Die Mitglieder und Gäste der G-HK trafen sich am 29. August in Olten zur dritten Sitzung in diesem Jahr. Folgende Traktanden wurden besprochen:
Gasmangellage
Eingangs wurde über die laufenden Arbeiten der Kriseninterventionsorganisation (KIO) informiert. Diese ist im Auftrag des Bundes für die Gasversorgung in ausserordentlichen Lagen verantwortlich und ruft aktuell die Gasversorger auf, sich auf den kommenden Winter vorzubereiten. Unterstützung bei technischen Belangen bietet das SVGW-Regelwerk, insbesondere die letztes Jahr veröffentlichte Empfehlung für Verteilnetzbetreiber bei Gasmangellage oder unterbrochener Gasversorgung (G1010).
Aktivitäten in Unterkommissionen
Wie üblich haben die Unterkommissionen an der G-HK über ihre Aktivitäten berichtet:
G-UK4 - Erneuerbare Gase und Gas-Qualität
Die Richtlinie G13 «Einspeisung erneuerbarer Gase» wird zurzeit überarbeitet. Die Inkraftsetzung ist im Moment in Abstimmung mit der Übergabe der Clearing-Stelle an die Pronovo AG per 1. Januar 2025 geplant.
G-UK5 - Messung und Energiedaten-management
Die G-UK 5 wird ihre Kommissionsarbeiten gegen Ende 2023 wieder aufnehmen und intensivieren. Sie wird dabei diejenigen Themen priorisieren, die unabhängig der Marktöffnung bzw. den Fortschritten bezüglich Gasversorgungsgesetz vorangetrieben werden können. Dies beinhaltet unter anderem den Umgang mit Brennwertschwankungen im Rahmen der Gasabrechnung, die Integration einiger Teile aus der Richtlinie G13 sowie die Präzisierung bezüglich Eichfristen und Zuständigkeiten bei Gaszählern, Mengenumwertern und Gaschromato-graphen.
Risikoanalysen zum Transport von Wasserstoff
Das Bundesamt für Energie (BFE) liess eine weitere Risikoanalyse erstellen, wobei sich die Erkenntnisse im Grundsatz mit denjenigen der ersten Analyse decken. Wasserstoff hat im Vergleich zu Erdgas eine höhere obere Explosionsgrenze: Der Zündbereich von Wasserstoff erstreckt sich von 4 bis 77 Vol.-%, während derjenige von Erdgas nur von 4,4 bis maximal 17 Vol.-% reicht. Wegen des grösseren Zündbereichs ist eine Entzündung von Wasserstoff verglichen mit Erdgas zwar wahrscheinlicher, jedoch sind die Risiken für Schäden nach erfolgter Zündung aufgrund der tieferen Strahlungswärme deutlich kleiner.
Ausserbetriebnahme, Stilllegung und Rückbau
Aktuell wird im SVGW-Regelwerk die Ausserbetriebnahme und teilweise die Stilllegung behandelt, nicht aber der Rückbau von Gasnetzen und Installationen. Um sämtliche Fragen von der Ausserbetriebnahme bis zum Rückbau abzudecken, sollen die sicherheitstechnischen Informationen im Regelwerk gebündelt und in die Richtlinie G1 für die Erdgasinstallation in Gebäuden (Gasleitsätze) wie auch in die Richtlinie G2 für Rohrleitungen integriert werden. Insbesondere beim Thema Rückbau sind Ergänzungen notwendig. Für den Bereich Gebäude-installationen erarbeitet der SVGW zurzeit gemeinsam mit Suissetec ein Informationsblatt, das voraussichtlich im Herbst 2023 veröffentlicht wird.
Personelles
Nicolas Morard (Société de Contrôles SA) tritt pensionsbedingt aus der G-UK2 «Haustechnik und Zertifizierungsprodukte» aus. Die SVGW-Geschäftsstelle bedankt sich herzlich für seine langjährige und wertvolle Mitarbeit.
«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.
Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.
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