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20. März 2017

Interview

«Jeder Bezüger muss Sorgfaltspflicht sicherstellen»

Das neue Merkblatt zur Rückflussverhinderung beschreibe die korrekte Ausrüstung von Wasserinstalla­tionen in Betrieben der Landwirtschaft umfassend, meint Irina Nüesch vom Amt für Verbraucherschutz im Aargau. Die Expertin, die am Merkblatt mitgearbeitet hat, sieht in diesem vor allem ein Planungshilfsmittel.

Frau Nüesch, was ist die wichtigste Neuerung im Merkblatt zur Rückflussverhinderung?
Die Neuerung besteht in erster Linie darin, dass die bereits vorhandenen Vorgaben für hygienisch korrekte Trinkwasserinstallationen in diesem Merkblatt spezifisch für landwirtschaftliche Betriebe erläutert und konkretisiert werden. Dabei sind alle Situationen angesprochen, die in landwirtschaftlichen Betrieben im Zusammenhang mit Wasser für Trink-, Tränke- oder Reinigungszwecke häufig vorkommen.

Wie hoch stufen Sie die Gefahr ein, dass es in Ställen zu Verunreinigungen kommt?
Landwirtschaftsbetriebe sind nicht per se akut bedrohlich für die Trinkwassersicherheit. Massnahmen zur Rückflussverhinderung leisten aber generell einen wichtigen und oftmals unterschätzten Beitrag zur Absicherung einer Wasserversorgung. Historisch gesehen sind in der Schweiz die Verunreinigungsfälle mit dem grössten Ausmass von betroffenen und erkrankten Personen ausgerechnet diejenigen, die durch Rückdrücken/-saugen respektive ungenügende Rückflussverhinderung verursacht wurden.

Kennen Sie selber einen Fall einer Trinkwasser-Kontamination aufgrund einer Tiertränke?
In einem Fall ergaben sich bei der Abklärung einer sporadischen Trinkwasserkontamination Hinweise auf einen Rückfluss aus einer Tränkeinstallation eines Rinder-Laufhofes. Die ursächlichen Zusammenhänge konnten aber nicht eindeutig geklärt werden. Weitere Fälle mit Tiertränken sind mir im Aargau nicht bekannt. Bei unseren Inspektionstätigkeiten erwiesen sich bei Landwirtschaftsbetrieben eher druckerhöhende Anlagen, beispielsweise zur Bewässerung oder Verbindungen zu Trinkwasser-Eigenversorgungen als problematisch.
Vergessen wir jedoch nicht: Wer schon einmal durch verunreinigtes Trinkwasser eine massive virale, bakterielle oder parasitäre Erkrankung erlitten oder miterlebt hat, wird sich hüten, das gesundheitliche Schadenspotenzial von fäkal kontaminiertem Wasser zu bagatellisieren.

Beim Melkstand benötigt man Trinkwasser zur Reinigung der Euter und Melkbehälter. Hier fordert das Merkblatt einen Systemtrenner, aber keinen freien Auslauf braucht. Genügt das?
Es ist eine pragmatische, zweckmässige Lösung.

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Wieso reicht das bei den Tiertränken nicht aus?
In Nutztierställen ist die Nähe von stark kothaltigen Flächen und der Trinkwassernachspeisung für die Tränken sehr ausgeprägt, sodass eine Differenzierung bei den Absicherungsmassnahmen gerechtfertigt ist.


Was antworten Sie einem Landwirt, der Entschädigungen fordert für die Zusatzinvestitionen, die nötig werden durch die Trennsysteme?
Jeder Bezüger muss im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht sicherstellen, dass von seinen Installationen keine Gefährdung für die öffentliche Trinkwasserversorgung ausgeht. Dabei müssen auch Landwirtschaftsbetriebe für die korrekte Ausrüstung selber aufkommen. Allerdings muss bei Forderungen nach Anpassung bestehender Installationen die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben. Ein Merkblatt dieser Art zielt darum vor allem auf längerfristige installationstechnische Verbesserungen und nicht primär auf sofortige Änderungen. Denn es ist uns bewusst, dass kaum jemand einen möglichen grossen Mehraufwand aus präventiven Überlegungen in Kauf nehmen möchte.


Ein Teil des Merkblattes befasst sich mit privaten Wasserversorgungen, die zusätzlich Wasser von der öffentlichen Versorgung beziehen. Wie stufen Sie als Person vom Vollzug die Situation bei privaten Versorgern ein?
Liegenschaftsbesitzer, die Wasser aus einer privaten Eigenversorgung ins Haus führen, sind sich oftmals nicht bewusst, wie problematisch der praktische Umstellhahn zur öffentlichen Versorgung aus hygienischer Sicht ist. Wasser einer Eigenversorgung erreicht nicht annähernd das Absicherungsniveau einer kommunalen Versorgung.


Mit der strikten Trennung der privaten Wasserversorgungen von der öffentlichen über freien Auslauf dürfte man jetzt auf der sicheren Seite sein?
Hygienisch gesehen ist diese Lösung die einzig konsequente. Allerdings wird jedermann, der seine eigene Quelle bisher ohne Pumpe, Druckerhöhung oder andere stromabhängige Anlage nutzen konnte, sich zweimal überlegen, ob er diese Installation abändert. Auf Landwirtschaftsbetrieben ist die kontinuierliche Wasserversorgung der Nutztiere extrem wichtig und die diesbezügliche Absicherung wird entsprechend hoch gewichtet.

Irina Nüesch studierte Lebensmittel-Ingenieurin an der ETH und schrieb ihre Doktorarbeit «Epidemiologie und Prävention Eier-assoziierter Salmonellosen» am Institut für Nutztierwissenschaften der ETH Zürich. Parallel zu ihrer Doktor­arbeit begann sie ihre Arbeit am Kantonalen Laboratorium Aargau als Leiterin der Arbeitsgruppe Serologie. Später weitete sich ihr Tätigkeitsfeld aus und heute ist Nüesch für das Amt für Verbraucherschutz im Aargau als Leiterin der Sektion Trink- und Badewasser tätig. Sie ist auch in verschiedenen Arbeitsgruppen des SVGW aktiv.

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