Gestützt auf der von den vier Mitgliedstaaten (D, F, NL, GB) erarbeiteten Liste bezüglich zugelassener Metalle, Metalllegierungen und Metallüberzüge wurde das neue Reglement ZW 102/2 von der SVGW Kommission verabschiedet und vom Vorstand auf den 1. Oktober in Kraft gesetzt.
Die in Produkten verwendeten Metalle, Metalllegierungen und Metallüberzüge, die in Kontakt mit Trinkwasser gelangen, können zukünftig nach Vorlegen des Nachweises der Zusammensetzung der Metalllegierung und bei Übereinstimmung mit den im Reglement ZW 102/2 gelisteten Materialien und Oberflächenüberzüge sowie nach positiv lautendem Prüfbericht, durch den SVGW zertifiziert werden.
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