Rund 80 Prozent des Trinkwassers in der Schweiz stammen aus Grundwasserleitern. Das bewährte Schutzzonenkonzept erlaubt es vielen Wasserversorgungen, das Wasser ohne Aufbereitung als Trinkwasser abzugeben. Die Verantwortlichen der Wasserversorgungen haben im Rahmen der Selbstkontrolle für eine einwandfreie Trinkwasserqualität zu sorgen und falls nötig, zielführende Aufbereitungsverfahren einzusetzen.
Die Notwendigkeit einer Desinfektion bzw. einer Abtrennung von Keimen ist von den Verantwortlichen der Wasserversorgung immer gewissenhaft abzuklären. Die Desinfektion bzw. die Abtrennung von Mikroorganismen ist ein kritischer Schritt. Dessen Nichtbeherrschung kann die Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten gefährden.
Mit der Ausarbeitung der W12 (Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis in Trinkwasserversorgungen) wurde im Bereich Trinkwasseraufbereitung eine erste Grundlage zur Evaluation allfällig nötiger Aufbereitungsmassnahmen erarbeitet. Da beim Trinkwasser die Verunreinigung mit pathogenen Mikroorganismen die häufigste Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellt, wurde diesem Aspekt bei der Ausarbeitung der Empfehlung W1016 „Desinfektion und Abtrennung von Mikroorganismen in der Trinkwasseraufbereitung“ nun speziell Rechnung getragen.
Die SVGW-Mitglieder können die Vernehmlassungsdokumente unter www.svgw.ch/Desinfektion beziehen.
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