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10. Juli 2024

Quaggamuschel in Gewässern

Aargau verstärkt Info-Kampagne

Der Kanton Aargau verstärkt den Kampf zum Schutz seiner Flüsse und Seen vor der schädlichen und invasiven Quaggamuschel. Informationstafeln fordern auf, Boote und Ausrüstung vor dem Wechsel von einem Gewässer ins andere zu kontrolliert und zu reinigen.

«Vorsicht blinde Passagiere», lautet die Botschaft des Plakatsujets an den Gewässern des Kantons Aargau. Wer Boot fährt, Wassersport betreibt oder fischt, kann unbeabsichtigt dazu beitragen, dass sich invasive gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten in unseren Flüssen und Seen ausbreiten, informiert das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) fest.

Die aus dem Schwarzmeergebiet stammende Quaggamuschel breitet sich seit 2014 in der Schweiz rasant aus. Sie ist zwar nur wenige Zentimeter gross, kann aber sehr grosse Schäden an Infrastruktur und Ökologie anrichten. Auch andere Arten wie Schwarzmeergrundeln sowie Kleintiere oder Wasserpflanzen können einheimische Arten bedrängen und das Ökosystem stark beeinflussen.

Gebietsfremde Tiere oder Pflanzen würden unbeabsichtigt aus anderen Gewässern eingeschleppt, wenn sie an Booten oder Wassersport- und Fischerei-Ausrüstung haften blieben, klärt die Informationskampagne auf. Auch im Wasser, das sich im Bootsrumpf sammle, könnten mit dem blossen Auge kaum sichtbare Lebewesen mitreisen.

Bislang Erfolg beim Hallwilersee

Als erster Kanton führte der Aargau per 1. Mai 2021 für Schiffe am Hallwilersee eine Reinigungspflicht ein. Gleichzeitig startete er eine Informationskampagne. Die kantonalen Behörden bewerten diese als Erfolg, denn der Hallwilersee sei nach heutigem Kenntnisstand weder von der Quaggamuschel noch von den beiden in der Schweiz vorkommenden Schwarzmeergrundel-Arten befallen, hält das BVU fest. Dies sei eine gute Nachricht.

Gelange eine invasive Tier- oder Pflanzenart in ein Gewässer, sei es kaum möglich, sie wieder loszuwerden – umso wichtiger, die Flüsse und Seen frei davon zu halten. 

Kanton Luzern zieht nach

Mittlerweile gilt auch in allen Kantonen der Zentralschweiz eine Reinigungspflicht für Schiffe, die das Gewässer wechseln. Der Kanton Luzern setzte diese Massnahme auf den 1. Mai in Kraft. Das Kantonsparlament will noch einen Schritt weitergehen: Im Juni überwies der Kantonsrat ein SP-Postulat, das den Regierungsrat beauftragt, ein Verbot für Einwasserung von Wanderbooten zu prüfen.

Die Schutzmassnahmen im Kanton Luzern haben letztlich Auswirkungen auf den Aargau: Das Wasser aus dem Vierwaldstättersee und Zugersee sowie aus dem Baldegger- und aus dem Sempachersee fliesst in den Aargau. (sda)

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