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Fachartikel
27. März 2019

Jahresrückblick

Wasserpolitik 2018

Ein extrem trockener Sommer, Vorstösse zur Wasserversorgungssicherheit, Positionsbezüge zur Trinkwasserinitiative und zu Pestiziden im Wasser sowie das Bemühen, die Nutzung der Wasserkraft über Subventionen und Abstriche beim Gewässerschutz zu erleichtern – das alles hat die Schweizer Wasserpolitik 2018 geprägt. Dieser Artikel präsentiert eine Übersicht über die Entwicklungen zum Thema Wasser in den verschiedenen politischen Arenen wie Parlamenten oder Verwaltung.
Andri Bryner, Manuel Fischer, Stefan Vollenweider, Mario Angst, 

Die Schweizer Wasserpolitik 2018 prägten vor allem folgende Themen: der extrem trockene Sommer mit Vorstössen zur Wasserversorgungssicherheit, Positionsbezüge zur Trinkwasserinitiative und zu Pestiziden im Wasser sowie das Bemühen, die Nutzung der Wasserkraft über Abstriche beim Gewässerschutz und finanzielle Anreize zu erleichtern. Nachfolgend wird ein grober Überblick über die wichtigsten innenpolitischen Debatten zum Thema Wasser im vergangenen Jahr gegeben. Kantonale Entwicklungen werden exemplarisch angesprochen, das Internationale dann, wenn es für die Schweiz Auswirkungen zeigen könnte.
Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern reflektiert die Entwicklungen aus Sicht der Autoren, verbunden mit ihrer Arbeit am Wasserforschungsinstitut Eawag respektive für Wasser-Agenda 21. Er basiert auf öffentlich zugänglichen Quellen aus Medien, Verwaltung und Parlament. Es ist nach 2017 (Aqua & Gas 4/17) die zweite Zusammenstellung. Sie soll weiterhin jährlich erscheinen. Anregungen dazu nehmen die Autoren gerne entgegen.

INITIATIVEN, GESETZE UND VERORDNUNGEN

Wasserkraft
Ă„nderung des Wasserrechtsgesetzes

Das Maximum des Wasserzinses für die Wasserkraftnutzung von 110 Fr./kW ist im Wasserrechtsgesetz WRG geregelt und bis Ende 2019 befristet. Ein erster Vorschlag für die Zeit ab 2020 wurde 2017 von den Parteien und den Gebirgskantonen abgelehnt. Im Rahmen der Botschaft zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes präsentiert der Bundesrat im Mai einen neuen Vorschlag. Er sieht die Weiterführung des Wasserzinsmaximums von 110 Franken bis 2024 vor. Auf Vorschlag der Urek-S stimmt der Ständerat diesem Vorschlag zu. Danach soll ein neues, teilweise flexibles Wasserzinsmodell gelten. Die Behandlung im Nationalrat ist für 2019 vorgesehen.
Eine von Nationalrat Albert Rösti (SVP/BE) eingereichte parlamentarische Initiative betrifft ebenfalls das WRG. Sie will erreichen, dass bei anstehenden Neukonzessionierungen von Wasserkraftwerken die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vom Ist-Zustand und nicht vom Zustand vor oder ohne Bestehen eines Kraftwerks ausgeht. Die Initiative wurde bereits 2017 von den Kommissionen beider Kammern gutgeheissen. Der Vorschlag für eine Änderung des WRG ist seit dem 1. November 2018 in Vernehmlassung. Die Beratung im Parlament steht noch aus.
In dieselbe Richtung zielt eine Standesinitiative des Kantons Wallis, welche eine Lockerung des Gewässerschutzgesetzes verlangt. Um die Wasserkraftnutzung zu fördern und die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen, sollen insbesondere die Restwasserbestimmungen und Umweltmassnahmen bei Neukonzessionierungen reduziert werden.

Trinkwasser
Initiativen

Im Februar wird die Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» für gültig erklärt. Vier Monate später kommt auch die Initiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» zustande. Der Bundesrat lehnt im Juni die Trinkwasserinitiative und im August auch die Pestizidverbotsinitiative ohne Gegenvorschlag ab. Sie hätten schädliche Folgen für die Schweizer Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit. In der Botschaft vom Dezember räumt der Bundesrat jedoch ein, dass die Begehren berechtigte Anliegen aufnehmen – diese will er mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel und weiteren Massnahmen im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 angehen.

PARLAMENT

Wasserkraft
Investitionsanreize

Neben der parlamentarischen Initiative von Albert Rösti zum WRG und der Standesinitiative aus dem Wallis zum GschG haben weitere Vorstösse zum Ziel, die Nutzung der Wasserkraft zu erleichtern. Hintergrund dazu sind die Energiestrategie 2050 und gesunkene Ertragsmöglichkeiten auf dem europäischen Strommarkt. Im Januar fordert eine Motion der Urek-S Investitionsanreize für den langfristigen Erhalt der Schweizer Stromproduktionsanlagen. Der Bundesrat sichert zu, das Anliegen im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes aufzunehmen. Er erinnert an die bereits gesprochenen Subventionen (101 Mio. Franken Marktprämien für Grosswasserkraft und Investitionsbeiträge für Zubauten für 2018/19). Beide Kammern nehmen die Motion trotzdem an. Das gleiche Ziel hat eine zweite parlamentarische Initiative von Albert Rösti, der u. a. zinslose Bundesdarlehen für die Wasserkraft verlangt. Sie wird im August von beiden Urek angenommen.

Lockerung von Gewässerschutzbestimmungen

In einer Interpellation fordert Albert Rösti eine Lockerung von Gewässerschutzbestimmungen (Restwasser und ökologische Sanierung der Wasserkraft), weil der Wasserkraft dadurch hohe Produktionsverluste entstünden. Der Bundesrat legt dar, dass bereits bisher oft «die wirtschaftlichen und energetischen Interessen stärker gewichtet wurden als die ökologischen». So liege die Minderproduktion aufgrund von Restwassersanierungen bei durchschnittlich 6 Prozent und damit im untersten Bereich der Abschätzungen, die bei der Revision des GSchG von 1991 gemacht worden seien. Aufgrund dieser Antwort wird die Interpellation im Dezember erledigt. Eine Standesinitiative des Kantons Bern, welche Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auch in Moorlandschaften ermöglichen will, lehnt der Ständerat im März ab. Die Beratung im Nationalrat steht noch aus.

Stellung der ENHK

Die parlamentarische Initiative von Joachim Eder (FDP/ZG) will auch in Gebieten, die in Inventaren von nationaler Bedeutung liegen, Eingriffe zulassen und die Stellung der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK abschwächen. Nach der Vernehmlassung reduziert die Urek-S die Vorlage im Herbst auf den Punkt der Stellung der ENHK-Gutachten. Der Bundesrat stimmt zu, die Behandlung im Parlament steht noch aus.

Fischwanderung

Mit einer Interpellation erkundigt sich Lukas Reimann (SVP/SG) im September, wie der Bund mit der Umsetzung der Vorgaben im Paket Sanierung der Wasserkraft vorankommt, insbesondere mit den angestrebten Verbesserungen für die Fischwanderung. Der Bundesrat hält fest, dass die bis 2030 verfügbaren Mittel von rund einer Milliarde Franken voraussichtlich nicht ausreichen, um alle sanierungspflichtigen Anlagen zu berücksichtigen. Das BAFU soll für den mittel- und langfristigen Zeithorizont Lösungsvorschläge erarbeiten.

Gewässerökologie 
Fische und Fischer

Claudia Friedl (SP/SG) verlangt vom Bundesrat in einer Anfrage, dem Auf-/Abstieg der Aale grösseres Gewicht beizumessen, und mit einer Interpellation, dem Artensterben entgegenzuwirken. Der Bundesrat verweist auf Pilotprojekte zum Fischabstieg und auf den Aktionsplan «Strategie Biodiversität Schweiz».
Auf einer anderen Linie setzt sich Pierre-André Page (SVP/FR) für die Fische und die Fischer ein: Er verlangt mit einer Interpellation eine stärkere Regulierung des Kormoranbestandes. Der Bundesrat erachtet den heutigen gesetzlichen Rahmen zur Regulation der Kormorane als ausreichend. Der Nationalrat erledigt den Vorstoss im Dezember.

Klimawandel

In einer Interpellation erkundigt sich Silva Semadeni (SP/GR) nach den (wirtschaftlichen) Folgen des Klimawandels und Konsequenzen aus dem Hitzesommer 2018. Der Bundesrat kündigt für 2019 einen Bericht des Bafu an und verweist auf die Informationsplattform drought.ch sowie einen zweiten Aktionsplan für die Periode 2020–2025. Für den Nationalrat ist damit der Vorstoss erledigt, ebenso die Interpellation von Nik Gugger (EVP/ZH) zum Stand der Umsetzung des Aktionsplans zur Anpassung an den Klimawandel. Hier verweist der Bundesrat auf die laufende Umsetzung des Aktionsplans Biodiversität, u. a. mit Massnahmen im Bereich Moorrevitalisierung und einem ausstehenden Bericht zur Seeregulierung.

Wasserressourcen
Wassermanagement

Im September nimmt der Ständerat entgegen dem Antrag des Bundesrates ein Postulat von Beat Rieder (CVP/VS) an, das einen Grundlagenbericht zum Wassermanagement und zur Wasserversorgungssicherheit in der Schweiz verlangt. Die Regierung hat vergeblich auf die laufenden Arbeiten u. a. im Nachgang an das NFP61 «Nachhaltige Wassernutzung» und im Rahmen des Aktionsplans zur Anpassung an den Klimawandel verwiesen.

Menschenrecht auf Wasser

Mit einer Interpellation verlangt Arslan Sibel (Grüne/BS) Auskünfte, wie sich die Schweiz zum Menschenrecht auf Wasser positioniere, vor allem vor dem Hintergrund von Fällen, wo private Konzerne mit Wasserversorgungen grosse Gewinne erwirtschaften würden. Der Bundesrat stellt sich nicht grundsätzlich gegen private Wasserversorger, hält aber fest, das Schweizer Modell der öffentlichen Wasserversorgung mit einer gemeinschaftlichen oder lokalen Bewirtschaftung des Wassers gelte international als vorbildlich, «was Qualität, Effizienz und demokratische Kontrolle betrifft».

KĂĽhlwassereinleitung

Zwei Motionen von Claudia Friedl (SP/SG) und Irène Kälin (Grüne/AG) befassen sich mit der zunehmenden Erhitzung der Gewässer respektive den Ausnahmeregeln für die Kühlwassereinleitung von AKW. Der Bundesrat lehnt beide Vorstösse ab. Im Parlament werden sie 2018 noch nicht beraten.

Trinkwasserinitiative

Der Nationalrat erledigt eine Interpellation von Bauernverbandsdirektor Jacques Bourgeois (FDP/FR), der sich erkundigt hatte, welche Folgen eine Annahme der Trinkwasserinitiative im Bereich der Biozide hätte. Einen eigentlichen Aktionsplan «Biozide» will der Bundesrat nicht starten, verweist aber auf ein Pilotprojekt mit einem Humanbiomonitoring-Programm im Rahmen der Strategie «Gesundheit 2020». Damit soll die Belastung der Bevölkerung mit Schadstoffen beurteilt werden.

Vorsorgeprinzip

Mehrere Vorstösse stehen im Zusammenhang mit der geplanten Einführung von stoffspezifischen Anforderungswerten in der Gewässerschutzverordnung, u. a. eine Motion von Prisca Birrer-Heimo (SP/LU), welche eine Stärkung des Vorsorgeprinzips verlangt. Auch in den Medien ist die Abkehr vom pauschalen Anforderungswert von 0,1 µg/l für Biozide und Pflanzenschutzmittel weiterhin sehr umstritten.

Mikroplastik

Im Juni erledigt der Nationalrat die Interpellation von Barbara Gysi (SP/SG) zu gesundheitlichen Folgen von Mikroplastik aufgrund der Stellungnahme des Bundesrats. Dieser schätzt das Gesundheitsrisiko als gering ein und setzt vorerst weiterhin auf eigenverantwortliche Massnahmen der Industrie. Hingegen nimmt der Nationalrat im Dezember eine Motion der Urek-N an, die vom Bundesrat Massnahmen für weniger Plastikmüll in Gewässern und Böden fordert. Explizit wird auch die Förderung der Forschung zu diesem Thema verlangt.

Fracking

Die Urek-S lehnt eine Standesinitiative des Kantons Genf ab, die ein Moratorium für die Schiefergas-Ausbeutung (Fracking) verlangt. Die Kommission ist der Überzeugung, dass die Förderung von Schiefergas in der Schweiz vor allem aus wirtschaftlichen Überlegungen keine grosse Verbreitung finden wird.

BUNDESRAT UND BUNDESVERWALTUNG

Der Bundesrat informiert im Juni in einem Bericht über den Fortschritt der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG). Bezüglich dem Ziel 6 «Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten» preist er die erfolgreichen Aspekte der Schweizer Wasserpolitik. Das SDG gilt innerhalb der Schweiz daher als fast vollständig erfüllt. Er weist aber auch auf kommende Herausforderungen hin, die sich mit Trockenperioden im Sommer, dem Gletscherrückgang und vermehrten Winterniederschlägen ergeben dürften. Als aktuell grösste Herausforderungen werden Revitalisierungen und die Elimination von Mikroverunreinigungen genannt.

Gewässerökologie und Hochwasserschutz 
Gewässerräume

In Erfüllung des Postulats von Nationalrat Karl Vogler (CVP, OW) zur «differenzierten Ausscheidung und Nutzung von Gewässerräumen» verabschiedet der Bundesrat im Juni den dazugehörenden Bericht. Im Kern bleibt die Regierung dabei, dass der Gewässerraum die Mindestbreiten nicht «auf einem signifikanten Teil des Gewässernetzes» unterschreiten dürfe.

Rhonekorrektion

Im Dezember genehmigt der Bundesrat einen Gesamtkredit über 1022 Mio. Franken für die zweite Etappe der Rhone­korrektion. Diese bringt Schutz für 100 000 Menschen und für Sachwerte in der Höhe von 10 Mia. Franken.

Wasserqualität, Wasserressourcen und Trinkwasser 
Mikroverunreinigungen

Im April wird eine Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung in die Vernehmlassung geschickt, die bei den Einrichtungen zur Beseitigung von Mikroverunreinigungen eine Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses für kleine Abwasserreinigungsanlagen zum Ziel hat.

Pestizide

Mehrere Vorstösse zu Pflanzenschutzmitteln in den Gewässern beschäftigen den Bundesrat auch 2018. So beantragt er im Mai die Ablehnung der Interpellation von Maya Graf (Grüne/BL) für ein Verbot von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln für nicht berufliche Verwendung.
Zwei Interpellationen zum Thema Pestizide stammen von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP/SO). Im August nimmt der Bundesrat Stellung zu den Anforderungen an die Anwender von Pestiziden und die sie anleitenden Fachpersonen und zum Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel. Ebenfalls zwei behandelte Interpellationen stammen von Nationalrätin Lisa Mazzone (Grüne/GE) zu Kriterien für die Risikoeinstufung von Pflanzenschutzmitteln und zum Verbot gefährlicher Pestizide (Neonicotinoide). In allen Antworten verweist der Bundesrat auf den 2017 verabschiedeten Aktionsplan «Pflanzenschutzmittel» (AP PSM). Die Diskussionen im Parlament stehen zum Teil noch aus.

Glyphosat

Als Antwort auf das Postulat der WBK-N verabschiedet der Bundesrat im Mai den Bericht ĂĽber die Auswirkungen von Glyphosat in der Schweiz. Der Bundesrat sieht aus gesundheitlicher Sicht keinen Handlungsbedarf.

Agrarpolitik ab 2022

Im November schickte der Bundesrat die Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) in die Vernehmlassung. Die AP22+ enthält ein Massnahmenpaket, das für die Anliegen der Trinkwasserinitiative direkt relevant ist. So soll die maximal erlaubte Hofdüngerausbringung pro Fläche gemäss Gewässerschutzgesetz reduziert werden. Im ökologischen Leistungsnachweis sollen Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Umweltrisiko nicht mehr angewendet werden dürfen und der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel soll verstärkt mit Beiträgen gefördert werden. Bei Bedarf sollen Bund und Kantone die Anforderungen regional gezielt verschärfen können.

Berichte und Vollzugshilfen 

Zu den 2018 publizierten Berichten des Bundes mit starkem Wasserbezug zählen die im Rahmen des Projekts «Wasserbau und Ökologie» erarbeiteten Merkblätter zur Geschiebe- und Habitatsdynamik, die Webdossiers zur Trockenheit, Fischwanderung und Niederwassersituation 2018, die Vollzugshilfe zur Beurteilung von belasteten Standorten über Karstgrundwasser, die Verkaufszahlen für Pestizide von 2008 bis 2016 und der Bericht zur Übernutzung der Umweltressourcen.
Der vom BAFU veröffentlichte Bericht «Umwelt-Fussabdrücke der Schweiz» weist darauf hin, dass der Ressourcenverbrauch im Inland tendenziell zurückgeht. Jedoch belasten Schweizerinnen und Schweizer die Umwelt im Ausland stärker, was dort wiederum zu Treibhausgasemissionen führt und auf Kosten der Biodiversität und der Verfügbarkeit von Wasser geht.

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GERICHTE

Der WWF bekommt vor Bundesgericht recht gegen das Bundesamt für Landwirtschaft: Umweltverbände sind bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zur Beschwerde legitimiert. Die Auswirkungen zugelassener Pflanzenschutzmittel könnten sich auf Böden, Gewässer und Lebensräume in der ganzen Schweiz auswirken und der Schutz von Tieren und Pflanzen gegen Giftstoffe gehöre zu den zentralen Anliegen des Natur- und Heimatschutzgesetzes, hält das Bundesgericht fest (Urteil 1C_312/2017 vom 12.2.).
Am Wohlensee BE bekommen Anwohnende und VogelschĂĽtzer vom Bundesgericht recht, dass ein seit rund 30 Jahren geplanter Uferwegabschnitt in einem sensiblen Gebiet nicht gebaut werden kann (Urteile: 1C_539/2017 und weitere vom 12.11.).

KANTONE

Gewässerschutz und Wasserwirtschaft
Kanton ZĂĽrich

Der Kanton Zürich hat versucht, Gewässerschutz und Wasserwirtschaft in einem Gesetz zu vereinigen. Nach der Beratung der regierungsrätlichen Vorlage im Parlament ergreifen im Herbst links-grüne Kreise das Referendum. In der Debatte dominiert die Rolle von Privaten in der Trinkwasserversorgung. Kritisiert wird auch, das Gesetz verlange eine ungenügende Umsetzung des im GschG verlangten Schutzes des Gewässerraums und der Revitalisierungspflicht sowie eine zu starke Verankerung privater Interessen bei Landanlagen. Das Letztere hätte speziell für den kontrovers diskutierten Uferweg am Zürichsee eine Rolle gespielt. (Am 10. Februar 2019 lehnt das Zürcher Stimmvolk das neue kantonale Wassergesetz mit knapp 55% Nein-Anteil ab).

Wasserkraft
Kanton Schaffhausen

Der Schaffhauser Kantonsrat rüttelt mit Bezug auf die Energiestrategie 2050 an einem Symbol: Mit einer Revision des Wasserwirtschaftsgesetzes soll eine zusätzliche Nutzung des Rheins beim Kraftwerk Schaffhausen und am Rheinfall möglich werden. Eine ähnliche Vorlage wurde erst 2014 vom Schaffhauser Stimmvolk abgelehnt.

Kanton Tessin

Der Kanton Tessin verabschiedet VerfĂĽgungen zu Restwassersanierungen an Ticino, Brenno und Maggia. Sie werden von den Kraftwerkgesellschaften gerichtlich angefochten (der Grosse Rat nimmt die Vorlage samt der Finanzierung im Februar 2019 an).

Gewässerökologie und Hochwasserschutz 
Kanton Schwyz

Im Kanton Schwyz sind es Fragen rund um Revitalisierungen und die Ausscheidung des Gewässerraums, welche den Kantonsrat in einer Teilrevision des Wassergesetzes beschäftigen. Entgegen dem Antrag des Regierungsrates fügt das Parlament eine deutlich schwächere Kann-Formulierung bezüglich Revitalisierungspflichten der Gemeinden ein.

Kanton Solothurn

Im Kanton Solothurn tritt ein neues Gesetz über Wasser, Boden und Abfall in Kraft (1.1.2018). Es sieht u. a. höhere Beiträge an Wasserbauprojekte, insbesondere für Revitalisierungen vor.

Kanton Thurgau

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau erklärt eine Initiative für gültig, die gleichwertigen Ersatz von Kulturland bei Gewässerkorrekturen fordert. Gemeint sind v. a. Revitalisierungen. Sie stünde damit wahrscheinlich im Widerspruch zu Bundesrecht im GschG. Die Initianten ziehen sie aber zurück, weil der Rat einen Gegenvorschlag annimmt. Dieser schreibt nun einen weniger konkret formulierten Schutz landwirtschaftlicher Interessen bei Gewässerkorrektionen vor.
Umwelt- und Fischereiverbände schliessen sich zusammen und stellen Forderungen an das vom Kanton aufgeschobene Thur-Richtprojekt.

Kanton Aargau

Im Aargau wird die Auenregeneration Reussegg im Grossen Rat einstimmig angenommen und eine Motion verlangt die Zweckbindung von Wasserzinseinnahmen für Revitalisierungen. Weiter wird in einer Interpellation bemängelt, Kulturlandverluste würden mit Salamitaktik bewusst auf mehrere Projekte aufgeteilt.

Kanton St. Gallen

Das grenzübergreifende Hochwasserschutz-Projekt am Alpenrhein (Rhesi) zeigt ebenfalls exemplarisch, wie skeptisch breite Kreise der Verbindung von Revitalisierung und Hochwasserschutz gegenüberstehen. Nach einer verlorenen Abstimmung in der österreichischen Gemeinde Koblach folgt auch im St. Galler Kantonsrat Kritik. Der grösste Streitpunkt: allfällige Verluste von Kulturland.

Kanton Wallis

Der Staatsrat des Kantons Wallis ĂĽberweist dem kantonalen Parlament die Botschaft zum Gesetz zur Finanzierung der dritten Rhonekorrektion.

Wasserqualität und Wasserressourcen 

Verschiedene kantonale Verwaltungen ergreifen Massnahmen infolge der Trockenheit, namentlich sind dies verstärkte Kontrollen von Wasserentnahmen. Anders der Kanton Zürich, der die Kompetenz für Wasserentnahmen aus grösseren Gewässern aufgrund der Trockenperiode explizit den Gemeinden überträgt.

Kanton Basel-Landschaft

Die sommerliche Trockenperiode führt auch zu politischen Vorstössen. Ein Beispiel ist der Kanton Basel-Landschaft, wo Regionen wie das Waldenburgertal nicht das erste Mal mit Trockenheitsproblemen zu kämpfen haben. Postulate im Landrat fordern eine verstärkte Koordination unter den Gemeinden sowie zwischen wirtschaftlicher Entwicklungsplanung und der Planung der Wasserversorgung. In Anbetracht der schweizweit kleinräumig organisierten Wasserversorgungen werden diese Forderungen auch andernorts thematisiert.
Die zunehmende Sensibilisierung gegenüber Mikroschadstoffen, Pflanzenschutzmitteln (PSM) und Mikroplastik löst auch auf Kantonsebene Vorstösse zur Wasserqualität aus. Im Landrat des Kantons Basel-Landschaft wird ein Postulat zur Frage überwiesen, wie der Kanton den Aktionsplan PSM umzusetzen und die Wasserqualität der Birs zu verbessern gedenke.

Kanton Thurgau

Im Kanton Thurgau fordert ein noch nicht behandelter Vorstoss im Grossen Rat die Erarbeitung eines Trockenheitskonzeptes.

Kanton Genf

Im Grossen Rat des Kantons werden ein Motionsvorschlag zum Thema Trockenheit und ein Bericht der Kommission angenommen: Das Wasserreservoir des Genfersees soll stärker für die unter Trockenheit leidenden grenzüberschreitenden Flüsse und Bäche im Kanton und dem umliegenden Frankreich genutzt werden.

Kanton Waadt

Im Kanton Waadt wurde ein Trockenheitskonzept durch die Verwaltung bereits publiziert. Aktuell wird eine Direktive, welche die thermische Nutzung von Oberflächengewässern regelt, erarbeitet.

Kanton Freiburg

Der Kanton Freiburg informiert ĂĽber die Umsetzung des Aktionsplans PSM, ausserdem wurde eine Motion an den Staatsrat ĂĽberwiesen, welche vom Kanton finanzielle UnterstĂĽtzung fĂĽr den Ausbau der Abwasserreinigungsanlagen verlangt.

Kanton Aargau

Im Kanton Aargau schlägt der Umgang von Wasserkraftwerken mit angeschwemmtem Plastik sowohl in den Medien wie im Grossen Rat Wellen. In Bezug auf die Umsetzung des Aktionsplans PSM fordert ein Postulat eine Minimierung des Einsatzes von PSM auf Land im Besitz oder in Pacht des Kantons.

INTERNATIONALES

Zu den wichtigen Themen in grenzüberschreitenden Kommissionen und an internationalen Konferenzen mit Schweizer Beteiligung zählen 2018 tiefe Wasserstände im Sommer, Mikroverunreinigungen, Phosphoreintrag, Fischwanderung, Plastikabfälle und invasive Arten.
Auf Ebene der Vereinten Nationen (UNO) sind die Nachhaltigkeitsziele (SDG) zentral. Im bereits erwähnten Länderbericht weist der Bundesrat auf den globalen Wasserverbrauch der Schweiz hin: «82 Prozent des Wassers, welches die Schweiz benötigt (Wasserfussabdruck), werden ausserhalb der Schweiz verbraucht, vor allem für die Produktion von Importgütern, und zwar oft in Regionen, in denen die Wasserressourcen ohnehin knapp sind.» Der Bericht zählt verschiedene internationale Initiativen der Schweiz auf (z. B. die Blue Peace-Initiative für ein grenzüberschreitendes Wassermanagement in Zentralasien), geht aber laut Kritikern viel zu wenig darauf ein, wie man die Probleme lösen könnte. Ein Gegenbericht der zivilgesellschaftlichen Plattform «Agenda 2030» kritisiert die Umsetzungsfortschritte der Schweiz bezüglich ihrer internationalen Verantwortung und geht u. a. auch auf die Verschmutzung und Überfischung der Meere ein.

AUSBLICK

Festlegung der Wasserzinsen

Die Debatten um eine gerechte Festlegung der Wasserzinsen und um die Festlegung des Ausgangszustandes in UVP-Verfahren werden wohl auch 2019 weitergeführt. Ebenso die Diskussionen um den Gewässerraum, denn bis Ende 2018 hätten die Kantone zusammen mit den Gemeinden die Gewässerräume ausscheiden müssen. Eine Arbeitshilfe zur Ausscheidung und Nutzung des Gewässerraums ist allerdings noch bei der Konferenz der Bau- und Umweltdirektoren (BPUK) in Arbeit.

Sanierung der Wasserkraft

Alle vier Jahre müssen die Kantone dem BAFU einen Zwischenbericht zur Umsetzung von Massnahmen zur ökologischen Sanierung der Wasserkraft abliefern. 2018 war der erste Termin dazu. Eine schweizweite Übersicht über den Stand der Arbeiten ist daher für 2019 zu erwarten.

Agrarpolitik ab 2022

Nach Abschluss der Vernehmlassung werden die Diskussionen um die Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) erst richtig anlaufen. Dem Schutz der Wasserressourcen vor Pestizideinträgen kommt dabei grosses Gewicht zu, insbesondere vor dem Hintergrund der zwei hängigen Volksinitiativen. Fortgesetzt werden dürften die Debatten zur Revision der GschV, wo ökotoxikologisch abgestützte, risikobasierte Anforderungswerte für Biozide und Pflanzenschutzmittel den pauschalen Wert von 0,1 µg/l ablösen sollen.

Fischerei

Ins Parlament kommen wird der Bericht «Standortbestimmung zur Fischerei in Schweizer Seen und Fliessgewässern» (am 30.1.2019 vom Bundesrat verabschiedet). Der Auftrag dazu stammt aus einem Urek-N-Postulat. Schliesslich dürfte für den Schutz von Gewässerlandschaften der Entscheid (im März 2019 im Nationalrat traktandiert) über die Verlängerung des Fonds Landschaft Schweiz von 2021–2031 eine gewisse Bedeutung haben.

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Kommentare (1)

Roland Widler am 11.04 2019 um 12:56

Thema Einzelstoff-Grenzwerte u stoffspezifische Anforderungswerte

Guter Übersichtsartikel, Danke. - Zu obigem Thema weise ich auf laufende u. z.T. abgeschlossene GESAMTHEITLICHE toxikologische Beurteilungsmethoden für Gewässer und Trinkwasser hin - alternativ zur bisher üblichen Einzelstoff-Bewertung: 1) Artikel in A&G 7/8, 2018, Seite 7 (EU-Projekt Solutions) 2) ) Fachartikel aus www.umweltbundesamt.de/publikationen/bioassays-zur-pruefung-von-materialien-in-kontakt Das Konzept mit den erarbeiteten Entscheidungskriterein - an dem ich mitgearbeitet habe - basiert auf dem sog. ToxBox-Projekt (koordiniert vom UBA), welches u.a. den Wasserversorgern moderne toxikologische Prüfmethoden für die gesundheitliche Beurteilung der Trikwasserqualität zur Verfügung stellt: 3) https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasserqualitaet/toxikologie-des-trinkwassers/projekt-tox-box Vielleicht etwas für den SVGW für die laufenden politischen Diskussionen?! freundliche Grüsse Roland Widler

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