Eine Kläranlage oder andere eine komplexe Anlage wie z. B. eine Pumpstation gelten als Maschinen und unterliegen damit der Maschinenverordnung. Kläranlagen sind so zu konstruieren und zu bauen, dass sie Personen nicht gefährden.
Die aktualisierte VSA-Publikation zeigt mit konkreten Schritten auf, wie eine gsetzeskonforme Risikobewertung einer Kläranlage oder anderer komplexen Anlagen durchgeführt werden kann und eine Konformitätserklärung ausgestellt werden kann. Hersteller sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine solche Konformitätserklärung auszustellen. Betreiber müssen sie auf Verlangen einer Kontrollbehörde vorweisen können.
Bezug im VSA-Shop
Die vorliegende VSA-Publikation «KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR KOMPLEXE ANLAGEN AM BEISPIEL VON KLÄRANLAGEN» ersetzt den Leitfaden «EG-Konformitätserklärung für komplexe Anlagen wie z.B. Kläranlagen» von 2013 und ist in Deutsch/Französisch bzw. Deutsch/Italienisch verfügbar.
Im frei zugänglichen «Änderungsvermerk» kann in Deutsch/Französisch bzw. Deutsch/Italienisch nachgelesen werden, welche Anpassungen gegenüber 2013 vorgenommen wurden.
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