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09. Juli 2024

EurEau News

Verbot von Bisphenolen

EU-Mitgliedstaaten billigen Verbot von Bisphenol A in Materialien mit Lebensmittelkontakt. Ein Entwurf der Nitratrichtlinie gefährdet den Schutz der Wasserressourcen, wenig Ehrgeiz bei der Regelung von Detergenzien und Fortschritte bei universeller PFAS-Beschränkung. Das sind aktuelle Themen der EurEau.

Zahlreiche Reglementierungen auf EU-Ebene sind in Arbeit, die mehr oder weniger direkt das Wasser betreffen. Wir haben einige herausgepickt.

Nitrat-Richtlinie

Die Kommission hat eine vierwöchige Konsultation (ab Mitte April) über den Entwurf eines Rechtsakts zur Änderung von Anhang III der Nitratrichtlinie eingeleitet, der die Verwendung von rückgewonnener Stickstoff aus Dung (RENURE) in nitratgefährdeten Gebieten erlauben würde. EurEau ist besorgt über die möglichen Auswirkungen (zusätzliche Verunreinigung mit Nitraten) auf die Wasserressourcen, insbesondere auf diejenigen, die für die Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch genutzt werden.  EurEau fordert in der  Stellungnahme:

  1. dass der Schutz des Wassers im Mittelpunkt einer geänderten Nitratrichtlinie bleibt,
  2. dass eine gründliche Folgenabschätzung des Vorschlags vorgenommen werden muss,
  3. dass ein Substitutionskonzept steht, für den Fall dass die Verwendung von RENURE-Düngemitteln in dem Vorschlag berücksichtigt wird.

Richtlinie zur Bodenüberwachung: Rat streicht alle Ziele aus dem Text

Der Rat hat am 17. Juni seine allgemeine Ausrichtung zur Bodenüberwachungsrichtlinie angenommen. Die Mitgliedstaaten und strichen die meisten Bestimmungen zur Gewährleistung eines harmonisierten Rahmens für die Überwachung und Bewertung der Bodengesundheit. EurEau stellt klar; der Wasserkreislauf braucht gesunde Böden, um wichtige Ökosystemleistungen wie die Wiederauffüllung und Reinigung des Grundwassers zu gewährleisten und Überschwemmungen durch Rückhaltung des Regenwassers zu mindern. Lesen Sie hier die vollständige Reaktion von EurEau.

Bisphenole: EU-Mitgliedstaaten billigen Verbot von Bisphenol A in Materialien mit Lebensmittelkontakt

Die Mitgliedstaaten haben einem Vorschlag der Kommission zugestimmt, die Verwendung von Bisphenol A (BPA) in Materialien mit Lebensmittelkontakt zu verbieten. Das bedeutet, dass die Chemikalie nach einer Auslaufphase nicht mehr in diesen Produkten in der EU verwendet werden darf. Es werden einige begrenzte Ausnahmen gelten.

Dieses Verbot gilt für die Verwendung von BPA in Verpackungen (Beschichtungen) und in Konsumgütern wie wiederverwendbaren Trinkflaschen aus Kunststoff, Wasserspendern oder anderen Küchenartikeln.

Die endgültige Verabschiedung unterliegt einer Prüfungsfrist durch das EU-Parlament und den Rat und könnte Ende 2024 in Kraft treten. EurEau begrüsst diesen Schritt.

Verordnung über Detergenzien: Rat gemäss EurEau nicht ehrgeizig genug

Die Mitgliedstaaten haben ihre Verhandlungsposition für die Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die Detergenzienverordnung festgelegt. EurEau bedauert, dass der Rat diese Überarbeitung nicht genutzt hat, um die Verordnung mit dem Ziel Netto Null in Einklang zu bringen. EurEau unterstützt die Verschärfung der Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit, doch sind die Zeitspannen mit 3-5 Jahre zu lang. Darüber hinaus hat der Rat es versäumt, strengere Grenzwerte für Phosphor und Phosphat vorzuschlagen, obwohl nachhaltige Detergenzien in grossem Umfang verfügbar sind. Der Standpunkt von EurEau ist hier zu finden.

PFAS: Fortschritte bei universeller PFAS-Beschränkung

Der ECHA-Ausschuss für Risikobeurteilung und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse setzten auf ihren Sitzungen im Juni ihre Bewertung des PFAS-Beschränkungsvorschlags fort. Eine vorläufige Einigung wurde in Bezug auf Verbrauchermischungen, Kosmetika, Skiwachs, Metallbeschichtungen und die Herstellung von Metallerzeugnissen erzielt.

Die chemischen Stoffe PFAS gelten als bedeutende Verschmutzung unserer Wasserressourcen und lassen sich nur sehr schwer entfernen und zerstören. EurEau fordert daher ein schnelles und weitreichendes Verbot aller PFAS-Verwendungen. Wir bedauern, dass die ECHA-Verfahren die Vorteile eines Ausstiegs aus diesen Stoffen nicht ausreichend berücksichtigen. Die EurEau-Position zu PFAS finden Sie hier.

Gesetz zur Wiederherstellung der Natur: Letzte Hürde genommen

Die Mitgliedstaaten haben das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur am 17. Juni nach monatelangem Stillstand im Anschluss an eine Trilog-Vereinbarung vom November 2023, endgültig verabschiedet. Nach dem positiven Votum des Rates wird die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht.

Ziel des Gesetzes ist es, bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle geschädigten Ökosysteme zu sanieren. Es enthält Verpflichtungen und Zielvorgaben für verschiedene Aktionsbereiche wie Ackerland, Bestäuber, Flüsse, Wälder und städtische Gebiete, um die durch den Klimawandel und unkontrollierte menschliche Aktivitäten verursachten Umweltschäden schrittweise umzukehren. Der Text wurde letztes Jahr im Parlament erheblich abgeschwächt. Das Ergebnis ist, dass die Mitgliedstaaten nun mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Vorschriften haben und dass Wiederherstellungsmassnahmen in Natura 2000-Schutzgebieten Vorrang haben sollten.

Quellenhinweis

Eureau newsletter - 06 |2024
Vertiefte Informationen in Englisch finden sich unter eureau.org

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