Gerade Gewässer sind Hotspots der Biodiversität und unter grossem Druck. Insbesondere kann ein Impulsprogramm für die Siedlungsgebiete einen effizienten und wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten, argumentierte der VSA.
Die Erfahrung des VSA im Bereich der «Schwammstadt» zeigt, dass ein grosses Bedürfnis der Gemeinden und Bevölkerung besteht, die Siedlungen gegen negative Auswirkungen des Klimawandels und dem Artenverlust zu rüsten. Der VSA ist bereit, seine Kompetenz und Expertise verstärkt einzubringen. Ein Impulsprogramm oder eine gesetzliche Grundlage wird enorm helfen, das Bewusstsein für klimaangepasste Infrastrukturprojekte zu fördern und mehr Umsetzungen zu ermöglichen.
Der Ständerat ist an seiner Debatte vom 7. Dezember auf eine vom Bundesrat ausgearbeitete und vom Nationalrat danach abgeänderte Kompromissvorlage erneut nicht eingetreten. Die Biodiversitätsinitiative kommt ohne indirekten Gegenvorschlag an die Urne. Offen ist, ob das Anliegen mit einer parlamentarischen Initiative neu angestossen wird. (siehe sda-Meldung von 7. Dezember 2023)
Bereits am 4. Dezember hat das Parlament ein Umweltziel für die Landwirtschaft um ein Jahr verschoben. Die angenommene Motion verlangt vom Bundesrat, im Ackerbau die Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderfläche vom 1. Januar 2024 auf den 1. Januar 2025 zu verschieben und gleichzeitig weitere Massnahmen zu prüfen. Es gebe zu viele Unsicherheiten. Der Bundesrat hatte die 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau in einer Verordnung (basierend auf der Pa.Iv. 19.475: Verminderung der Risiken durch Pestizide) beschlossen. Wegen des Krieges in der Ukraine hatte er die Einführung bereits von Anfang 2023 auf Anfang 2024 verschoben.
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