Die Motion 20.4261 vom 13.10.2020 verlangt, dass der Bundesrat die Problematik der Stickstoffeinträge aus den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in die Gewässer rasch angeht und Massnahmen zu deren Reduktion trifft.
Auch werden die schweizerischen Grenzwerte und internationalen Ziele seit längerer Zeit durch die Landwirtschaft verletzt. Sowohl von den Etappenzielen als auch vom langfristigen Ziel der 50%-Reduktion ist die Landwirtschaft weit entfernt. Die Nitrat-Anforderungen der Gewässerschutzverordnung sind im Ackerland bei mehr als 40% aller Grundwassermessstellen überschritten. Das Problem ist für viele Wasserversorger seit Jahren ungelöst, der Handlungsbedarf ist gross.
Der Verband der Schweizerischen Abwasser- und Gewässerschutzfachleute VSA begrüsst jede Reduktion von Stoffeinträgen und unterstützt das Ziel, die Stickstoffeinträge aus den ARA weiter zu reduzieren. Das ist aber nur vertretbar, wenn gleichzeitig die erheblichen Stickstoffeinträge der Landwirtschaft deutlich reduziert werden.
Die Siedlungsentwässerung hält durch in den 1990er Jahren ergriffene Massnahmen die aktuellen Zielwerte der Politik in den Gewässern ein. Eine weitere leichte Reduktion ist durch Aufrüsten grösserer ARA möglich. Dies bringt wohl eine Verbesserung der (bereits guten) Gewässerqualität, entlastet jedoch nicht die nitratbelasteten Trinkwasserressourcen (Grundwässer): In Ackerbaugebieten sind die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung bez. Nitrat (NO3) verbreitet überschritten. Dort sind Massnahmen beim Hauptverursacher Landwirtschaft erforderlich. Zusätzliche Stickstoffreduktionen in ARA entfalten dort keine Wirkung.
Die folgende Abbildung aus den Kantonen BE und SO zeigt exemplarisch, dass die Siedlungsentwässerung ihren ARA-Park fortlaufend optimiert, auch wenn die gesetzlich festgelegten Ziele längstens erreicht sind.
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