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08. Juli 2019

Stretto 3

Kleine Revision des Lebensmittelrechts – das Trinkwasser ist auch betroffen

Bis Ende August läuft die Vernehmlassung für das Revisionspaket «Stretto 3» des Bundesamtes für Lebensmittel und Veterinärwesen, mit dem einige Verordnungen auf den neuesten Stand gebracht werden sollen.

Das revidierte Lebensmittelgesetz trat zusammen mit dem dazugehörigen totalrevidierten Verordnungspaket am 1. Mai 2017 in Kraft. Seitdem zeigte sich, dass einige der neuen Bestimmungen präzisiert werden sollten. Auch müssen die Verordnungen immer wieder mit den in der Europäischen Union geltenden Bestimmungen harmonisiert werden.

Das Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärwesen (BLV) hat daher Anfang Mai eine neues Revisionspaket namens «Stretto 3» vorgestellt, womit die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) und andere Verordnungen, darunter die Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung (TBDV), wieder auf den neusten Stand gebracht werden sollen. Die Vernehmlassung hierzu läuft bis zum 26. August.

Zwei wesentliche Änderungen

Im Bereich Trinkwasser werden zwei Änderungen vorgeschlagen. Erstens soll in die TBDV ein neuer chemischer Parameter, Perchlorat, mit einem Höchstwert von 4 µg/l aufgenommen werden. Zweitens soll in der LGV die Bestimmung aufgehoben werden, dass Produkte und Materialien in Kontakt mit Trinkwasser keine Bedarfsgegenstände sind. Damit würden für die Verwendung solcher Produkte die Vorgaben der Bedarfsgegenständeverordnung wieder vollumfänglich gelten. Diese wurde jedoch unter der Voraussetzung erarbeitet, dass Materialien in Kontakt mit Trinkwasser keine Bedarfsgegenstände sind. Auch soll sie im Rahmen von «Stretto 3» nicht angepasst werden. Deswegen schlägt der SVGW vor, dass der entsprechende Absatz in der LGV nicht ersatzlos gestrichen, sondern dahingehend präzisiert wird, dass Trinkwasserkontaktmaterialien separat und nicht in der Bedarfsgegenständeverordnung geregelt sind.

Die Vernehmlassungsunterlagen des BLV wie auch die Einsprache des SVGW sind ab dem 8. Juli hier zu finden.

 

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