Eine bedingte Ausdehnung von bestehenden Deponien in das Randgebiet von nutzbaren unterirdischen Gewässern erachten wir als kritisch, zumal schon geringste Verschmutzungen des Grundwassers aufgrund der hohen lebensmittelrechtlichen Anforderungen zur Aufgabe von Fassungen oder zu hohen Kosten bei einer notwendigen Aufbereitung des Rohwassers führen würde.
Aus Sicht des Ressourcenschutzes soll eine Ausdehnung von bestehenden Deponien (Typs C, D und E) nur dort erfolgen dürfen, wo die betroffenen Grundwasserressourcen für die Trinkwassergewinnung nicht von Bedeutung sind. Wo Ressourcen betroffen sind, die für die Trinkwasserversorgung relevant sind, soll keine Ausdehnung bestehender Deponien erfolgen dürfen. Neue Deponien müssten zwingend im übrigen Bereich ausserhalb von Grundwasserschutzgebieten errichtet werden.
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