Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel überhaupt – die Trinkwasserversorgung wird daher als kritische Infrastruktur eingestuft. Bis auf einzelne punktuelle Schwierigkeiten blieb die Wasserversorgung in der Schweiz bisher von grösseren Störungen verschont. Aufgrund des Klimawandels ist zu erwarten, dass sich regional gewisse Engpässe akzentuieren werden. Die Verknappung wird noch verschärft durch Nutzungskonflikte und strengere Qualitätsanforderungen. Im Wasserschloss Schweiz sind jetzt weitere Anstrengungen zur Sicherstellung einer auch zukünftig ausreichenden und robusten Versorgung mit Trinkwasser notwendig.
Auch in einer schweren Mangellage müssen Kantone, Gemeinden und Wasserversorger bereit sein, die Bevölkerung mit Trinkwasser versorgen zu können. Mit der Verordnung vom 19. August 2020 über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM, SR 531.32) werden die Aufgaben und Vorgaben von Bund, Kantonen, Gemeinden und Dritten in Bezug auf die Versorgung mit Trinkwasser auf aktuellere Szenarien ausgerichtet und dahingehend neu festgelegt.
Dazu wurde eine Broschüre erarbeitet, die den politischen und fachlichen Verantwortlichen bei Kantonen, Gemeinden und Wasserversorgern Hinweise und Beispiele zur Umsetzung der VTM gibt.
Primäres Ziel der VTM ist die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser im Fall einer schweren Mangellage. Die Massnahmen, die im Vollzug der VTM umgesetzt werden, sollen helfen, die schwere Mangellage zu vermeiden oder die Auswirkungen zu bewältigen, unabhängig davon, durch was die schwere Mangellage ausgelöst wird. So kann die Widerstandsfähigkeit einer Wasserversorgung gegenüber Mangellagen zum Beispiel durch die Erschliessung zusätzlicher Wasserbezugsorte ausserhalb der Gemeinde gestärkt werden. Dies wird z. B. im Rahmen von regionalen Planungen oder durch Zusammenschlüsse von Versorgungen erreicht.
Die VTM gilt nur für schwere Mangellagen gemäss LVG. Betriebsstörungen sind eher kurzzeitige Abweichungen vom Normalbetrieb. Die Wasserversorgungen sollten Betriebsstörungen im Rahmen der guten Verfahrenspraxis (GVP) und z. B. mithilfe der in der Generellen Wasserversorgungsplanung (GWP) aufgezeigten Massnahmen bewältigen können. Schwere Mangellagen können unter anderem ausgelöst werden durch: Cyberangriffe, Sabotage, extreme Wetterereignisse, Erdbeben, Ausfall des Mobilfunknetzes, Blackout und Strommangellagen.
Der Fachbereich Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung möchte mit einer Umfrage bei den Wasserversorgern eine erste Einschätzung zum aktuellen Umsetzungsstand der VTM erheben.
Die Umfrage deckt alle relevanten Vorgaben der VTM für die Wasserversorger ab. Sie besteht aus 37 Fragen und ist anonym. Nach erfolgter Beantwortung der Fragen erhält der Umfrageteilnehmer eine Rückmeldung zu seinem Umsetzungsstand.
Der Fragebogen steht in Deutsch, Französisch und Italienisch zur Verfügung. Er kann bis Ende Januar 2022 unter folgendem Link ausgefüllt werden:
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