Im Fassungseinzugsgebiet einer Grund- oder Quellwasserfassung können problematische Stoffe das Trinkwasser verunreinigen. Zum Schutz der Wasserqualität gibt es zwei planerische Instrumente: Schutzzonen und Zuströmbereiche. Die Schutzzonen schützen das Trinkwasser vor pathogenen, der Zuströmbereich vor chemischen Verunreinigungen. Während die Ausscheidung von Schutzzonen in der Verantwortung der Gemeinde und der Versorgung liegt, werden Zuströmbereiche durch den Kanton bezeichnet. Erfüllt das Grundwasser in einer Fassung nicht die Anforderungen der Gewässerschutzgesetzgebung an die Wasserqualität, beispielsweise bei mehr als 25 mg/l Nitrat, muss der Kanton laut Gesetz geeignete Massnahmen zur Behebung der Ursachen dieser Verunreinigung anordnen. Dazu ist der Kanton in der Pflicht, den Zuströmbereich der Fassung zu bezeichnen und Wasserversorgungen können den Kanton auf seine gesetzliche Pflicht zur Bezeichnung hinweisen, wenn sie Überschreitungen der Anforderungswerte nachweisen können.
Wasserversorgungen müssen die Wasserqualität in der Fassung im Rahmen der risikobasierten Selbstkontrolle erfassen. Sie führen ihr Analyseprogramm anhand der Gefährdungen im Fassungseinzugsgebiet durch. Gerade im Mittelland sind eine Vielzahl von Grund- und auch Quellwasserfassungen von Schadstoffeinträgen durch Rückstände von Pestiziden oder aus Altlastenstandorten betroffen, was eine umfassende Analyse rechtfertigt. Zahlreiche Labore bieten solche Wasseranalysen an. Die Kosten dafür sind überschaubar und der Nutzen rechtfertigt diese Ausgabe. Denn eine umfassende Analyse unterstützt die Versorgung nicht nur bei der Überwachung wichtiger Grundwasservorkommen, sondern erlaubt ihnen auch, Tendenzen oder neue Verunreinigungen frühzeitig zu erkennen. Dazu müssen die Qualitätsdaten des Rohwassers regelmässig erfasst werden. Die Anzahl Beprobungen pro Jahr ist abhängig davon, ob stabile Verhältnisse vorliegen oder grössere Schwankungen der Wasserqualität zu erwarten sind. Die SVGW-Richtlinie W12 zur guten Verfahrenspraxis listet Parameter für die Beurteilung der Wasserqualität auf, an denen sich Wasserversorgungen orientieren können. Um den Zuströmbereich zu bezeichnen, sind sie aber auf den Kanton angewiesen. Ohne eine solide Datenbasis zur Belastungssituation kann der Kanton seine Pflicht zur Bezeichnung des Zuströmbereichs nicht in jedem Fall wahrnehmen. Auch deshalb lohnt es sich, umfassende Analysen des Rohwassers in der Fassung durchzuführen.​
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«Ich verspreche mir einiges vom Zuströmbereich»: Interview mit Lawrence Och vom Amt fĂĽr Umwelt im Kanton ThurgauÂ
Wasseranalysen lohnen sich: Regelmässige Beprobungen sind für die Bezeichnung des Zuströmbereichs erforderlich (Veröffentlichung am Donnerstag 02.01.2025)
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