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17. September 2024

Vernehmlassung Anpassung OR

Höhere Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Bundesrat will die Regeln für die nachhaltige Unternehmensführung weiterhin international abstimmen. Künftig soll analog zu den Regeln in den Staaten der EU eine grössere Anzahl Unternehmen über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte und Korruption sowie die dagegen ergriffenen Massnahmen Bericht erstatten müssen. Auf Wasserversorger könnte ein erheblicher administrativer Mehraufwand zukommen, obwohl sie sachlich meist nicht davon betroffen sind.
Rolf Meier 

Grosse Schweizer Unternehmen müssen bereits heute über bestimmte Bereiche ihrer Geschäftstätigkeit Transparenz schaffen. Das ist eine gesetzliche Vorgabe. Diese Unternehmen müssen über die Risiken in den Bereichen Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen Bericht erstatten (Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung). Mit dieser Regelung hat sich die Schweiz für eine international abgestimmte Gesetzgebung entschieden.

In Bezug auf die nachhaltige Unternehmensführung hat sich das EU-Recht in den vergangenen Jahren aber weiterentwickelt. Wegen der engen wirtschaftlichen Verflechtungen sind sowohl grosse als auch kleine Schweizer Unternehmen von den neuen EU-Regeln - direkt oder indirekt - betroffen. Die entsprechende Regulierungsfolgeabschätzung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung geht derzeit von bis zu 50 000 betroffenen Unternehmen aus.

Bundesrat will mehr Unternehmen zur Berichterstattung verpflichten

An seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 hat der Bundesrat nun die Vernehmlassung für die entsprechenden Änderungen im Obligationenrecht (OR) eröffnet. Darin schlägt er strengere Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Konkret will er künftig rund 3500 Unternehmen verpflichten, über ihre Risiken in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte und Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen zu berichten. Analog zur EU sollen auch in der Schweiz (neben den Publikumsgesellschaften) Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden, CHF 25 Mio. Bilanzsumme und CHF 50 Mio. Umsatz zur Berichterstattung verpflichtet werden, allerdings nur, wenn sie zwei von drei Schwellen während zwei aufeinanderfolgenden Jahren erreichen. Heute gilt diese Pflicht erst ab 500 Mitarbeitenden (CHF 20 Mio. Bilanzsumme und CHF 40 Mio. Umsatz) und trifft rund 300 Unternehmen. Ausserdem wird die Berichterstattung neu durch ein externes Revisionsunternehmen oder eine Konformitätsbewertungsstelle überprüft.

Neue Anforderungen für Wasserversorger unnötig

Von den neuen Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wären auch zahlreiche Wasserversorger betroffen. Aus Sicht von Schweizer Wasserversorgungen erscheinen die Anforderungen bezüglich Nachhaltigkeitsberichterstattung aber weit überzogen. Die Wasserversorger sind nicht gewinnorientiert und gewinnen ihren Rohstoff lokal - eine eigentliche Lieferkette existiert damit nicht - und Investoren auf dem Finanzmarkt müssen auch nicht informiert werden, da Wasserversorger keine Publikumsgesellschaften sind. Zudem genügen die rechtlichen Grundlagen zu schutzwürdigen Interessen in den Bereichen Menschenrechte, Korruption und Umwelt bereits heute und bedürfen keiner verschärften Regulierung und Berichterstattung.
Eine auf Freiwilligkeit basierende Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen ist selbstverständlich jederzeit möglich und den Betrieben überlassen.

SVGW nimmt Interessen der Wasserversorger wahr

Die Vernehmlassung zur Anpassung des OR läuft bis am 17. Oktober 2024. Der Bereich Wasser der SVGW-Geschäftsstelle wird in enger Abstimmung mit der Branche Rückmeldungen abgeben und damit die berechtigten Interessen der Versorger wahrnehmen. Anregungen oder Hinweise nehmen wir selbstverständlich gerne entgegen.

Kontakt:

Rolf Meier, r.meier@svgw.ch oder 044 288 3367.

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