Plattform für Wasser, Gas und Wärme
News
11. Februar 2019

Regelwerk W9

Richtlinie geht in die Vernehmlassung

Bis Mitte April haben interessierte Kreise Zeit sich an der Ausarbeitung der W9, der neuen Richtlinie für Grundwasserbrunnen zu beteiligen. Das neue Regelwerk geht nun in die Vernehmlassung.

Ein Grundwasserbrunnen ist ein komplexes Werk und ist von zentraler Bedeutung für die Wasserversorgung. Seine Konzeption, sein Bau und seine Instandhaltung verlangen spezifische Kenntnisse. Da der SVGW bis anhin diese Anlagen nicht in seinem Regelwerk abgebildet hatte, beauftragte er die Unterkommission W-UK3 mit der Ausarbeitung einer «Grundwasserbrunnen-Richtlinie».

Unter der Leitung von Adrian Rieder von der Wasserversorgung Zürich hat eine Arbeitsgruppe mit Beteiligung von Fachpersonen aus dem Bereich Brunnenbau, Wasserversorgern und Ingenieurbüros nun diese Richtlinie erstellt. Sie trägt den Titel «Planung, Projektierung, Bau und Betrieb sowie Instandhaltung und Rückbau von Grundwasserbrunnen» und ihre Struktur ist prozessorientiert aufgebaut und folgt dem Lebenszyklus einer Anlage. Entsprechend sind in der Richtlinie auch die Dokumentation, Sanierung, Qualitätssicherung und der Rückbau von Grundwasserbrunnen beschrieben. Das Regelwerk definiert damit die Anforderungen an solche Brunnen für Schweizer Wasserversorger. Sie ersetzt aber in keinster Weise die Erfahrungen von Spezialisten, die in ein solches Projekt notwendigerweise eingebracht werden müssen.

Die Richtlinie W9 geht in den nächsten Wochen innerhalb der Wasserversorgungsbranche sowie bei kantonalen Stellen und Bundesämtern in die Vernehmlassung. Den entsprechenden Entwurf sowie das Formular für die Stellungnahmen, ein Word-Dokument, kann über den Internet-Zugang in Deutsch und Französisch heruntergeladen werden. Es erfolgt kein Postversand. Der Zugang auf die Intranetseite www.svgw.ch/W9 erfolgt über die bestehenden persönlichen Zugangsdaten. Einwände und Kommentare kann man direkt ins Dokument eintragen.

Das Formular zur Stellungnahme kann bis Mitte April per E-Mail an die Adresse t.meier@svgw.ch gesendet werden. Bei Problemen oder für Rückfragen steht Ihnen Markus Biner, Telefon 044 288 33 44, gerne zur Verfügung. Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist erfolgt unter Berücksichtigung der Begründungen eine Bereinigung des Entwurfs.

 

Kommentar erfassen

Kommentare (0)

e-Paper

«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.

Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.

Die «gazette» gibt es auch als E-Paper. Sämtliche bisher erschienen Ausgaben sind frei zugänglich.