Wasserversorgungen gelten als Betriebe mit besonderen Gefahren. Deshalb ist die Arbeitssicherheit laut Gesetz zu organisieren und zu dokumentieren – Kleinbetriebe mit einfachen Mitteln, grössere Unternehmen in Form eines eigenen Sicherheitsmanagements oder der Mitgliedschaft bei einer Branchenlösung. Besonders Kleinbetrieben fehlt oft die Unfallerfahrung als Treiber für Investitionen in die Arbeitssicherheit. Ausbau und Aufrechterhaltung der Sicherheitskultur sind jedoch Daueraufgaben aller Wasserversorgungen.