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22. Dezember 2017

Uran und Arsen

Die Frist läuft bald ab

Die Übergangsfrist zu den seit 2014 geltenden Höchstwerten für Arsen und Uran läuft in gut einem Jahr ab. Wenn 2019 die Wasserversorger die entsprechenden Anforderungen nicht einhalten, müssen die Behörden von Gesetzes wegen intervenieren. Was können betroffene Wasserversorger tun?

Eine langfristige Aufnahme von Arsen aus Trinkwasser mit Gehalten von 50–1000 µg/l kann zu Hautläsionen, Hautverfärbung und Krebsarten wie Haut-, Lungen-, Nieren-, Leber- oder Prostatakrebs führen. Auch aufgrund dieser Erkenntnis führte die Schweiz 2014 den von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen neuen Höchstwert von 10 µg/l ein, der sich heute in der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) findet. Auch bei Uran setzte man präventiv einen Wert von 30 µg/l, da die langfristige Aufnahme dieses Stoffes möglicherweise die Nieren vergiftet. Dabei gilt es zu bemerken, dass die Situation in Bezug auf beide Stoffe hierzulande nicht dramatisch ist. Eine schweizweite Untersuchung zwischen 2003 und 2011 zu Uran ergab, dass gerade mal in 0,3 Prozent der Fälle der Höchstwert überschritten wurde. Beim Arsen sind gemäss eines Berichts des Regionaljournals von SRF in diesem Oktober allein im Kanton Wallis 13 Gemeinden betroffen. Dabei ist man aber weit von pakistanischen Verhältnissen entfernt, wo mancherorts Werte von über 50 bis hin zu 500 µg/l gemessen wurden.

Wie soll nun aber ein Wasserversorger hierzulande vorgehen, wenn er sich noch nie mit dem Problem befasst hat. Als Erstes sollte er abklären, welche Daten zu Arsen und Uran vorhanden sind. In Bezug auf Arsen sind in der Schweiz vor allem die Nordschweiz, der Jura und die Alpen für Regionen mit erhöhtem Gehalt bekannt. Sind genügend Daten vorhanden, die auf eine Gefährdung durch die Stoffe schliessen lassen, müssen die Massnahmen erörtert werden. Dabei stellt der Einbau einer Filteranlage nicht zwingend die einzige Lösung dar. Denn möglicherweise lässt sich durch Mischung verschiedener Wässer das Problem beheben, oder es zeigt sich, dass eine Fassung im Kontext der ganzen Versorgung besser durch eine alternative Bezugsquelle ersetzt wird. Der SVGW hat bereits 2014 die Empfehlung «Umgang mit den geogenen Spurenstoffen Arsen und Uran in der Trinkwasserversorgung» (W1015) dazu verfasst. Neben allgemeinen Informationen enthält sie ganz konkrete Angaben, welche Schritte für die Analyse der Situation in welcher Abfolge zu vollziehen sind. Sollte sich dabei ergeben, dass eine Filtrationsanlage nötig ist, für den gibt es zumindest ein Referenzprojekt. So hat die Gemeinde Grächen sowohl für Uran als auch Arsen eine Filteranlage eingebaut.

Literatur: Empfehlung «Umgang mit den geogenen Spurenstoffen Arsen und Uran in der Trinkwasserversorgung» (W1015), «Vom Umgang mit Arsen und Uran» (Wasserspiegel 4/2014), «Entfernung von Arsen und Uran» (Aqua & Gas 4/2015)

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