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25. Juni 2024

Vernehmlassungen zu W1020 und W1021

Betriebliche Hygiene und Informationspflicht

Mit der Sitzung der Wasser Hauptkommission sind zwei neue Empfehlungen in die Vernehmlassung gestartet. Während W1020 Empfehlungen zur betrieblichen Hygiene im Wasserversorgungsbetrieb gibt, bietet die Empfehlung W1021 Hilfestellung im Umgang mit der Informationspflicht der Wasserversorger gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten. Zu beiden Dokumenten kann ab jetzt Stellung genommen werden.
Martin Bärtschi 

Ende Juni sind zwei Vernehmlassungen gestartet, zu deren Teilnahme der SVGW seine Mitglieder aufruft. Bei der einen geht es um die Empfehlung W1020 zur betrieblichen Hygiene in der Wasserversorgung und die zweite beinhaltet die Empfehlung W1021 zur Informationspflicht der Wasserversorger gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten. Die entsprechenden Unterlagen zur Vernehmlassung sind ab jetzt unter www.svgw.ch/wasser-vernehmlassungen verfügbar.

W1020 – Empfehlung für betriebliche Hygiene in der Wasserversorgung

Eine Wasserversorgung ist ein Lebensmittelbetrieb und unterliegt somit entsprechenden hygienischen Anforderungen. Die betriebliche Hygiene innerhalb der Wasserversorgungsinfrastruktur stellt ein Element der Qualitätssicherung dar. Bis anhin gab es keine Empfehlung, um diesen Bereich der Wasserversorgung abzudecken. Die W1020 soll diese Lücke schliessen und einfach umzusetzende Vorgaben im Bereich der betrieblichen Hygiene für Wasserversorgungen bereitstellen.  Mit Checklisten, vorgedruckten Schulungsprotokollen sowie einem Vorschlag für ein einfaches Hygienekonzept können die Anforderungen an die betriebliche Hygiene einfach und praxisnah umgesetzt werden.

W1021 – Empfehlung für die umfassende Information über die Trinkwasserqualität und die Wasserversorgung

Gemäss der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) muss jede Wasserversorgung mindestens einmal jährlich ihre Endabnehmerinnen und Endabnehmer umfassend über die Trinkwasserqualität informieren. Wie im Detail eine umfassende Information aussieht, ist in der Verordnung nicht definiert. Um den Wasserversorgungen eine Hilfestellung im Umgang mit der Informationspflicht zu liefern, wurde die Empfehlung W1021 erstellt. Darin werden die minimalen Anforderungen an die Informationspflicht (gemäss den Vorgaben der W12) sowie mögliche weitergehende Informationen beschrieben. Die Empfehlung soll alle Versorgungen dazu motivieren eine möglichst offene und Kundengerechte Kommunikation zu pflegen und allenfalls zu verbessern.

Weiterer Ablauf und Teilnahmemöglichkeiten

Die W1020 und W1021 werden in den nächsten Wochen innerhalb der Wasserversorgungsbranche sowie den für die Thematik zuständigen kantonalen Stellen und Bundesämtern vernehmlasst. Der Entwurf sowie das Formular für Ihre Stellungnahmen (Excel-Formular) können über den Internet-Zugang in Deutsch und Französisch heruntergeladen werden (es erfolgt kein Postversand).

Im Excel-Formular können Sie die Einwände und Kommentare eintragen. Wir bitten Sie, für Ihre Stellungnahmen ausschliesslich das zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Das Formular zur Stellungnahme kann bis Ende August 2024 per E-Mail an die Adresse support@svgw.ch gesendet werden. Bei Problemen oder für Rückfragen steht Ihnen Martin Bärtschi (Tel.: 044 288 33 15) gerne zur Verfügung.

Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist erfolgt, basierend auf den eingegangenen Rückmeldungen, eine Bereinigung des vorliegenden Entwurfs durch die Arbeitsgruppe. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir nicht jede Stellungnahme persönlich beantworten können.

Für die wertvolle Mitarbeit an der Vernehmlassung bedankt sich der SVGW herzlich im Voraus!

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