Anforderungen an Stellen werden oftmals von Verwaltungsbehörden umschrieben, konkret meist von Personen mit akademischem Hintergrund. Meine Erfahrung zeigt, dass diese Verwaltungsbehörden und Betriebsleiter/-innen die heutigen Berufsbildungen im handwerklichen Bereich (zu) wenig kennen. Gerade diese Berufe haben sich in den vergangen 20 Jahren verändert und weiterentwickelt.
Zum Beispiel das Berufsbild «Mechaniker/-in EFZ», die Berufsbezeichnung ist eigentlich nicht mehr treffend. Den Mechaniker - wie vor 20 Jahren ausgebildet - gibt es nicht mehr. Muss zum Beispiel die gesuchte Mechaniker/-in noch Drehen und Fräsen können? Oder muss sie Elektroden, Tig/MiG schweissen können? Das fachliche Spektrum des Berufsbildes ist gross und sollte in den Anforderungen des Stellenprofils präzis umschrieben werden.
Muss der/die zukünftige Mitarbeiter/-in, welcher hauptsächlich für Wartung und Instandhaltung eingesetzt wird, auch die Ausbildung zum Klärwerkfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis machen? Meist steht dies in den Anforderungsbedingungen. Oft wird dann verlangt, dass diese Ausbildung berufsbegleitend gemacht werden muss. Da diese Ausbildung einiges an Effort verlangt und auch Kosten verursacht, muss dies gründlich überlegt werden. Für künftige Betriebsleitungen ist die umfangreiche Ausbildung zum Klärwerkfachmann richtig.
Vielfach steigen Mitarbeitende mit einer Erstausbildung Mechaniker/-innen, Rohrnetzmonteur/-innen, Sanitärinstallateur/innen, Anlagenführer/-innen und oder Zimmermänner/-frauen ein. Hat nun die Betriebsleitung und die Stellvertretung die Berufsprüfung «Klärwerkfachmann/-frau», reicht es, wenn diese Mitarbeitenden die «kleine Ausbildung» Klärwärter / Klärwärterin mit VSA-Ausweis absolvieren. Diese beinhalten Grundlagenkursen G1, G2 und Ergänzungsstufe E des VSA. Diese Weiterbildung genügen für allgemeine Kenntnisse einer Abwasseranlage.
Nicht alle Fachleute auf der ARA brauchen also die Ausbildung zum Klärwerkfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis und die Betreiber haben trotzdem eine fachlich gut ausgebildete/-n Mitarbeiter/-in für den Betrieb der Kläranlage.
Bei mittleren Betrieben mit 3 und mehr Mitarbeiter ist zu überlegen, ob eine Ausbildung «Mechaniker/-in EFZ» oder «Elektriker/-in EFZ» mit der 👉 Weiterbildung zum Instandhaltungsfachmann/-frau Berufsprüfung zielführend ist. Diese Weiterbildung ermöglicht dem Betrieb eine versierte Fachkraft mit diversen Sicherheitsaufgaben zu beauftragen. In der Ausbildung zum Instandhaltungsfachmann/-frau kann auch die Anschlussbewilligung für Elektromotoren (NIV 15) erlangt werden. Der /die Instandhaltungsfachmann/-frau geniesst einen hohen Stellenwert bei der SUVA für sicherheitsrelevantes Arbeiten an Anlagen und Geräten. Die Ausbildung beinhaltet: Logikschaltungen MSR, Automation, Sicherheit, Dokumentation, Kommunikation, Anlagenbetrieb usw. Weiter orientiert sich die Ausbildung nach der Richtlinie ISO 9001.
Mit der Weiterbildung «Instandhaltungsfachmann/-frau» kennt die Fachkraft im Betrieb die zahlreichen Wartungsarbeiten nach den SUVA-Regeln. Ebenso darf diese Fachperson viele Inspektionsarbeiten/Sicherheitschecks nach Betriebsanleitungen oder Vorschriften, durchführen. Es lohnt sich, sich mit diesen Aspekten auseinander zu setzen.
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