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11. Dezember 2023

CC Abwasserreinigung | Vernehmlassung

Bewirtschaftungsmodell ARA bei Strommangellage

Der Winter 2022/23 machte uns bewusst, dass Strom knapp werden kann. Gemäss dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz stellt eine sogenannte Strommangellage eines der grössten Risiken für die Schweiz dar. In einer solchen Situation ordnet der Bund entsprechende Massnahmen an. Dies sind - mit zunehmendem Schweregrad - Verbrauchsbeschränkungen, Kontingentierung und schliesslich Netzabschaltungen. Vorschläge zu entsprechenden Verordnungen wurden im November 2022 in eine Vernehmlassung gegeben. Der VSA wies dort darauf hin, dass eine Kontingentierung bei ARA kaum zielführend ist.

ARA von Kontingentierung ausgenommen…

Im Falle einer Kontingentierung sind Grossverbraucher betroffen. Das sind Strombezüger, welche jährlich mehr als 100 MWh Strom beziehen. Darunter fällt rund die Hälfte aller ARA in der Schweiz. Wird bei ARA der Strom kontingentiert, können sie ihre Aufgabe nicht mehr gesetzeskonform wahrnehmen. Massive, teils unumkehrbare Gewässerverschmutzungen wären die Folge. Der Bundesrat entschied daher am 29.9.2023, dass ARA nicht kontingentiert werden.

…müssen dafür aber ihren Strombezug substantiell reduzieren

Stattdessen soll eine Lösung umgesetzt werden, die ALLE ARA verpflichtet, den Strombezug während einer Mangellage substanziell zu senken – unter Berücksichtigung der jeweils spezifischen Möglichkeiten und Randbedingungen. Das heisst: Alle ARA der Schweiz leisten einen kleinen Beitrag zur Stromeinsparung, und helfen dadurch, zyklische Netzabschaltungen mit ungewissen Auswirkungen u.a. auf unsere Anlagen und damit die Gewässer zu vermeiden.

Dazu erarbeitete der VSA gemeinsam mit den Kantonen und dem SVKI das vorliegende Bewirtschaftungsmodell ARA. Als Grundlage diente eine Umfrage, welche der VSA bei den Kantonen zwischen Juli und August 2023 durchführte.

Wir bitten um eure Rückmeldungen!

Das Dokument «Bewirtschaftungsmodell ARA» steht nun zur Vernehmlassung bereit: Download

Bitte senden Sie uns Ihre Stellungnahme mit dem zur Verfügung stehenden Formular bis am 9. Januar 2024 per E-Mail an Sara Engelhard (sara.engelhard@vsa.ch). Die relativ kurze Vernehmlassungfrist rührt daher, dass dieses Bewirtschaftungsmodell in eine Verordnung des Bundes einfliesst, die gegenwärtig in Erarbeitung ist.

Noch ein Wort zu den «zyklischen Netzabschaltungen»

Zyklische Netzabschaltungen führen mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit zu praktisch unkontrollierbaren Zuständen. ARA sind zwar – sofern technisch möglich – von solchen Abschaltungen ausgenommen. Erste Rückmeldungen zeigen aber, dass diese technischen Voraussetzungen vielerorts nicht gegeben sind. Mit Blick auf die Abwasserinfrastruktur würde dies zu Abwasserrückstau in Kanäle und in tiefliegende Gebäudeteile (Tiefgaragen, Untergeschosse etc.) führen, aber auch zu Gewässerverschmutzungen und vor allem auch zu Schäden an der Abwasserinfrastruktur (insbesondere elektronische Komponenten). Wir sollten also alles Zumutbare unternehmen, um solche Abschaltungen zu vermeiden, aber die Gewässer dennoch optimal zu schützen. Der VSA hat ein Projekt zu diesem Thema gestartet, mit dem Ziel, Handlungsempfehlungen für zweckmässige Vorbereitungen auf so einen Fall zu erarbeiten.

 

 

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