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28. August 2023

Warmwasser in Gebäuden

Revision der SIA-Norm 385/2

Im Juli 2023 startete der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) die zweimonatige Vernehmlassung für die Norm SIA 385/2 «Anlagen für Trinkwarmwasser in Gebäuden – Warmwasserbedarf, Gesamtanforderungen und Auslegung». Der SVGW hat zur revidierten Norm Stellung genommen.

Die aus dem Jahr 2015 stammenden Berechnungsgrundlagen zur Bestimmung des Warmwasserbedarfs, der Warmwasserspeichergrössen und des Wärmebedarfs wurden überarbeitet und mit dem Wortlaut der Norm SIA 385/1 «Anlagen für Trinkwarmwasser in Gebäuden – Grundlagen und Anforderungen» abgestimmt.

Als Ersteller von Regelwerken wie der Richtlinie W3 für Trinkwasserinstallationen und ihren Ergänzungen, die in der Sanitärbranche auch als Lehrmittel verwendet werden, legt der SVGW hohen Wert darauf, dass die Fachverbände den Fachleuten praxisnahe und verständliche Berechnungsgrundlagen zur Verfügung stellen. Daher erachtet es der SVGW als nicht praxistauglich, dass die revidierte Norm SIA 385/2 vorschlägt, für die Berechnung des Warmwasserspitzenbedarfs anstelle der seit Jahren bekannten Spitzenwerte neu Werte aus Standardabweichungen als Grundlage heranzuziehen. Ebenfalls als nicht zielführend wird die komplexe Berechnungsmethode eingestuft, die zur Bestimmung der Wärmerückgewinnung aus Duschwasser zur Anwendung kommen soll. Wenn in der zukünftigen Norm das Thema Wärmerückgewinnung aus Duschwasser behandelt wird, dann sollte dies mit der von der SIA-Kommission 385/2 vorgeschlagenen vereinfachten Variante erfolgen.

Abgesehen von den genannten Änderungsanträgen begrüsst der SVGW die Überarbeitung der Norm und unterstützt den Normentwurf prSIA 385/2.

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Kommentare (1)

Michel Haller am 05.01 2025 um 21:38

Fehlerhafte Darstellung

Die Aussage, dass für die Berechnung des Warmwasserspitzenbedarfs in der überarbeiteten SIA 385/2 anstelle der seit Jahren bekannten Spitzenwerte neu Werte aus Standardabweichungen als Grundlage herangezogen werden, stimmt so nicht. Korrekt ist: Für die Berechnung von Spitzenwerten wird neu auf die Durchschnittswerte abgestützt, zu welchen bei kleinen Objekten die Differenz zum Spitzenwert addiert wird (es ändert sich also bei diesen nichts), bei grösseren Objekten mit vielen WW-Bezügern wird der unwahrscheinlichen Gleichzeitigkeit von Spitzenbezug aller Bewohner am gleichen Tag, respektive zum gleichen Zeitpunkt Rechnung getragen, indem der Zuschlag zum Durchschnittswert entsprechend abgemildert wird. Als Instrument hierfür wird mit der Standardabweichung des Mittelwerts einer grösseren Stichprobe gearbeitet.

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