Landwirte werden für Schächte und Leitungen auf landwirtschaftlichem Kulturland ausserhalb der Bauzone, für Ertragseinbussen und Mehraufwand, finanziell entschädigt. Diese Entschädigungsansätze werden alle zwei Jahre angepasst und umfassen die Abgeltung des Einkommensausfalles als Folge der Ertragseinbusse und des Mehraufwandes beim Schacht sowie eine Vergütung für das Durchleitungsrecht.
Teuerungsbedingte Anpassungen erfolgen in Abständen von 2 Jahren nach dem Lebenskostenindex (Index der Konsumentenpreise) des Bundesamtes für Statistik (Index auf Basis Dez. 2015 = 100%):
• Stand per 31.12.2021 = 102.40
• Stand per 31.12.2023 = 107.10
Anpassungen in Folge des Zinsumfeldes erfolgen in Abständen von 2 Jahren innerhalb der Bandbreite von minimal 1.0% und maximal 5.0%. Aktuell massgebend ist ein Kapitalisierungssatz von 1.125%. Ändern die Rahmenbedingungen erheblich, können die Parteien eine Überprüfung der Ansätze verlangen.
Das Durchleitungsrecht umfasst grundsätzlich folgenden Elemente:
Die Ansätze gelten für Schächte sowie für erdverlegte Leitungen und Kabelanlagen in landwirtschaftlichem Kulturland ausserhalb der Bauzonen. Sie sind anwendbar bei:
Alle Informationen und Details zu den Entschädigungsansätzen finden Sie hier zum Download.
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