Der Nationalrat entschied am 18. September erneut, auf den indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative einzutreten. Der Ständerat war aber im vergangenen Juni nicht auf die Vorlage eingetreten.
Der Nationalrat wollte hingegen am indirekten Gegenvorschlag festhalten und folgte seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N). Die Kommission wolle nun einen vereinfachten indirekten Gegenvorschlag als Kompromiss. In dessen Fokus stünden die Vernetzung ökologischer Gebiete zu Gunsten von Tierwanderungen und Verbesserungen in den Biodiversitätsgebieten, aber keine neuen rechtliche Regelungen für die Landwirtschaft.
Damit könnten nun eher die Städte statt die Landwirtschaft in die Pflicht genommen werden. Diese Änderungen sollten den Ständerat motivieren, die Beratung des Gegenvorschlages aufzunehmen. In den Fraktionen stiess das Ansinnen mehrheitlich auf Zustimmung, und auch Umweltminister Albert Rösti warb für den reduzierten indirekten Gegenvorschlag.
Der VSA begrüsst es, Lösungen für den anhaltenden Artenverlust auszuarbeiten. Gerade Gewässer sind Hotspots der Biodiversität und unter grossem Druck. Mit einem Impulsprogramm könnten gerade auch die Siedlungen einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Artenvielfalt leisten. Der VSA setzte sich deshalb bereits im Frühjahr beim Ständerat für ein Eintreten auf die Debatte ein
Die Biodiversitätsinitiative will mit einer Verfassungsänderung den Bund und neu auch die Kantone zum Schutz und zur Schonung von Biodiversität und Landschaft verpflichten. Sie fordern dafür mehr Gelder der öffentlichen Hand.
Nun ist wieder der Ständerat am Zug. Tritt er ein zweites Mal nicht auf den Gegenvorschlag ein, ist das Geschäft vom Tisch.
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