Nur so ist das «Netto-Null-Ziel» zu erreichen. Innerhalb einer Generation braucht die Schweiz deshalb 40 bis 50 Terawattstunden (TWh) zusätzlichen, erneuerbaren Strom pro Jahr.
Mit einer «Solarwende» ist das zu meistern: Das Photovoltaikpotenzial beträgt über 80 TWh/Jahr [1]. Damit dieser Strom geerntet werden kann, muss die Politik die Rahmenbedingungen so stellen, dass die notwendigen PV-Anlagen und Speicherkapazitäten innert nützlicher Frist gebaut werden.
Hingegen ist die Kleinwasserkraft mit einem Zubaupotenzial von 0.1 bis 0.5 TWh unbedeutend. Im Missverhältnis dazu stehen die zusätzlichen Mittel, die der Bund bei der Energiegesetzrevision vorsieht: Für Kleinwasserkraft sind CHF 30 Mio., für Photovoltaik CHF 65 Mio. pro Jahr vorgesehen. Nur zweimal mehr Mittel, obwohl das Solarstrompotenzial etwa das 300-fache beträgt?
Die Umweltauswirkungen der Wasserkraft sind massiv grösser als die der Photovoltaik. Neue Anlagen und weitere Eingriffe in die Gewässer benötigen wir nicht. Wird das Solarstrompotenzial voll ausgeschöpft, könnten wir im Mittelland sogar Laufkraftwerke stilllegen und unsere Flüsse wieder frei fliessen lassen!
Die Fördergelder sollen deshalb nicht in die K(l)einwasserkraft, sondern in den Zubau der Photovoltaik und der Speicherkapazitäten sowie für ökologische Ausgleichsmassnahmen zur Sicherung der heutigen Wasserkraftproduktion fliessen.
Reden Sie mit! Die Vernehmlassung zur Energiegesetzrevision und damit zur Verwendung der Fördergelder dauert noch bis am 12. Juli 2020.
[1] Dächer: 50 TWh; Fassaden: 17 TWh; andere geeignete Standorte wie Lärm- und Lawinenschutzanlagen, Parkplätze und Strassenränder, Faltdächer über ARA-Klärbecken etc.: 15 TWh.
«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.
Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.
Kommentare (3)
Kleinwasserkraf todsagen
Die Energiewende schaffen wir ohne Kleinwasserkraft!
Danke vielmals!
Blog