Die Richtlinie G13 «Einspeisung erneuerbarer Gase» definiert Anlagen zur Aufbereitung und Einspeisung erneuerbarer Gase (Biogas, Biomethan, erneuerbares Methan und erneuerbarer Wasserstoff) in Gasnetze für H-Gas und für die Gasfamilie Wasserstoff gemäss SVGW-Richtlinie G18 «Gasbeschaffenheit». Die G13 bezweckt insbesondere, dass die Anforderungen der G18 bezüglich Gasbeschaffenheit bei der Einspeisung eingehalten werden sowie dass eine einwandfreie Messung der Gasbeschaffenheit nach G18 und der Energie nach G23 «Metering-Code Gas» sichergestellt ist. Somit bildet die G13 zusammen mit den Richtlinien G18 und G23 ein Gesamtpaket.
Die interessierten Kreise sind eingeladen, an der öffentlichen Vernehmlassung der totalrevidierten Richtlinie G13 teilzunehmen. Die Vernehmlassung startete Mitte Juli und läuft bis zum 15. September 2024. Alle Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der SVGW-Website verfügbar: https://www.svgw.ch/gas/vernehmlassungen/
«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.
Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.
Kommentare (0)