Die beiden Stellungnahmen stehen nun auch für Wasserversorger als Basis für eigene Eingaben zur Verfügung. Die Eingabetermine sind der 9. März 2018 für geologische Tiefenlager und der 15. März 2018 für die Revision der Gewässerschutzverordnung. Auf der Website des Bundes sind die Vernehmlassungsdokumente erhältlich.
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