Der Nationalrat räumte Mitte März nur eine von zwei offenen Differenzen aus. Bei der Offenlegungspflicht fĂĽr Nährstofflieferungen an Landwirtschaftsbetriebe schwenkte er auf den Kompromissvorschlag des Ständerates um. Während der Nationalrat zunächst Futtermittel und DĂĽnger erfassen wollte, wollte sich der Ständerat auf DĂĽnger und später auf DĂĽnger und Kraftfutter beschränken.Â
Letztere Bestimmung wurde nun auch – äusserst knapp mit Stichentscheid des Präsidenten – vom Nationalrat übernommen – mit 98 zu 97 Stimmen bei einer Enthaltung. Anträge, die auf der Variante des Nationalrats beharren wollten oder den Passus ganz aus dem Gesetz streichen wollten, scheiterten. Auch der Bundesrat hätte lieber die Variante des Nationalrats gehabt, wie Landwirtschaftsminister Guy Parmelin im Rat betonte.
Bei der Bestimmung von zusätzlichen Zuströmbereichen für Grundwasserfassungen waren sich die Räte in der Sache zwar einig. Kantone sollen gegenüber heute für mehr Wasserfassungen als heute Zuströmbereiche ausscheiden müssen. Ziel ist, dass einsickernde Stoffe weniger Grundwasser und damit weniger Trinkwasser belasten.
Umstritten war aber das Vorgehen. Der Ständerat wollte - wie der Bundesrat - ein separates Verfahren mit einer Vernehmlassung. Der Nationalrat hingegen wollte, um keine Zeit zu verlieren, diese Bestimmung gleich in die Vorlage aufnehmen. Dem stimmte die grosse Kammer schliesslich knapp mit 98 zu 96 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Die Differenz zum Ständerat bleibt also in diesem Punkt bestehen. Dieser muss sich nun noch einmal mit der Vorlage befassen.
Formell ist die Vorlage zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser- und zur Pestizidverbotsinitiative, über die am 13. Juni abgestimmt wird. Die Bestimmungen, die in beiden Räten zuweilen emotional diskutiert wurden, sollen den zwei Volksbegehren aber Wind aus den Segeln nehmen.
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