Auf 1. Juli 2025 sind die Gasversorger per Bundesverordnung zu verschiedenen Cybersicherheitsmassnahmen verpflichtet. Grundlage ist der IKT-Minimalstandard – die G1008, über die an dieser Stelle schon verschiedentlich informiert wurde. Die G1008 bietet ein Rahmenwerk, damit sich die Versorger auf einem angemessenen Sicherheitsniveau gegen Angriffe sowie Fehlmanipulationen schützen und sich möglichst rasch wieder erholen können.
Um die Umsetzung des IKT-Minimalstandards G1008 zu erleichtern, wurde ein Leitfaden (G15004) entwickelt, der sich insbesondere auch an kleinere und mittlere Gasversorger richtet. Entsprechend wurde darauf geachtet, dass er kompakt und praxisorientiert ist. Der Leitfaden steht kostenlos zum Download im SVGW-Shop zur Verfügung. Die französische Version ist noch in Arbeit.
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