Der VSA begrüsst mehrheitlich die vorgesehenen Änderungen in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, schlägt jedoch bei einzelnen Anhängen Verschärfungen vor: Ein generelles Verbot PFAS-haltiger Feuerlöschschäume soll schnellstmöglich eingeführt, die Übergangsfristen für Verbote der Anwendungen von Mikroplastik in der Kosmetikindustrie sollen verkürzt und die Umstellung auf natürliche Kältemittel beschleunigt und gefördert werden.
Im Dezember 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu geplanten Änderungen von Verordnungen des Umweltrechts eröffnet. Der VSA hat zur Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung Stellung bezogen. Die Anpassungen harmonisieren gemäss Medienmitteilung des Bundes die Regulierung von PFAS und Mikroplastik mit internationalem Recht und stärken unter anderem den Schutz der Biotope.
Der VSA begrüsst mehrheitlich die vorgesehenen Änderungen und Verschärfungen in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung. In einigen Punkten fordert der VSA jedoch weitergehende Massnahmen zum Schutz der Gewässer:
- Ein generelles Verbot PFAS-haltiger Feuerlöschschäume ist schnellstmöglich einzuführen bzw. in Aussicht zu stellen und vorab zu kommunizieren. Es besteht die Gefahr, dass die verbotenen per- und polyfluorierten Alkylverbindungen in Feuerlöschschäumen nach Ablauf der Übergangsfrist für Installationen zum Schutz von Anlagen per Ende 2025 durch andere, noch nicht regulierte PFAS, z. B. PFHxA, ersetzt werden. So nimmt man in Kauf, dass weitere Einträge von PFAS in die Umwelt gelangen.
- Die Übergangsfristen für Verbote der Anwendungen von Mikroplastik in der Kosmetikindustrie sind zu verkürzen, da die Problematik des Mikroplastiks in Kosmetikmitteln schon lange bekannt ist.
- Auf Anreize und Ausnahmeregelungen für den Einsatz von HFO-Kältemitteln zeitnah zu verzichten. Stattdessen ist die Umstellung auf natürliche Kältemittel zu beschleunigen und zu fördern. Die HFO-Kältemittel bauen sich in der Umwelt teilweise oder vollständig zu Trifluoressigsäure (TFA) ab. TFA ist wasserlöslich, mobil und nicht abbaubar. Es ist deshalb in steigenden Konzentrationen in allen Gewässern, insbesondere auch im Grundwasser, vorhanden. Die Auswirkungen, welche die zunehmenden Konzentrationen von TFA auf verschiedene Umweltkompartimente und auf die Trinkwasserversorgung haben werden, sind nicht abschätzbar.
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