Die Grundlast des Heizsystems wird mit erneuerbaren Energien abgedeckt, die entweder aus einer Elektro-Wärmepumpe respektive einer Pellet- oder Holzschnitzelheizung besteht. Die Spitzenlast deckt eine Brennwertheizung, die entweder aus einer Gasheizung oder einer Ölheizung bestehen kann.
Die beiden Heiztechniken können als zwei eigenständige Systeme arbeiten oder in einem Gerät installiert sein (Hybridheizung). In jedem Fall muss die automatische Steuerung bei Bedarf die Spitzenlastheizung (Gasheizung) zuschalten. Die Leistung des Grundlastwärmeerzeugers muss mindestens 25 Prozent der notwendigen Wärmeleistung betragen, die übrigen 75 Prozent der Leistung können mit einer Brennwertheizung (Gasheizung) erzeugt werden. Der Betriebspunkt, bei dem die Brennwertheizung zuschaltet, wird als Bivalenzpunkt bezeichnet.
Die Grundlast muss durch einen automatisch arbeitenden Wärmeerzeuger mit Nutzung erneuerbarer Energien (bei der Wärmepumpe mit Erdwärme, Grundwasser oder Aussenluft, bei der Holzheizung mit Pellets oder Holzschnitzel) abgedeckt werden. Die nicht automatisch funktionierenden Stückholzheizungen sind nicht zugelassen.
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