BEURTEILUNG VON METABOLITEN BEI DER ZUL ASSUNG UND ANFORDERUNGEN AN NICHT RELEVANTE METABOLITEN
GRUNDWASSER UND PFLANZENSCHUTZMITTEL
Vor der Zulassung wird das Grundwassergefährdungspotenzial von Pflanzenschutzmitteln evaluiert und die toxikologische Relevanz der Metaboliten geprüft. Die gesetzlichen Regelungen für Metaboliten in Grund- bzw. Trinkwasser führen jedoch im Vollzug zu Unklarheiten. Mit der Festlegung von zwei gesetzlichen Werten für nicht relevante Metaboliten im Grundwasser, einem oberen Orientierungswert und einem unteren Orientierungswert, könnte Klarheit geschaffen werden.