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20. November 2024

CC Abwasserreinigung

Für welche Zwecke darf gereinigtes Abwasser in der Schweiz verwendet werden, für welche nicht?

Gemäss der geltenden Gewässerschutzverordnung darf gereinigtes Abwasser nur unter bestimmten Bedingungen und nur in einer dafür bestimmten Anlage versickert werden. Die grossflächige Bewässerung mit gereinigtem Abwasser ist in der Schweiz verboten. Der VSA unterstützt das generelle Verbot nach wie vor und gibt im Rahmen der FAQ auf der Website eine vertiefte Betrachtung der Frage. Sollten die Wasserressourcen in gewissen Regionen künftig knapp werden, begrüsst der VSA vertiefte Abklärungen im Sinne eines gesamtheitlichen Risikomanagements sowie begleitete Pilotprojekte.

Im Grundsatz verweist der VSA auf den Eawag-Bericht Wasserwiederverwendung in der Schweiz vom Mai 2024. Die folgenden Ausführungen basieren auf diesem Bericht.

Erlaubte und nicht erlaubte Verwendungen von gereinigtem Abwasser

Sämtliche Anwendungen, in denen das gereinigte Abwasser wieder auf eine ARA gelangt, sind erlaubt. Dies können sein:

  • Reinigungszwecke (Strassen-, Fahrzeug-, Kanalreinigung etc.)
  • Brauchwasser auf ARA, Prozesswasser Industrie etc.
  • Hausinterne Anwendungen wie Spülen von Toiletten, Betrieb Waschmaschine etc.
  • Bewässerung von Pflanzen in Töpfen/Behältern, Indoor-Kulturen etc.
  • Aquakulturanlagen (geschlossene Kreislaufanlagen resp. Durchlaufanlagen mit Ableitung auf ARA)
  • Grundwasseranreicherung (nur mit Bewilligung nach Art. 8 GSchV). Diese Anwendung wird vom VSA nicht empfohlen.

Dagegen sind grossflächige Bewässerung mit gereinigtem Abwasser in der Schweiz verboten. Gemäss Art. 8 Abs. 2 GSchV darf gereinigtes Wasser unter bestimmten Bedingungen nur in einer dafür bestimmten Anlage versickert werden.

Der VSA stützt das generelle Verbot – will jedoch in Spezialfällen vertiefte Abklärungen

Das generelle Verbot ist aus Sicht VSA nach wie vor sinnvoll, weil gereinigtes Wasser immer gewisse Restfrachten enthält, die nicht grossflächig in den Boden gelangen sollen (Stichwort PFAS). Zudem sind die Wasserressourcen in der Schweiz in den allermeisten Gebieten mit einem guten Management weiterhin ausreichend, damit für die landwirtschaftliche Bewässerung nicht auf gereinigtes Abwasser zurückgegriffen werden muss. 

Falls künftig in Regionen mit ausserordentlich knappen Wasserressourcen die Bewässerung mit gereinigtem Abwasser in Betracht gezogen wird, begrüsst der VSA vertiefte Abklärungen im Sinne eines gesamtheitlichen Risikomanagements, beispielsweise:

  1. Der Kanton weist mittels Wasserressourcenmanagement-Planung nach, dass im betroffenen Einzugsgebiet Wasserknappheitssituationen (auch nach Umsetzung von Wassersparmassnahmen) nur vermieden werden können, wenn auf gereinigtes Abwasser zurückgegriffen wird.
  2. Die Bewilligungsbehörde weist mittels Interessenabwägung nach, dass die (öffentlichen) Interessen zur Nutzung des gereinigten Abwassers die Interessen für den Schutz der (Grund-) Wasserressourcen überwiegen. Das Vorgehen richtet sich nach Art. 3 Raumplanungsverordnung (RPV);
  3. Die Gesuchssteller/-in weist im Rahmen des Bewilligungsverfahren nach, dass sowohl die Anforderungen an die Bewässerung und ggf. die Lebensmittelsicherheit als auch die Hygiene eingehalten sind.
  4. Die Bewilligungsbehörde äussert sich in der Bewilligung zur Einhaltung der Bedingungen gemäss Art. 8 Abs. 2 GSchV Bst. a. bis d, insbesondere zu Bst. c. Zudem legt sie fest, wie die Anlage im Betrieb überwacht werden muss.

 

Pilotprojekte bringen weitere Erkenntnisse

Um Erfahrungen bezüglich obgenannter Punkte zu sammeln und die Risiken für die (Grund-) Wasserressourcen seriös abschätzen zu können, begrüsst der VSA die Durchführung weiterer Pilotprojekte. Diese sollen von den Kantonen eng begleitet werden.

Ein fallspezifisches Monitoring sowie ein Abschlussbericht nach Ende jedes Pilotprojekts werden der Branche wertvolle Hinweise liefern für die gemäss zweitem Punkt erforderliche Interessenabwägung sowie für die gemäss viertem Punkt durch Bewilligungsbehörden zu formulierenden Bedingungen und Auflagen.

👉BEISPIELE FÜR DIE WIEDERVERWENDUNG VON ABWASSER IN DER SCHWEIZ

Antwort auf der VSA-Website hinterlegt

Die Antwort zur Frage, zu welchen Zwecken gereinigtes Abwasser in der Schweiz verwendet werden darf, ist auf der VSA-Website, in den FAQ des CC Abwasserreinigung hinterlegt.

 

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