Dabei haben sich bisher die verschiedenen Beteiligten meistens entsprechend der Aufwendungen für die Beanspruchung des Raumes an den Kosten beteiligt. Diese Kostenteilung gemäss Verursacherprinzip wird zunehmend in Frage gestellt. Es gibt Tendenzen, Kosten für den Unterhalt und die Nutzung des Strassenkörpers auf andere Infrastrukturbetreiber abzuwälzen. Die Forderungen reichen bis zu mengenabhängigen Abgaben. Dabei können sich die Verantwortlichen für die Strasse teilweise sogar auf kantonale Strassengesetze oder Gemeindegesetze berufen.
Der SVGW erachtet diese Entwicklung als höchst problematisch. Denn dadurch könnten Gebührengelder zweckentfremdet werden, indem sie von der Wasserversorgung in den Werterhalt der Strasse fliessen. Der SVGW hat darum ein Positionspapier verfasst, das die die Wasserversorgungen und die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisieren soll. Es enthält ein konkretes Beispiel für die Fehlentwicklung und nennt verschiedene Gründe gegen die unzulässige Quersubventionierung.
SVGW-Mitglieder können das Positionspapier im Intranet unter www.svgw.ch/Nutzung herunterladen oder bei kommunikation[at]svgw.ch anfordern.
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