Einleitend berichtete die EurEau-Geschäftsstelle über die neue Zusammensetzung des EU-Parlaments und die neuen Schwerpunkte der europäischen Politik. Den Umweltthemen wird weiterhin keine hohe Priorität zugestanden, hingegen stehen nun Themen wie Freiheit, Demokratie, Stärke und Sicherheit sowie Prosperität und Wettbewerbsfähigkeit im Vordergrund. Damit werden die Umweltanliegen rund um den Schutz des Wassers auch in den kommenden Jahren einen schweren Stand haben.
Es wurde nochmals darauf hingewiesen, dass die von der EU erlassenen Durchführungsrechtsakte zur Bewertung von Trinkwasserkontaktmaterialien nicht die Materialien und Stoffe für die Trinkwasseraufbereitung (z.B. Filtermaterialien, Membranen, Aufbereitungschemikalien etc.) regeln. Diese sind gemäss Art. 12 der EU-Trinkwasserverordnung durch die Mitgliedstaaten selbst zu regeln. Dies impliziert somit auch für die Schweiz, weiterhin eine Liste der für die Aufbereitung geeigneten/zugelassenen Materialien/Stoffe in der TBDV zu führen.
Um die Bewertung und Regelung der Pestizid-Metaboliten im Trinkwasser zu harmonisieren, wurde von der Europäischen Kommission die WHO beauftragt, eine Empfehlung mit Leitwerten von Pestizid-Metaboliten zu erarbeiten. Es sind ebenfalls Ideen vorhanden, eine harmonisierte Liste mit Metaboliten bei der Revision der europäischen Trinkwasserrichtlinie (für 2026 vorgesehen) einfliessen zu lassen.
Ein Brief der EurEau mit der Bitte, die Relevanz von Pestizid-Metaboliten im Grund- und Trinkwasser in Zukunft ausschliesslich aufgrund der humantoxikologischen Eigenschaften festzulegen, fand keinen Anklang bei der EU-Kommission. Bis anhin fliessen auch ökotoxikologische Überlegungen mit ein, was dazu führen kann, dass Metaboliten, die keine Auswirkung auf die menschliche Gesundheit haben, plötzlich im Trinkwasser als relevant gelten.
Bei der Messung der PFAS-Belastung werden in den einzelnen Ländern nach wie vor verschiedene Parameter herangezogen. Der Parameter PFAS-20 (20 ausgewählte, besonders problematische PFAS) wird aber als gemeinsamer Nenner in allen EU-Ländern gemessen und soll in Zukunft auch in der Schweiz zur Anwendung kommen.
Trifluoracetat (TFA), ein kurzkettiges PFAS, das als ubiquitärer Schadstoff die Umwelt belastet, wird über den Regen als Abbauprodukt von Kältemitteln, aber auch als Metabolit von Pestiziden in das Grund- und Oberflächenwasser eingetragen. Durch seine chemischen Eigenschaften ist die TFA-Entfernung aus dem Wasser äusserst aufwendig. Aktuell liefert nur die Umkehrosmose befriedigende Ergebnisse. Allerdings ist die Entsorgung des dabei anfallenden TFA-haltigen Konzentrats nach wie vor ungelöst. Für TFA wie auch für alle anderen PFAS muss deshalb eine Reduktion an der Quelle erfolgen. Daher setzt sich EurEau weiterhin für ein Verbot von PFAS ein.
Für die UV-Desinfektion von Trinkwasser werden nach wie vor quecksilberhaltige Lichtquellen eingesetzt. Die RoHS-Richtlinie der EU sieht ein Verbot von Quecksilber in elektrischen und elektronischen Geräten vor. EurEau setzt sich auch weiterhin für Verlängerung der Ausnahme für den Quecksilbereinsatz in UV-Lichtquellen ein. Damit soll erreicht werden, dass auch in näherer Zukunft noch UV-Lichtquellen, die Quecksilber enthalten, für die Trinkwasserdesinfektion eingesetzt werden können. Aktuell gibt es noch keine Alternativen dazu.
Aktuell bereitet EurEau eine Datenerhebung über den gesamten Wassersektor in Europa vor. Die letzte Erhebung von EurEau wurde 2021 veröffentlicht. Neben allgemeinen Angaben rund um die Wasserversorgung werden auch spezifische Fragen zur Netzlänge, den Wasserressourcen, den Verbräuchen, den Leckraten, den Erneuerungsraten etc. erhoben. Dafür wurde die bestehende Liste mit den zu erhebenden Indikatoren überarbeitet und von der General Assembly der EurEau freigegeben. Der finale Bericht mit den Ergebnissen wird voraussichtlich nicht vor 2026 erscheinen.
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