Ein Markt in der zentralchinesischen Stadt Wuhan ist wahrscheinlich der Ort, wo das Coronavirus sich erstmalig verbreitete: Dort werden nebst Fisch auch Fledermäuse, Schlangen und weitere Wildtiere wie das Schuppentier gehandelt. Das Virus gelangte so von den Tieren auf den Menschen. Seither wird es von Mensch zu Mensch übertragen. Der durch das neue Coronavirus verursachten Krankheit hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen offiziellen Namen gegeben: Covid-19, kurz für «corona virus disease 2019» oder auf Deutsch «Coronavirus-Krankheit 2019».
Covid-19 wird hauptsächlich über Tröpfcheninfektion übertragen, wenn also zum Beispiel jemand niest oder hustet. Auch kann das Virus durch Berühren der Schleimhäute bei Mund, Nase oder Augen verbreitet werden. Deshalb empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur persönlichen Hygiene häufiges und gründliches Händewaschen. Zudem sollte man sich nicht ins Gesicht fassen, einen gebührenden Abstand zu seinem Nächsten einhalten oder – wenn es geboten ist – eine Hygienemaske tragen.
Neben Schutzmassnahmen für die Bevölkerung gibt es auch Vorsorgemassnahmen für Unternehmen, Betriebe und Organisationen: Bereits im Jahr 2009 hat der SVGW die Empfehlung GW 1003 herausgegeben, ein «Handbuch für die betriebliche Vorbereitung» im Falle einer Pandemie. «Die Empfehlung», so erklärt André Olschewski, Leiter des Bereichs Wasser beim SVGW, «soll den Wasserversorgern im Fall einer Epidemie eine bestmögliche Unterstützung zur Lösung der anfallenden Aufgaben bieten.» Dem Dokument liegt dabei der Pandemieplan des BAG zugrunde, doch ist das Dokument speziell auf die Bedürfnisse von Wasserversorgungen oder Gaswerken zugeschnitten. Die GW 1003 ist auf Deutsch, Französisch und Italienisch erhältlich. Im Pandemieplan des SVGW enthalten sind eine Einleitung zu Sinn und Zweck der Dokumente, Organisatorisches, Anwendungen für innerbetriebliche Massnahmen im Falle einer Pandemie und Tipps zur Kommunikation. Zudem gibt es einen Anhang, der auf die Händereinigung, das Tragen von Hygienemasken, die Reinigung der Anlagen oder die Planung von Massnahmen eingeht.
Nach einem Bericht der WHO gibt es bislang keine Hinweise darauf, dass Covid-19 sich über Trinkwasser verbreitet oder weitergegeben werden kann. «Unser Trinkwasser», so André Olschewski, ist hygienisch gesehen immer noch von hervorragender Qualität, muss nicht abgekocht werden und eignet sich auch während der Pandemie für den direkten Konsum. Damit dies so bleibt, müssen für die Fassungen im Rahmen der Vorsorge geeignete Schutzmassnahmen getroffen werden.»
Für Mitarbeitende von Wasserversorgungen, so sind sich die Fachleute einig, besteht durch Covid-19 kein erhöhtes Risiko. Die Wasserversorger seien jedoch verpflichtet, alles Notwendige vorzubereiten, damit der Betrieb ohne Probleme weiterläuft. «Dabei geht es vor allem darum», so SVGW-Vizedirektor Olschewski, «dass die für die Versorgung wichtigen Positionen aufrechterhalten werden können, um zu jeder Zeit eine gute Trinkwasserqualität und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.» Wichtig seien dabei vor allem die präventiven Hygienemassnahmen wie richtiges Händewaschen und Abstandhalten gemäss den Vorgaben des BAG, aber auch die Versorgungssicherheit sowie Homeoffice und Anpassungen bei den Präsenzzeiten.
Besondere Vorkehrungen, so empfiehlt der SVGW in seinem Pandemieplan, sollten allerdings beim Arbeiten an der Infrastruktur getroffen werden. So sollte man frühzeitig sicherstellen, dass kritische Komponenten und Produkte für die Wasseraufbereitung, also zum Beispiel Chemikalien zur Desinfektion oder Flockungsmittel, weiterhin bezogen werden können bzw. in genügendem Masse an Lager sind. Auf Arbeiten bei «offenem Zugang» zum Wasser sollte man aus psychologischen Gründen wenn möglich verzichten, während aber einer geplanten Reservoirreinigung nichts im Wege steht – selbstverständlich unter Beachtung der Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit.
Ende März mussten nun durch die Massnahmen zur Eindämmung von Covid-19 landesweit Schulen, Sportanlagen, Schwimmbäder, Hotels, Restaurants und andere Gebäude geschlossen oder in der Nutzung stark eingeschränkt werden. «Wenn jetzt also über mehrere Wochen der bestimmungsgemässe Betrieb der Trinkwassersysteme nicht gewährleistet war, erhöht sich durch die Stagnation des Trinkwassers das Risiko für einen Befall mit Legionellen oder anderen Mikroorganismen», erklärt Cosimo Sandre, Technischer Berater beim SVGW.
Was also ist zu tun? «Bei Wiederinbetriebnahme der Installationen», so führte der Experte aus, «sollte man an allen Entnahmearmaturen das Wasser mindestens bis zum Erreichen der Temperaturkonstanz fliessen lassen.» Dabei sei es wichtig, mehrere Entnahmestellen gleichzeitig zu öffnen, um für eine genügende Durchströmung in den Verteilnetzen zu sorgen. Die Spülung der Leitungen sollte zudem getrennt sowohl für die Kalt- als auch für die Warmwasserinstallationen erfolgen.
Um nun für die Wasserversorger, aber auch für Privathaushalte, die notwendige Hygiene bei vorübergehend ungenutzten Trinkwasserinstallationen sicherzustellen, hat der SVGW zusammen mit Partnern ein Faktenblatt erstellt, das Anweisungen zur fachmännischen Vorgehensweise gibt. «Empfehlenswert», so meint Cosimo Sandre abschliessend, «ist zum Beispiel nach der Wiederinbetriebnahme eine Legionellenuntersuchung für die Kalt- und Warmwasserinstallationen. In letzter Zeit gab es in der Schweiz immer häufiger Fälle der Legionärskrankheit. In Zusammenarbeit mit einem Wasserlabor oder einem Sanitärunternehmen ist so gewährleistet, dass man auf der sicheren Seite ist und sich niemand mit Legionellen infizieren kann.»
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