Die Diskussionen im Rat und im Parlament über die Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind über den Sommer nicht wesentlich vorangekommen. Beide Institutionen werden wahrscheinlich die vorgeschlagenen Bestimmungen über empfindliche Gebiete erheblich abschwächen und damit den Schutz der Trinkwasserressourcen verringern.
Der Umweltausschuss des Parlaments plant derzeit, seinen Bericht Ende Oktober anzunehmen, während die Plenarsitzung für Ende November angesetzt ist. Der Rat möchte noch vor Ende des Jahres einen gemeinsamen Ansatz zu verabschieden.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat ihren Leitfaden (hier) über die Auswirkungen von Wasseraufbereitungsverfahren auf Rückstände von Wirkstoffen oder deren Metaboliten in Wasser, das für die Trinkwassergewinnung entnommen wird, veröffentlicht. EurEau begrüsst diese Veröffentlichung, die das Ergebnis jahrelanger Bemühungen ist. Der Leitfaden schlägt einen Entscheidungsbaum vor, um zu vermeiden, dass Trinkwasseraufbereitungsprozesse zur Entstehung von gefährlichen Verbindungen aus Pestiziden und Bioziden und deren Metaboliten führen.
Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt zu einem neuen Gesetz zur Änderung von Umweltqualitätsnormen für Oberflächen- und Grundwasser angenommen. Es wurden Änderungen beschlossen, die das Verursacherprinzip und die Kontrolle an der Quelle durch eine ausdrückliche Hierarchie von Massnahmen stärken. Die Abgeordneten haben sich ausserdem dafür entschieden, die Transparenz für die Wasserwirtschaft und die Bürger zu erhöhen, indem sie die Schadstoffinventare für jedes Flusseinzugsgebiet veröffentlichen. Mehr
Die EU-Kommission hat den Entwurf der überarbeiteten Verordnung 2017/852 über Quecksilber veröffentlicht. Trotz der Verzögerung begrüsst EurEau den Vorschlag, die Verwendung von Zahnamalgam im Januar 2025 zu beenden. Dieses Verbot ist dringend notwendig, da Zahnamalgam die wichtigste Quecksilberquelle in unseren Oberflächengewässern ist.
Die erste Konsultation der ECHA (Europ. Chemical Agency) zum Vorschlag für eine universelle PFAS-Beschränkung wurde am 25. September 2023 abgeschlossen. Es gingen mehr als 5.600 Beiträge ein. In seiner Reaktion zeigte EurEau die Auswirkungen der PFAS-Kontamination auf die Wasserbetreiber in Bezug auf Ressourcen- und Wasserverbrauch, Energieverbrauch, Kreislaufwirtschaft und Kosten auf. Nur ein vollständiges und schnelles Verbot kann gemäss den Ausführungen von EurEau noch schwerwiegendere Probleme in der Zukunft verhindern.
Die Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Anwendung des Versursacherprinzips auf das Umweltrecht der EU und der Mitgliedstaaten durchgeführt. Diese Initiative wird zu Empfehlungen der Kommission führen. EurEau unterstützt diese Initiative. Die Anwendung des Verursacherprinzips ist im EU-Vertrag verankert und sollte daher im gesamten EU-Recht konsequent angewendet werden. Wie der EU-Rechnungshof in seinem Bericht 12/2021 schreibt, wird es jedoch nach wie vor nur lückenhaft und unzureichend angewandt, insbesondere bei diffuser Verschmutzung.
Das 2021 eingerichtete EU-Abwasser-Sentinel-System für SARS-CoV-2, wird so umgestaltet, dass es sich zu einem EU-Abwasserobservatorium für die öffentliche Gesundheit entwickeln soll. Die gemeinsame Forschungsstelle bittet um Rückmeldungen und Vorschläge, wie sie den Bedürfnissen am besten gerecht werden kann. Die Umfrage kann hier abgerufen werden und endet am 3. Oktober.
Eureau newsletter - September|2023
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