Wir dürfen in der Schweiz zu Recht stolz sein auf die hohe Qualität und Verfügbarkeit unseres Trinkwassers. Die Versorgungen hierzulande sind vielerorts in der Lage, Grundwasser ohne oder nur mit einfachen Aufbereitungsmassnahmen als Trinkwasser abzugeben. Damit das auch in Zukunft so bleibt, gilt es, unsere natürlichen Trinkwasserressourcen vor Fremdstoffeinträgen zu schützen. Im Sinne der Vorsorge sind Einträge von Pestiziden oder deren Abbauprodukten aber auch von Nitraten und anderen Verunreinigungen in unseren Trinkwasserressourcen generell unerwünscht – ganz egal in welcher Konzentration. Entsprechend fordert der SVGW schon lange Massnahmen, die sicherstellen, dass Ressourcen, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, frei von Fremdstoffen sind.
Die Pestizidverbots- und die Trinkwasserinitiative haben den Ressourcenschutz auf die politische Agenda gebracht. Sie haben dazu beigetragen, dass das Parlament in der letzten Session eine parlamentarische Initiative verabschiedet hat, die deutliche Verbesserungen beim Trinkwasserressourcenschutz bringt: Neu muss der Bund Massnahmen bei der Zulassung eines Pestizids ergreifen, wenn das Pestizid selbst oder seine Abbauprodukte verbreitet und wiederholt den Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter in Gewässern überschreitet, die der Trinkwassergewinnung dienen oder dafür vorgesehen sind. Zudem dürfen im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen Pflanzenschutzmittel nicht oder nur unter Auflagen eingesetzt werden, wenn ihre Wirkstoffe und all deren Abbauprodukte zu Konzentrationen von über 0,1 Mikrogramm pro Liter im Grundwasser führen. Der SVGW hat sich insbesondere erfolgreich dafür eingesetzt, dass dabei nicht zwischen «relevanten» und «nicht-relevanten» Metaboliten unterschieden wird. Weil sich bereits mehrfach Stoffe, die als unbedenklich eingestuft wurden, nachträglich als toxikologisch relevant erwiesen haben, war es dem SVGW besonders wichtig, dass für alle Pestizide und deren Abbauprodukte der vorsorglich tiefe Grenzwert gilt, um so einen «Fall-Chlorothalonil» in Zukunft zu verhindern.
Die Schweiz ist in Europa das einzige Land, das künftig im Grundwasser explizit nicht zwischen relevanten und nicht-relevanten Abbauprodukten unterscheidet und setzt damit quasi einen neuen «Gold-Standard» im Ressourcenschutz. Trotz dieser Erfolge können wir uns nicht auf den Lorbeeren ausruhen. Eine wichtige Voraussetzung für einen wirkungsvollen Vollzug der neuen Bestimmungen ist auch die gesetzliche Verpflichtung der Kantone zur Festlegung der Zuströmbereiche sowie die Erfassung zuverlässiger Messdaten zur Qualität des Grundwassers. Der SVGW wird sich zusammen mit den Kantonen und den Wasserversorgern auch künftig auf fachlicher und politischer Ebene für den Schutz der Trinkwasserressourcen einsetzen und die nötige Unterstützung bieten. Gemeinsam kann es uns gelingen, die hohe Qualität unserer natürlichen Ressourcen auch für zukünftige Generationen zu sichern.
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