gesehen – Betreiber eines Lebensmittelbetriebs.

Wie jeder andere Lebensmittelbetrieb auch müssen Wasserversorgungen sowie die erwähnten Inhaber/Betreiber von Hausinstallationen im Rahmen der Selbstkontrolle die möglichen Gefahren für das Trinkwasser abschätzen. Die getroffenen Massnahmen müssen sicherstellen, dass in der gesamten Lebensmittelkette – also von der Fassung bis zu den Entnahmestellen – die Arbeitsprozesse so beherrscht werden, dass die Trinkwasserqualität nicht beeinträchtigt wird. Damit es bei den Verbrauchern zu keinerlei Beanstandungen kommt, haben Wasserversorgungen ein grosses Interesse daran, dass das von ihnen gelieferte Trinkwasser auch während der gesamten Betriebszeit hygienisch einwandfrei bleibt.

Bei der Planung und AusfĂĽhrung sowie beim Betrieb einer Trinkwasserinstallation mĂĽssen deshalb die anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.

Richtlinie W3 – Ergänzung 3

Inhaber/Betreiber einer Hausinstallation verfügen nicht zwangsläufig über die nötigen Fachkenntnisse, sodass die Verantwortung für eine fachgerechte Sanitärplanung und Ausführung an die Planer und Installateure delegiert wird.

Um sicherzugehen, dass die Trinkwasserinstallation in hygienisch einwandfreiem Zustand an den Inhaber/Betreiber übergeben wird, sind mögliche Quellen der Verunreinigung während der gesamten Bauzeit auf ein Mindestmass zu reduzieren.

Die für die Erarbeitung der Richtlinie W3/Ergänzung 3 zuständige SVGW-Arbeitsgruppe beleuchtet derzeit eine Vielzahl von Themen rund um die Trinkwasserhygiene in einer Hausinstallation für die einzelnen Bau- und Betriebsphasen:

– Rolle Bauherr, Betreiber, Konsument

– Rolle Generalunternehmer, Architekt

– Planung

– Produktewahl

– Lieferung und Lagerung

– Installation

– Druckprüfung

– Erstbefüllung und Spülung

– Inbetriebnahme und Endkontrolle

– Betrieb und Instandhaltung

– Stagnation

– Probenahme

 

Anmelden
ErstbefĂĽllung

Das wachsende Bewusstsein in der Sanitärbranche für die Belange der Trinkwasserhygiene wirft seit Längerem die Frage auf, wie eine Druckprüfung hygienisch richtig durchzuführen ist. Deshalb wurde das Thema Druckprüfung und die damit verbundene Erstbefüllung und Spülung vorrangig in der Arbeitsgruppe behandelt.

Bei einer Druckprüfung mit Wasser besteht die Gefahr, dass das Wasser lange in den Leitungen stagniert. Durch die Verwendung gebrauchter oder hygienisch ungeeigneter Füllschläuche sowie verunreinigter Druckpumpen kann die Trinkwasserinstallation bereits in einer frühen Bauphase sowohl chemisch als auch mikrobiologisch kontaminiert werden. Bei der Erstbefüllung werden zudem mit dem Prüfwasser, das nicht keimfrei und steril ist, Mikroorganismen eingetragen. Aufgrund fehlender Konkurrenz und langer Stagnationszeiten können diese Mikroorganismen die ökologischen Nischen der Installation besetzen. Besteht die Installation aus Kunststoffprodukten, so werden Kohlenstoffverbindungen aus diesen herausgelöst und gehen in das Wasser über. Diese Kohlenstoffverbindungen dienen den Mikroorganismen als Nahrung. In der Folge vermehren sie sich und Biofilme werden gebildet.

Um dieses Problem auszuschliessen, verlangt die neue W3/Ergänzung 3, dass eine Trinkwasserinstallation während der Bauphase nicht mehr mit Wasser gefüllt wird. Frühestens drei Tage vor dem bestimmungsgemässen Betrieb – also dann, wenn die Hausanschlussleitung erstellt und der Wasserzähler montiert sind – darf die Erstbefüllung und die Spülung mit sauberem Trinkwasser erfolgen.

DruckprĂĽfung

Dennoch müssen wie bisher während der Bauphase alle Trinkwasserleitungen, solange sie noch sichtbar sind, einer Druckprüfung unterzogen werden. Dafür stellt die neue Richtlinie W3/Ergänzung 3 drei verschiedene Verfahren zur Auswahl:

Kombinierte DichtheitsprĂĽfung

Die Prüfung besteht aus einer Dichtheitsprüfung mit ölfreier Luft oder inertem Gas während der Rohbauphase und einer Endprüfung mit Trinkwasser unter Betriebsdruck frühestens drei Tage vor dem bestimmungsgemässen Betrieb. Mit dieser Vorgehensweise lassen sich während der Rohbauphase mit geringem Aufwand allfällige Material- und Montagefehler erkennen. Zudem lassen sich mit der Endprüfung die während der Endmontage erstellte Vielzahl von Verbindungen überprüfen.

Kombinierte Dichtheits- und FestigkeitsprĂĽfung

Die Prüfung besteht aus einer Dichtheitsprüfung mit ölfreier Luft oder inertem Gas während der Rohbauphase und einer Festigkeitsprüfung mit Trinkwasser frühestens drei Tage vor dem bestimmungsgemässen Betrieb. Diese Vorgehensweise kommt zum Tragen, wenn Herstellervorgaben oder Unternehmer-Qualitätsrichtlinien am Ende der Montagearbeiten eine Festigkeitsprüfung verlangen.

Dichtheits- und FestigkeitsprĂĽfung mit Trinkwasser

Die Prüfung besteht aus einer Dichtheitsprüfung und einer anschliessenden Festigkeitsprüfung mit Trinkwasser. Diese darf dann angewendet werden, sobald sichergestellt ist, dass zwischen der Erstellung der Installation und dem bestimmungsgemässen Betrieb weniger als drei Tage liegen.

Veröffentlichung

Wegen der Wichtigkeit der beschriebenen Themen «Druckprüfung» sowie «Erstbefüllung und Spülung» wird bereits im Oktober 2018 die Richtlinie W3/Ergänzung 3, bestehend aus den beiden Kapiteln in den drei Landessprachen, erhältlich sein. Nach Fertigstellung aller Kapitel erhalten die beim SVGW registrierten Käufer der Erstausgabe einen kostenlosen Nachversand der vollständigen Richtlinie W3/Ergänzung 3.

Die Erarbeitung von Richtlinien und Normen unterliegen einem ständigen Wandel. Wo zwischen den einzelnen SVGW-Richtlinien abweichende Aussagen bestehen, gelten jeweils die Bestimmungen aus dem Regelwerk mit dem neueren Ausgabedatum.

SVGW-Tagung zu Trinkwasserhygiene in Hausinstallationen

Die SVGW-Wasserfachtagung vom 26. September 2018 in Olten befasst sich eingehend mit der Trinkwasserhygiene in Hausinstallationen. Nebst vielen interessanten Vorträgen zu Themen wie die neue Trinkwasserverordnung (TBDV), die neuen BLV-Legionellenmodule wird auch die neue Richtlinie W3/Ergänzung 3 mit den neuen Druckprüfverfahren vorgestellt.

www.svgw.ch/hygiene

Kommentar erfassen

Kommentare (1)

PETER Beat am 11.07 2018 um 11:10

Erstbefüllung 3 Tage vor Betrieb

Sehr geehrte Damen und Herren Ich bin mir durchaus bewusst, dass sich im Bereich der Hygiene in vielen Bereichen (von der Lagerung bis zur Inbetriebnahme) der Sanitär-Installationen mit relativ wenig Mehraufwand vieles verbessert werden kann. Jedoch kann ich mir beim besten Willen, die 3 Tage bis zur Übergabe in der Praxis NICHT vorstellen. Ich finde es schade wenn solche realitätsfremde Termine/Vorgänge den Weg in Richtlinien finden. Dies Schadet der Akzeptanz und dem Umsetzungswillen. Nehmen wir als Praxisbeispiel ein Mehrfamilienhaus (6 Eigentumswohnungen), Terminierung der Fertigmontage. Der Apparateabruf erfolgt in Etappen, sodass Verwechslungen der unterschiedlichen Apparate, Armaturen und Garnituren minimiert werden kann. Pro Wohnung werden die Apparate montiert. Die unterschiedlichsten UP-Mischer (vom Waschbecken bis zum Duschtempel) stellen eine immer grössere Herausforderung dar. Da ist es zwingend, frühzeitig mit Frischwasser die Installation wohnungsweise zu spülen, die Armaturen zu montieren und sanitärtechnisch in Betrieb zu nehmen. Die Fertigmontage soll (muss) vor der Endreinigung beendet sein. Wie nicht anders zu erwarten will/muss ein Eigentümer vorzeitig (3-4 Tage) die Wohnung beziehen. Der Hauptteil erfolgt terminiert. Einem Eigentümer passt der Einzug mit dem Haupteil nicht, er bezieht seine Wohnung in "aller Ruhe" 1-2 Wochen später, dann sind ja auch die Gartenarbeiten weiter und es lebt sich nicht mehr wie auf einer Baustelle. Wenn wir dieses Praxisbeispiel nehmen, 1 Woche Endmontage, mind.1 Woche Endreinigung und Baustellen-Finish (Innenausbau, Terminierung durch Bauleitung) haben wir die Vorgabe bereits um ein mehrfaches überschritten und der "verspätete" Einzug (durch Installateur nicht bestimmbar) ist noch gar nicht berücksichtigt. Mit freundlichen und praktischen Grüssen B. Peter Wasserhahn Sicherheitstechnik GmbH

e-Paper

«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.

Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.

Die «gazette» gibt es auch als E-Paper. Sämtliche bisher erschienen Ausgaben sind frei zugänglich.