Die bisherige Gesetzgebung basiert auf den drei Säulen Frachtreduktion, Schutz der Trinkwasserressourcen und Schutz der Ökosysteme. Seit 2020 gelten zusätzlich Grenzwerte für ausgewählte Arzneimittel im Gewässer. Die angenommene Motion 20.4262 «Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen bei allen Abwasserreinigungsanlagen» fordert, dass sämtliche ARA, deren Einleitungen zu Grenzwertüberschreitungen im Gewässer führen, Massnahmen ergreifen müssen und diese über die Abwasserabgabe mitfinanziert werden. Der VSA unterstützt den Grundgedanken der Motion, unsere Gewässer besser zu schützen und Grenzwertüberschreitungen im Gewässer zu vermeiden. Zu diesem Ziel sollen aber auch Massnahmen an der Quelle beitragen. Die Festlegung der auszubauenden ARA soll im Rahmen einer kantonalen Planung erfolgen. Im Interesse eines zukunftsgerichteten und kostenoptimierten Vorgehens ist sie mit weiteren Ausbaumassnahmen – wie etwa zur Reduktion der Stickstoffeinträge – zu koordinieren (Motion 20.4261).
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