Wasserkraft, deren Förderung und weiterer Ausbau im Rahmen der Energiestrategie 2050, Wasserqualität im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln und die Auseinandersetzung um den Gewässerraum waren die Themen, die 2017 die Schweizer Wasserpolitik prägten. Dieser Artikel gibt einen groben Überblick über die wichtigsten innenpolitischen Debatten zum Thema Wasser im vergangenen Jahr. Er ist unterteilt in verschiedene Formen der politischen Aktivität. Kantonale Entwicklungen werden nur punktuell angesprochen und das Internationale dann, wenn es für die Schweiz direkt Auswirkungen zeigt. Der Artikel hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern reflektiert die wichtigsten Entwicklungen aus Sicht der Autoren, stark verbunden mit ihrer Arbeit am Wasserforschungsinstitut Eawag respektive für Wasser-Agenda 21. Er basiert auf öffentlich zugänglichen Quellen aus Medien, Verwaltung und Parlament und soll in den folgenden Jahren – ähnlich wie der «Waldpolitische Rückblick» in der Schweizerischen Zeitschrift für Forstwesen – wiederholt erscheinen. Anregungen dazu nehmen die Autoren gerne entgegen.
Im Mai 2017 hat das Stimmvolk mit knapp 60% Ja-Stimmen das totalrevidierte Energiegesetz angenommen. Von wasserpolitischer Relevanz sind die Artikel zur Stärkung der einheimischen erneuerbaren Energien, insbesondere der Wasserkraft. Die Details auf Verordnungsstufe hat der Bundesrat am 1. November 2017 verabschiedet.
Neu wird im Gesetz ein Richtwert für den Ausbau der Wasserkraft genannt. Im Jahr 2035 soll die durchschnittliche inländische Produktion bei mindestens 37 400 GWh liegen (2016: 36 509 GWh). Der Netzzuschlag wird auf max. 2,3 Rappen pro kWh erhöht. Aus diesem Geld werden Instrumente finanziert, die für die Wasserkraft wichtig sind. Dazu zählen das Einspeisevergütungssystem (bislang KEV), die Investitionsbeiträge, die Marktprämien für die Grosswasserkraft und Massnahmen zur Sanierung der Wasserkraft.
Das Fördersystem für die Stromproduktion aus Kleinwasserkraft (bis 10 MW Leistung) wird verschärft. Neue Anlagen können nur noch bis Ende 2022 ins Fördersystem aufgenommen werden, erneuerte und erweiterte Anlagen gar nicht mehr. Für Kleinwasserkraftwerke gilt eine Mindestgrenze von 1 MW Leistung, ausser für Infrastrukturanlagen, z. B. Trinkwasserkraftwerke. Zudem werden die Vergütungssätze angepasst, die Dauer von 20 auf 15 Jahre gekürzt und ein Direktvermarktungssystem eingeführt.
Erhebliche Erweiterungen und Erneuerungen von Kleinwasserkraftanlagen ab 300 kW können neu von Investitionsbeiträgen bis zu 60% der anrechenbaren Kosten profitieren. Auch für Grosswasserkraftanlagen (> 10 MW) gibt es neu Investitionsbeiträge von max. 35% der anrechenbaren Kosten. Bestehende Grosswasserkraftanlagen können für ihre Stromproduktion, die sie unter den Gestehungskosten verkaufen, eine Marktprämie von max. 1 Rp./kWh beantragen. Sie ist bis 2022 befristet.
Wasserkraftanlagen erhalten ab einer bestimmten Produktionsmenge (je nachdem, ob neu, erweitert/erneuert, steuerbar oder Pumpspeicher) den Status des nationalen Interesses, was sie bei Interessenabwägungen in den meisten Fällen auf die gleiche Ebene stellt wie den Natur- und Landschaftsschutz. In Biotopen von nationaler Bedeutung und gewissen Vogelreservaten sind neue Anlagen hingegen zukünftig ausgeschlossen.
Am 1. Mai sind Änderungen in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) in Kraft getreten, mit welchen der Handlungsspielraum der kantonalen Vollzugsbehörden bei der Festlegung der Gewässerräume erweitert wird. Die Bestimmungen wurden unter der Leitung der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) erarbeitet. Es wurde die Verpflichtung zur Kompensation von Fruchtfolgeflächen präzisiert und in einen direkten Zusammenhang zum entsprechenden Sachplan gestellt. Durch die neuen Bestimmungen kann örtlichen Gegebenheiten besser Rechnung getragen werden. Mit der Verordnungsänderung wird auch die Umsetzung einer Motion der Kommission des Ständerats für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK-S abgeschlossen, die mehr Handlungsspielraum forderte.
Viel diskutiert wurden im vergangenen Jahr zwei Volksinitiativen zur Wasserqualität. Die Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» wurde am 18. Januar 2018 mit 114 420 Unterschriften eingereicht. Noch bis zum 29. Mai 2018 läuft die Unterschriftensammlung «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide». Der Text dieses Begehrens geht weiter als die «Trinkwasserinitiative» und sieht auch ein Verbot vor für die gewerbliche Einfuhr von «Lebensmitteln, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt wurden».
Am 1. Mai 2017 ist das neue Lebensmittelrecht in Kraft getreten (Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, LMG, sowie das dazugehörige Verordnungspaket). Neben dem Lebensmittel Trinkwasser wird darin auch Bade- und Duschwasser als Gebrauchsgegenstand definiert. Dies bedeutet, dass Wasser nicht nur dazu bestimmt ist, getrunken zu werden, sondern auch mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen oder zum Waschen von Lebensmitteln verwendet werden kann. Die Anforderungen an Trinkwasser bzw. an Bade- und Duschwasser sind in der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) zusammengefasst. Die neue Definition erlaubt insbesondere, Anforderungen an die Qualität des Warmwassers sowie des Wassers in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen festzulegen. Sind Wasserabgaben über Hausinstallationen öffentlich zugänglich, gelten die Hauseigentümerinnen und -eigentümer als Wasserversorger und unterstehen dem Lebensmittelrecht. Dies trifft insbesondere auf öffentliche Gebäude (Schulen, Turnhallen, 
Altersheime) oder Mietwohnungen zu.
Neben der Diskussion um die Energiestrategie befasste sich das Parlament mit der wirtschaftlichen Situation der Schweizer Wasserkraft. In der Debatte zur Vorlage «Um- und Ausbau der Stromnetze» wurden Unterstützungsmassnahmen diskutiert. Die Kommission des Nationalrats für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK-N hat die Dringlichkeit solcher Massnahmen abklären lassen und kam zum Schluss, dass für die Wasserkraft als Ganzes kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Die Kommission ist sich aber bewusst, dass das aktuelle Marktumfeld für Unternehmen, die über keine gebundenen Kunden verfügen, eine Herausforderung ist.
Eine von Nationalrat Albert Rösti (SVP/BE) eingereichte parlamentarische Initiative will erreichen, dass bei anstehenden Neukonzessionierungen von Wasserkraftwerken die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vom Ist-Zustand und nicht vom Zustand vor Bestehen des Kraftwerks ausgeht. Die Initiative wurde in den Kommissionen beider Kammern gutgeheissen, die Beratung im Parlament steht noch aus.
Zum Thema Hochwasserschutz erwähnenswert ist die abgelehnte Standesinitiative des Kantons Bern für höhere Bundesbeiträge bei Hochwasserschutzprojekten. Der Bund habe die Mittel dazu nicht, wurde argumentiert. Mit einer Revision des Bundesgesetzes über den Wasserbau soll aber ein Engagement des Bundes beim Unterhalt möglich werden – die Bedingungen hierfür zeige das Bundesamt für Umwelt (BAFU) anhand des Berichts «Naturgefahren Schweiz» auf (BAFU, 2016)
Eine Interpellation von Balthasar Glättli (Grüne/ZH) hat nachgefragt, bis wann der Bund die Szenarien für extreme Hochwasser vorlegt. Der Bundesrat kündigte eine Veröffentlichung per Ende 2018 an, die Diskussion dazu hat im Parlament noch nicht stattgefunden.
Die parlamentarische Initiative von Guy Parmelin (SVP/VD) zur Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten bei der Festlegung des Gewässerraumes wurde erledigt. Der Ständerat verweist in der Begründung explizit auf die revidierte GSchV und den neuen Handlungsspielraum für die Kantone (s. oben).
Im vergangenen Jahr wurden diverse parlamentarische Vorstösse zu den Themen Wasserqualität und Trinkwasser eingereicht. Viele stehen in engem Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Aktionsplanes Pflanzenschutzmittel und der Revision der GSchV (s. unten).
In einer Motion von Tiana Moser (GLP/ZH) wurde der Bundesrat z. B. beauftragt, genügend finanzielle und personelle Mittel für die Umsetzung des Aktionsplanes bereitzustellen. In einer Interpellation stellte Moser zudem verschiedene Fragen zum Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel. Werner Salzmann (SVP/BE) thematisierte den Konflikt zwischen dem BAFU und dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) beim Pflanzenschutz. Der Bundesrat verwies in der Antwort auf die Gewässerschutzgesetzgebung und stützte die Befürchtung nicht, das BAFU mische sich übermässig ein. Drei weitere Vorstösse zielen noch während der Vernehmlassung auf die vom BAFU vorgeschlagenen neuen numerischen Anforderungen in der GSchV.
Eine Motion von Baltasar Glättli (Grüne/ZH) zum Verbot von Mikroplastik in Körperpflegeprodukten hat das Parlament abgelehnt. Die Interpellation von Bea Heim (SP/SO) zum Problem der Antibiotikaresistenzen im Zusammenhang mit Triclosan wurde mit der Antwort des Bundesrates erledigt. Die Regierung vertrat die Ansicht, dass die bereits geltenden Einschränkungen ausreichen, um Konsumenten und Umwelt zu schützen. Mit dem Verweis auf bestehende Instrumente und der Stärkung des Themas Untergrund in der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes hat der Bundesrat die Interpellation von Marco Romano (CVP/TI) erledigt. Der Interpellant befürchtet, dass die Kantone den planerischen Schutz der Trinkwasserressourcen unter Spardruck vernachlässigen.
Der Bundesrat hat Ende 2017 den Bericht zum Postulat von Ständerat Stefan Engler (CVP/GR) über die «Nachhaltigen Bedingungen für die Wasserkraft» verabschiedet. Dieser fasst die bereits erstellten Berichte für die Energiestrategie 2050 sowie andere, im Rahmen von parlamentarischen Vorstössen erstellte Analysen zusammen. Der Bundesrat hält fest, dass die Grosswasserkraft bereits ab 2018 mit den neu geschaffenen Förderinstrumenten (s. oben) gestützt werde. Er kommt zum Schluss, dass die Forderung des Postulats nach einer privilegierten Förderung der Sanierung und Erweiterung von bestehenden Wasserkraftwerken im Vergleich zu neuen Klein- und Kleinstkraftwerken erfüllt ist.
Zudem hat der Bundesrat einen Erlassentwurf für die Festlegung der Maximalhöhe des Wasserzinses in Vernehmlassung gegeben. Das Maximum des Wasserzinses von 110 Fr./kW ist im Wasserrechtsgesetz geregelt und bis Ende 2019 befristet. Die Vorlage für die Zeit nach dem 1. Januar 2020 sieht vor, das Maximum in einer Übergangszeit bis 2022 auf 80 Fr./kW 
herabzusetzen, dann soll ein flexibles Modell einsetzen, das die Preissituation mit einbezieht. In der Vernehmlassung stellte sich allerdings keine grosse Partei hinter die Vorschläge; die Gebirgskantone lehnten die Vorlage ab. Was der Widerstand für die Neuregelung bedeutet, ist noch nicht klar. Ein neues Regime braucht es ab 2020 aber auf jeden Fall.
Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD) hat ihre Motion zur Förderung des integrierten Wassermanagements im Einzugsgebiet aufgrund der Antwort des Bundesrates zurückgezogen. Die Kantone würden schon heute viele Elemente einer integrierten Wasserwirtschaft umsetzen. Weitere Instrumente seien in Vorbereitung oder bereits erstellt (u. a. die Anpassungsstrategien an den Klimawandel), zudem sei kein Geld für eine zusätzliche Subvention des Bundes vorhanden, waren die Hauptargumente des Bundesrates.
Mehrere (zum Teil schon früher eingereichte) Vorstösse zu Pflanzenschutzmitteln in den Gewässern wurden 2017 vom Bundesrat beantwortet: Wie zum Beispiel die Interpellationen «Wirkungsvolle Massnahmen für die Pestizidreduktion in der Landwirtschaft» von Silva Semadeni (SP/GR) und «Hohe Grenzwertüberschreitungen in Schweizer Fliessgewässern» von Stefan Müller Altermatt (CVP/SO). Den Eingaben lagen vor allem Befunde der Eawag zugrunde. Von Bauernvertretern wurden diese hinterfragt, so in der Interpellation Hansjörg Walter (SVP/TG): «BLW, BAFU und Eawag. Nicht repräsentative Studie zur Verteidigung der eigenen Vorschläge?» Bundesrat und Verwaltung verwiesen in ihren Antworten insbesondere auf den «Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln» (AP-Pflanzenschutz), der am 6. September 2017 verabschiedet wurde und seinerseits auf ein Postulat von Nationalrätin Tiana Moser (GLP/ZH) von 2012 zurückgeht. Der Aktionsplan umfasst 49 Massnahmen und setzt das Ziel, die durch Pflanzenschutzmittel bewirkten Risiken bis 2017 zu halbieren. Auch die Länge der Gewässerabschnitte, in denen die Anforderungen an die Gewässerqualität gemäss GSchV nicht erfüllt werden, soll halbiert werden. Diese Tatsachen – kein vollständiges Einhalten der GschV als Ziel und bewusst in Kauf genommene Umweltrisiken bei der Pestizidzulassung durch das BLW – haben erneut Vorstösse ausgelöst. Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW sowie Umwelt- und Konsumentenschutzverbände forderten im September Bundesrat Johann Schneider-Ammann in einem Offenen Brief auf, eine vom BLW unabhängige Zulassungsstelle für Pestizide zu schaffen.
Der Bundesrat hat im Juni in Erfüllung eines Postulats von Ständerat Claude Hêche (SP/JU) den Bericht «Massnahmen an der Quelle zur Reduktion von Mikroverunreinigungen in den Gewässern» verabschiedet. Der Bericht zeigt, welche Verbesserungen bereits erzielt worden sind und stellt zusätzliche Schritte vor. Neben der Aufrüstung ausgewählter Abwasserreinigungsanlagen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe und dem AP-Pflanzenschutz erwähnt der Bundesrat eine verbesserte Reinigung von Strassenabwässern und die Altlastensanierung. Vordringlich sei jedoch ein konsequenterer Vollzug der bestehenden Regelungen.
Im Dezember hat der Bundesrat eine Änderung der GSchV in Vernehmlassung geschickt. Der bisherige pauschale Anforderungswert für organische Pestizide (Pflanzenschutzmittel und Biozide) von 0,1 µg/l in Oberflächengewässern soll für eine Serie von Substanzen durch fachlich abgestützte, risikobasierte Werte ersetzt werden, ähnlich wie in der Wasserrahmenrichtlinie der EU. Auch für einige Stoffe aus dem Bereich der Human- und Veterinärpharmaka sowie der Industriechemikalien sollen solche Werte in die GschV aufgenommen werden.
Einige vom BAFU 2017 publizierte Berichte haben Bedeutung für die Beantwortung von Vollzugsfragen, so das Modul zur Beurteilung der Ökomorphologie von Seeufern, die Resultate der Landschaftsbeobachtung Schweiz, die Vollzugshilfe zu Schwall-Sunk, die «Roadmap Fischwanderung», das Dossier «Hitzewelle und Trockenheit in der Schweiz» oder die Erhebung über den unbefriedigenden Stand der Restwassersanierungen.
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Das Bundesgericht erachtet eine Vergrösserung des Grimsel-stausees mit dem Moorschutz als vereinbar. Dem Bundesrat sei es bei der (erstmaligen definitiven) Abgrenzung des Perimeters der Moorlandschaft Nr. 268 «Grimsel» im Jahr 2004 nicht verwehrt gewesen, die bereits damals bestehenden Ausbaupläne für den Grimselstausee zu berücksichtigen, soweit «die charakteristischen und zentralen Elemente einer Moorlandschaft» in den Perimeter einbezogen würden. Die Abwägung der beiden öffentlichen Interessen – Energieerzeugung und Produktionsumlagerung in den Winter vs. umfassender Schutz der Moorlandschaft – sei zulässig.
Das Bundesgericht hält im Fall der Kraftwerke Zervreila und gegen den Kanton Graubünden fest, dass die Umweltverträglichkeit einer neuen Wasserüberleitung nicht isoliert, unabhängig von den bestehenden Anlagen im Gebiet und deren Sanierungsbedürftigkeit, beurteilt werden dürfe. Vielmehr bedürfe es einer gesamthaften Betrachtung, auch wenn keine Neukonzessionierung nötig sei. Massgebend waren die Auen und der ökologische Wert des Flusses Glenner.
Das Bundesgericht hat einem Einwohner von Blonay VD entgegen dem Waadtländer Kantonsgericht recht gegeben. Der Poolbesitzer hatte einen Teil seiner hohen Wasserrechnung als unzulässige Lenkungsabgabe kritisiert.
Verschiedene Entwicklungen aus «benachbarten» Politikbereichen beeinflussten 2017 die Wasserwirtschaft. Zu nennen ist das durch den Bundesrat im Rahmen einer Verordnung revidierte Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Die Revision soll den Schutz von natürlichen und kulturellen Landschaften stärken. Zu diesen gehören auch Seen- und Flusslandschaften sowie Feuchtgebiete. Sie werden jedoch als gesamte Landschaften geschützt, was einen integralen Ansatz repräsentiert. In eine ähnliche Richtung geht der vom Bundesrat verabschiedete Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz. Dieser enthält u. a. Massnahmen und Pilotprojekte zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität, die vor allem in Feuchtgebieten sehr hoch, aber stark gefährdet ist.
Zu erwähnen ist der Bericht des Bundesrates zum Postulat von Aline Trede (Grüne/BE) zum Fracking in der Schweiz. Er setzt sich mit den verschiedenen Aspekten der umstrittenen Methode auseinander, die sowohl für Gasgewinnung als auch für geothermische Projekte Anwendung finden kann. Dabei ist der Schutz des Grundwassers ein wichtiger Aspekt, der laut Bundesrat ein nationales Moratorium rechtfertigen könnte. Vorläufig sieht der Bundesrat aber aufgrund des beschränkten Potenzials und der bestehenden Rechtslage keinen Handlungsbedarf.
Schliesslich verlangt ein neuer in der Volksabstimmung vom 24. September angenommener Verfassungsartikel vom Bund, die Voraussetzungen für eine langfristige Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zu schaffen. Die Landwirtschaft soll standortangepasst und ressourceneffizient sein. Die Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft sind noch unklar. Diskutiert wird, ob durch diesen Artikel der Druck auf Bewässerungen weiter steigt und unter welchen Bedingungen bei grossen neuen Bewässerungsanlagen ökologischer Ersatz geleistet werden muss.
Seit 2017 hat die Schweiz den Vorsitz der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins, in welcher die Ökosysteme am Rhein und dessen Wasserqualität verbessert werden sollen. Eine Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten auf Nichtregierungs-ebene fand am Bodensee statt, wo 32 Verbände für einen Verzicht auf die Felchenmast in Netzkäfigen eintraten.
Auf der Ebene der Europäischen Union (EU) wurde im letzten Jahr – unter grosser Medienaufmerksamkeit – entschieden, das Pflanzenschutzmittel Glyphosat auch in Zukunft zu bewilligen. Die Europäische Chemikalienagentur stuft Glyphosat als nicht krebserregend ein. Diese Entscheidung hat auch in der Schweiz zu grossen Diskussionen geführt.
Ausserdem wird die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bis 2019 überarbeitet. Vor allem die Überwachung, Bewertung und das Management von Schadstoffen sollen verbessert werden. Schliesslich kommt der 3. Umweltprüfbericht der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zum Schluss, dass die Umweltbelastung in der Schweiz generell und besonders im Bereich der Wasserqualität immer noch sehr hoch ist und fordert weitere Anstrengungen.
Die Debatten um eine gerechte Festlegung der Wasserzinsen und um die Festlegung des Ist-Zustandes in UVP-Verfahren werden 2018 weitergeführt. Die Umweltverbände hinterfragen zunehmend die sehr alten, ehehaften Wasserrechte. Ein Gutachten der beiden Juristen Michael Bütler und Enrico Riva bezeichnet sie als «nicht zu rechtfertigende Privilegierung».
Bis Ende 2018 müssen die Kantone zusammen mit ihren Gemeinden die Gewässerräume ausscheiden. Wie Verwaltung und Politik mit säumigen Kantonen umgehen werden, ist offen.
Mit den Berichten über Pflanzenschutzmittel in kleinen Bächen und im Grundwasser sowie mit den beiden Volksinitiativen ist 2017 nach dem Schutz der Gewässer als Lebensräume der Ressourcenschutz wieder in den Vordergrund getreten. Die Diskussionen, wie hoch die Schweiz das Vorsorgeprinzip gewichtet und welche Nutzungseinschränkungen die Bevölkerung einzugehen bereit ist, werden weitergehen. Das zeigt sich unter anderem bereits deutlich an der Auseinandersetzung um die vom BAFU vorgeschlagene Änderung der GschV, wo der pauschale Anforderungswert für Biozide und Pflanzenschutzmittel durch (teilweise deutlich höhere) risikobasierte Werte ersetzt werden soll. Das wird von Umwelt- und Konsumentenschutzverbänden, aber auch von Trinkwasserversorgern als Aufweichung des Gewässerschutzes interpretiert. Weil die Konsumentinnen und Konsumenten sensibel darauf reagieren, zeichnet sich ausserdem ab, dass die Diskussionen um Mikroplastik und Antibiotika im Wasser anhalten werden. Hart gestritten wird sodann um die Beteiligung von Privaten an Wasserversorgungen, z. B. im Rahmen der kantonalen Debatte um ein neues Zürcher Wassergesetz.
Im Bereich Trinkwasser sind Hauseigentümerinnen und -eigentümer vermehrt gefordert, weil sie unter bestimmten Voraussetzungen als Wasserversorger gelten. Hier sind Anpassungen des LMG geplant, damit das Recht möglichst einheitlich angewendet werden kann.
Das BAFU hat 2017 mit allen Betroffenen Workshops durchgeführt zum Postulat der UREK-N, das einen Bericht verlangt über die ökonomische und ökologische Situation an Schweizer Seen und Fliessgewässern, in denen Fischerei betrieben wird. Im Zentrum sollen die Berufsfischerei und die See-Ökologie stehen. Hintergrund des Postulats sind Forderungen der Berufsfischer, die Phosphatwerte in den Seen wieder anzuheben. Vertreter des Gewässerschutzes und einer möglichst ursprünglichen Artenvielfalt lehnen diese Forderung ab. Der Bericht soll 2018 vom Bundesrat verabschiedet werden.
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