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06. August 2024

Einspeisung erneuerbarer Gase

Vernehmlassung der revidierten G13

Die SVGW-Richtlinie G13 behandelt die Einspeisung erneuerbarer Gase. Sie wurde nun grundlegend überarbeitet. Dabei wurden die Weiterentwicklungen der entsprechenden europäischen Normen integriert. Die Vernehmlassung der revidierten G13 läuft bis zum 15. September 2024.

Die Richtlinie G13 «Einspeisung erneuerbarer Gase» definiert Anlagen zur Aufbereitung und Einspeisung erneuerbarer Gase (Biogas, Biomethan, erneuerbares Methan und erneuerbarer Wasserstoff) in Gasnetze für H-Gas und für die Gasfamilie Wasserstoff gemäss SVGW-Richtlinie G18 «Gasbeschaffenheit». Die G13 bezweckt insbesondere, dass die Anforderungen der G18 bezüglich Gasbeschaffenheit bei der Einspeisung eingehalten werden sowie dass eine einwandfreie Messung der Gasbeschaffenheit nach G18 und der Energie nach G23 «Metering-Code Gas» sichergestellt ist. Somit bildet die G13 zusammen mit den Richtlinien G18 und G23 ein Gesamtpaket.

Einladung zur Vernehmlassung

Die interessierten Kreise sind eingeladen, an der öffentlichen Vernehmlassung der totalrevidierten Richtlinie G13 teilzunehmen. Die Vernehmlassung startete Mitte Juli und läuft bis zum 15. September 2024. Alle Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der SVGW-Website verfügbar: https://www.svgw.ch/gas/vernehmlassungen/ 

Vernehmlassungsunterlagen G13

https://www.svgw.ch/gas/vernehmlassungen/

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