Trockenfallende Gewässer sind ökologisch wertvoll. Sie bieten Lebensraum für hochspezialisierte und häufig auch gefährdete Arten. Einige Gewässer fallen bereits heute regelmässig trocken, sei es natürlicherweise oder durch den Menschen verursacht. Mit dem Klimawandel werden weitere Gewässer im Mittelland und Jura zeitweise trockenfallen. Das CC Gewässer führte im Mai 2023 einen Erfahrungsaustausch mit Fachleuten der Gewässerökologie und der Siedlungsentwässerung durch.
In letzter Zeit gab es vermehrt Anfragen an den VSA, wie die Einleitung von Misch- oder Regenabwasser in trockenfallende Gewässer beurteilt werden kann. Das Modul G, der VSA-Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter, deckt solche Fälle nicht ab (2022). Am Erfahrungsaustausch wurden anhand von Fallbeispiele verschieden Aspekte diskutiert. Es zeigte sich, dass grundsätzlich zwei Fälle der Einleitung unterschieden werden müssen:
- Misch- und Regenabwasserentlastungen in einen trockenen Bach. Für Entlastungen von Misch- und Regenabwasser in trockene Gewässer gibt es keine gesetzlichen Grundlagen. Im Moment werden solche Situationen als eine Einleitung in ein Gewässer beurteilt und nicht als Versickerung. Die Bewilligung geschieht in der Regel im Rahmen des GEP basierend auf Simulations-Resultaten. Ein mögliches Vorgehen ist, bei Einleitungen in trockenfallende Gewässer ein gewässerökologisches Gutachten zum Wert und der Sensibilität der Gewässerabschnitte zu machen. Basierend darauf kann über mögliche Massnahmen wie eine Weiterleitung in ein anderes Gewässer bzw. in einen Gewässerabschnitt bzw. in erster Linie ein Weiterleiten auf die ARA wenn die Kapazitäten da sind oder eine Vor-Behandlung des entlasteten Regen- oder Mischabwassers diskutiert werden.
- Abfluss eines Baches besteht mehrheitlich aus gereinigtem Abwasser der ARA. Dieser Fall ist über den Anhang 3 der GSchV besser geregelt. Beim Entscheid geht es meist um eine Abwägung zwischen qualitativen und quantitativen Aspekten. Die Beispiele zeigten, dass je nach Situation eine ARA aus qualitativen Gründen aufgehoben wurde oder aus quantitativen Gründen mit einer weiteren Reinigungsstufe ausgebaut wurde.
Fragen, die im Rahmen des Erfahrungsaustausches nicht beantwortet werden konnten, aber für die Thematik «Einleitung in trockenfallende Gewässer» relevant sind, sind folgende:
- Wie können die Auswirkungen auf das Grundwasser beurteilt werden?
- Wie kann beurteilt werden, welche Wassermengen einem Gewässer natürlicherweise zustehen? (z.B. gibt es privat genutzte Quellen?)
- Wann handelt es sich um ein trockenfallendes Gewässer? Im Rahmen des ERFA kamen zwei Vorschläge: i) innerhalb eines Jahres tritt kein oberflächlicher Aufstoss über mehrere Tage auf und ii) zum Zeitpunkt der Entlastung ist der Bach trocken.
In den Diskussionen kamen die anwesenden Fachleute zum Schluss, dass eine Erarbeitung einer einheitlichen Beurteilungsmethode zurzeit weder realistisch noch sinnvoll ist. Der Hauptgrund ist, dass es sich in der Regel um Einzelfälle handelt. Es wäre aber wertvoll, Fallbeispiele zu sammeln und auch Entscheide zu dokumentieren. Zudem wurde von vielen eine «Checkliste» für ein Vorgehen zur Beurteilung der Einleitstellen und Priorisierung der Massnahmen begrüsst. Gewisse rechtliche Aspekte, wie z.B. ob es sich um eine Versickerung handelt und deshalb eine Vorbehandlung nötig ist, wären zu definieren.
Der VSA ist bemüht in den nächsten Jahren die Fallbeispiele und vor allem die Entscheide zum Umgang mit Einleitungen in trockenfallende Gewässer zu sammeln. Wir bitten daher vorhandene Informationen an das CC Gewässer zu schicken.
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