Glattbrugg, 5. April 2022. Das Verordnungspaket «Umwelt Herbst 2022», welches der Bundesrat bis zum 5. April 2022 in Vernehmlassung gab, stellt einige für den Gewässerschutz wichtige Neuerungen in Aussicht: Zur Erlangen einer Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, im Garten- und Waldbau und an speziellen Orten wie Sportplätzen ist eine Fachbewilligung vorgesehen. Durch den professionellen Umgang mit den Chemikalien werden die Ziele des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel des Bundes gestützt. Der Aktionsplan zielt bekanntlich darauf ab, die Risiken von Pflanzenschutzmitteln bei der Anwendung zu halbieren. Der VSA begrüsst grundsätzlich die Reform und fordert einige Präzisierungen ein.
Eine 10-stündige Weiterbildungspflicht zur Erlangen der Fachbewilligung erachtet der VSA in Anbetracht des Risikos für die Gewässer und die Gesellschaft als notwendig und zumutbar. Auch sei es zielführend, die Fachbewilligung erst nach einem Prüf-/Qualifikationsverfahren zu erteilen statt lediglich eine Weiterbildungspräsenz einzufordern. Damit die Anwenderinnen und Anwendern auf dem Stand des aktuellen Wissens bleiben, ist die Fachbewilligung auf fünf statt der vorgeschlagenen acht Jahre zu befristen.
Der VSA sieht es als notwendig an, dass u.a. die stark betroffene Wasserwirtschaft und der Gewässerschutz im Prüfungsausschuss vertreten sind. Es brauche eine ausgewogene Zusammensetzung des Prüfungsausschusses.
Die Übergangsbestimmungen müssen sicherstellen, dass ab 2027 der bestmögliche Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch berufliche Anwenderinnen und Anwender gewährleistet wird. Die beruflichen Anwender von Pestiziden müssen deshalb bis spätestens Ende 2026 nachqualifiziert werden.
Die Waldwirtschaft sollte sich zum Ziel setzen, dass der Wald schweizweit pestizidfrei bewirtschaftet wird nach dem Modell vom Kanton Zug. Damit braucht es keine Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel für die Waldwirtschaft.
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