Trotz des grossflächigen Ausbaus der Abwasserinfrastrukturen in den letzten Jahrzehnten gelangen nach wie vor Stoffrückstände aus unterschiedlichen Quellen wie privaten Haushalten, Landwirtschaft oder Industrie und Gewerbe in die Schweizer Gewässer [1, 2]. Über den Anteil und die Zusammensetzung der Stoffeinträge aus Industrie und Gewerbe liegen derzeit noch wenige Daten vor. In der Schweiz leitet der Grossteil der industriellen und gewerblichen Betriebe ihre Abwässer als Indirekteinleiter in die öffentliche Kanalisation ein, um diese in einer kommunalen ARA zu behandeln [3]. Eine allfällige Vorbehandlung der Abwässer erfolgt in den meisten Fällen betriebsintern und nach Stand der Technik. In der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung (GSchV) existieren für einzelne Parameter Anforderungen und Grenzwerte für die Einleitung von Industrieabwasser in die öffentliche Kanalisation und in die Gewässer. Für die meisten organischen Einzelstoffe und deren Transformationsprodukte enthält die GSchV aber keine konkreten Vorgaben. Die Regulierung der in der Produktion eingesetzten Ausgangsstoffe liegt im Zuständigkeitsbereich der kantonalen Bewilligungsbehörde und wird bei der Erteilung der Einleitungsbewilligung festgelegt.
Die Situationsanalyse zu Stoffeinträgen aus Industrie und Gewerbe in Gewässer des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) [4] zeigt auf, dass trotz grosser technischer Fortschritte in der Abwasserreinigung grosse Mengen und potenziell toxische Stoffe mit dem gereinigten Abwasser in die Gewässer gelangen. Gründe dafür sind
u. a. dynamisch anfallende Abwassereinleitungen und daraus folgende Belastungsspitzen auf der ARA, ein oft breites Substanzspektrum und fehlende Kenntnisse über einzelne Abwasserinhaltsstoffe bei den Betrieben. Als Branchen mit besonders relevanten Prozessen für den Eintrag von Stoffrückständen in die Gewässer wurden u.a. die chemisch-pharmazeutische Industrie, die chemisch-physikalische Behandlung von flüssigen Sonderabfällen sowie die Metalloberflächenbehandlung und Galvanik identifiziert [4].
Die Untersuchung von gereinigtem Abwasser aus ARA mit unterschiedlichem Industrieeinfluss mittels chemischer Analytik bestätigt die Erkenntnisse der Situationsanalyse. Im Vergleich mit Abwasser kommunaler Herkunft weist gereinigtes Abwasser mit einem Anteil aus der pharmazeutischen Industrie eine grössere Vielfalt an Stoffen, höhere Konzentrationen an synthetischen organischen Verbindungen und starke Konzentrationsschwankungen mit kurzzeitigen Einzelstoffbelastungsspitzen auf. Zudem werden teilweise toxische Verbindungen, komplexe Stoffmischungen sowie in der Schweiz nicht registrierte Chemikalien aufgezeigt [5–7].
Als vielversprechende Kombination erweist sich die Ergänzung der chemischen Analysen mit Biotests, um mehr Informationen über die im Abwasser enthaltenen Einzelstoffe und Stoffmischungen zu generieren. Die Ergebnisse von Studien bestätigten, dass die heutige Praxis zur Identifikation von problematischen Stoffeinträgen nicht genügt [7].
Die Identifikation von Abwässern mit problematischen Stoffeinträgen aus Industrie und Gewerbe stellt für Betriebe und Behörden eine Herausforderung dar, ist aber notwendig, um sie zu reduzieren. Die bestehende Gesetzgebung liefert nur wenig numerische Anforderungen. Durch die Ergänzung der Untersuchungsmethoden von Industrieabwässern mit Biotests können Abwässer mit toxischen Stoffrückständen identifiziert und vertiefter charakterisiert werden.
Anforderungen an Industrieabwässer in der GSchV
Die wichtigsten Grundsätze der eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung bilden das Vorsorgeprinzip (Art. 1 Umweltschutzgesetz USG), das Verursacherprinzip (Art. 2 USG) und das Verunreinigungsverbot (Art. 6 Gewässerschutzgesetz GSchG), um die Gewässer grundsätzlich vor nachteiligen Einflüssen zu bewahren. In der Gewässerschutzverordnung (GSchV) werden Anforderungen an die Einleitung von Abwasser unterschiedlicher Herkunft definiert. Für Abwasser aus Industrie und Gewerbe gilt der Grundsatz, dass es nach dem Stand der Technik behandelt werden muss, um Verunreinigungen der Gewässer zu vermeiden, sofern die zu ergreifenden Massnahmen wirtschaftlich tragbar und betrieblich machbar sind. Zudem müssen die allgemeinen und besonderen Anforderungen an Industrieabwasser (Anhang 3.2 GSchV) für die Einleitung in das Gewässer oder in die öffentliche Kanalisation eingehalten werden. Dabei unterscheiden sich die Anforderungen an die Einleitung in Gewässer (Direkteinleiter) und die Einleitung in die öffentliche Kanalisation (Indirekteinleiter) mit mindestens gleichen oder strengeren Grenzwerten für Direkteinleiter. Können in einem Betrieb gemäss dem Stand der Technik tiefere Werte eingehalten werden, so kann die Behörde strengere Werte festlegen. Ziel ist, dass so wenig Stoffe wie möglich in die Gewässer gelangen. Die Anforderungen sind nicht so zu verstehen, dass bis zum Erreichen dieser Grenzwerte «aufgefüllt» werden darf. Eine Verdünnung des Abwassers ist nur erlaubt, wenn diese nicht dem Erfüllen der Anforderungen dient, zweckmässig ist und dadurch nicht mehr Stoffe ins Gewässer gelangen als bei getrennter Behandlung (Anhang 3.2 GSchV). Unterstützung bei der Umsetzung im Vollzug bieten Vollzugshilfen, Merkblätter und Leitfäden, wie sie der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) zur Verfügung stellt
Die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) führte von 2019 bis 2021 die Übersichtsstudie zum Einsatz von Biotests für die Charakterisierung von Industrieabwässern [8] durch. Diese untersuchte den nationalen und internationalen Kenntnisstand zum Einsatz von Biotests zur Beurteilung von Abwässern aus Industrie und Gewerbe in einer Literaturrecherche und im Austausch mit Behörden, Verbänden und Betrieben. Aus den gewonnenen Erkenntnissen wurde schliesslich das praktische Untersuchungskonzept ABIScreen (Abbautest Biotest Industrieabwasser Screening) entwickelt.
Für die Charakterisierung der Abwässer und für die fachgerechte Umsetzung von Abwasserreinigungsprozessen in den Betrieben spielen biologische Abbautests eine übergeordnete Rolle. Der Zahn-Wellens-Test kommt dabei häufig zum Einsatz, hat aber eine lange Testdauer von 28 Tagen. Die befragten Industriebetriebe äusserten mehrfach das Bedürfnis nach einer verkürzten Testdauer. Ein weiterführendes Projekt an der FHNW entwickelte in diesem Zusammenhang eine zeiteffiziente Abbautestmethode.
Die meisten der in der Ăśbersichtsstudie befragten 50 Betriebe entscheiden ĂĽber die Entsorgung ihrer Abwässer basierend auf chemisch-physikalischen Parametern wie pH und Schwermetallgehalt, auf Summenparametern wie DOC (DisÂsolved Organic Carbon), auf bekannten Inhaltsstoffen wie Ausgangsprodukte und Lösungsmittel sowie auf laborbasierten Tests wie einem biologischen Abbautest oder Nitrifikationshemmtest.
Die Betriebe berücksichtigen die eingesetzten Ausgangsprodukte auf der Grundlage von Sicherheitsdatenblättern oder ökotoxikologischen Daten. Allfällige Transformations- und Nebenprodukte im Abwasser sowie Stoffmischungen werden im Allgemeinen aber nicht analysiert. Die Identifikation von unbekannten Stoffen (Non Target Screening) aus Syntheseschritten erfordert aufwendige Analysemethoden und Auswertungsarbeit und wird nur in Einzelfällen angewendet.
Abbautests werden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit von organischen Abwasserinhaltsstoffen durch aerobe Mikroorganismen eingesetzt. Ohne eine chemische Analyse der Inhaltsstoffe liefern Abbautests allgemeine Aussagen über den gesamten Eliminationsgrad der organischen Stoffe und den refraktären DOC (Refractory Organic Carbon, ROC). Sie liefern keine Informationen über die Zusammensetzung der Stoffrückstände und deren toxisches Potenzial.
Die Informationen zur fachgerechten Entsorgung werden fĂĽr jede Produktionslinie in einem Abwasserkataster festgehalten. Vereinzelt kommen Onlinesysteme zur Ăśberwachung von toxischen Effekten auf die ARA-Biologie zum Einsatz.
Biotests integrieren Effekte einer gesamten Probe mit allen bekannten und unbekannten Stoffen und Mischungen. Sie visualisieren die Wirkungen der in der Probe enthaltenen Stoffe, wenn die Testorganismen dafür sensitiv sind [9]. Biotests setzen lebende Zellen, Organismen oder Populationen ein, um deren Reaktion (z. B. Wachstumshemmung, Letalität, Reproduktionshemmung) auf die Exposition mit Schadstoffen zu messen [10]. Bestehende standardisierte Testsysteme für Abwasserproben nutzen meist Gewässerorganismen wie Fische, Wasserflöhe, Algen oder marine Leuchtbakterien. Biotests sind damit – auch in Ergänzung zur chemischen Analytik – eine vielversprechende Methode, um Industrieabwasser mit unbekannter stofflicher Zusammensetzung zu untersuchen und problematische Abwässer mit toxischem Potenzial zu identifizieren [11].
International werden Biotests schon seit mehr als 30 Jahren erfolgreich für die Beurteilung von Abwasserproben genutzt. In der Schweiz werden Biotests mit Erfolg eingesetzt, um zu testen, welche Methoden sich für den Ausbau von kommunalen Kläranlagen mit einer Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen (z. B. durch Aktivkohlefilter oder Ozonung) eignen. Mit Biotests wird untersucht, ob die Toxizität mit der Reduktion von Mikroverunreinigungen abnimmt und ob toxische Transformationsprodukte entstehen [10, 12].
Für die Beurteilung von industriellen Abwässern wurden Biotests bis 2020 jedoch nur vereinzelt eingesetzt. Eine erste Schweizer Studie mit Biotests und industriellem Abwasser [13] wurde von 2017 bis 2018 durchgeführt. Die Studie generierte einen Überblick über das vorhandene toxische Potenzial und die stoffliche Belastung von vorbehandelten Betriebsabwässern aus unterschiedlichen Branchen vor und nach biologischer Behandlung. Eingesetzt wurde ein Abbautest (Zahn-Wellens-Test), gefolgt von einer Biotestbatterie (bestehend aus Leuchtbakterientest, Daphnientest und Algentest). In den meisten Proben nahm die Toxizität nach dem biologischen Abbau deutlich ab. In einzelnen Abwässern war jedoch auch nach dem Abbautest noch toxisches Potenzial vorhanden. Die Toxizität der abgebauten Proben korrelierte nicht mit dem refraktären Gehalt organischer Stoffe (ROC). Abwässer können demnach ein toxisches Potenzial aufweisen, obwohl sie die geforderten Einleitungsvoraussetzungen basierend auf dem DOC-Gehalt (Reinigungseffekt von 85% gemäss GSchV Anhang 3) einhalten. Nicht abbaubare toxische Stoffrückstände gelangen dann mit dem gereinigten Abwasser in die Gewässer. Die Studie wies zudem auf eine grosse Variabilität der Abwässer (z. B. Toxizität, abiotische Parameter, DOC-Elimination) innerhalb der Branchen hin [13].
Eine tiefergehende Studie zeigte den Mehrwert von Biotests in Ergänzung zur chemischen Analytik auf. Darin wurde das gereinigte Abwasser einer ARA mit angeschlossenen industriellen Betrieben gezielt mit Biotests (akute Daphnien- und Leuchtbakterientests und chronische Algen- und Wasserlinsentests) überwacht. Parallel wurden das Abwasser mit einer chemischen Non-Target-Analyse untersucht und die Zeitreihen beider Methoden miteinander korreliert. Algen- und Wasserlinsentests zeigten dabei toxische Effekte an. Durch den Vergleich der Zeitreihen wurde einerseits Trifluoressigsäure (TFA) als verursachende Substanz für Effekte im Algentest identifiziert. TFA wurde jedoch im angeschlossenen Betrieb weder als Produktionsstoff noch als Ausgangsmaterial vorgesehen, sondern wurde in einem spezifischen Abwasservorbehandlungsschritt erzeugt. Nach der Identifikation konnte durch Anpassungen von Behandlungsprozessen schliesslich die Algentoxizität im Abwasser massgeblich reduziert werden. Dieses Beispiel veranschaulicht, dass durch den Einsatz von Biotests toxische Stoffe bis an die Quelle zurückverfolgt werden können, um dort wirkungsvolle Massnahmen umzusetzen. Andererseits konnte die Toxizität im Wasserlinsentest durch den Vergleich mit den chemischen Daten auf ein Pflanzenschutzmittel zurückgeführt werden. Dieses löste in der chemischen Analytik nur schwache Signale aus. Das Ergebnis dieser Studie unterstreicht die Wichtigkeit von Biotests ergänzend zu chemischen Untersuchungen. Relevante Substanzen wären trotz aufwendiger chemischer Analysen alleine nicht identifiziert worden [7].
Der direkte Austausch mit den Betrieben, Branchenverbänden und kantonalen Behörden zeigte, dass die Erfahrungen im Einsatz von Biotests für die Beurteilung von Industrieabwässern in der Praxis gering sind. Auf Behördenseite ist die Handhabung einerseits aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben beschränkt. Auf der Betriebsseite sind andererseits kaum Kenntnisse und keine Daten zum Einsatz von Biotests vorhanden. Betriebe, die vereinzelt Biotests einsetzen, legen den Fokus v. a. auf den Schutz der ARA oder auf die Qualitätsprüfung der eigenen Vorbehandlungs- und Abwasserreinigungsprozesse. Viele chemisch-pharmazeutische Betriebe verwenden Nitrifikationshemmtests, um die ARA-Toxizität abzuschätzen. Biotests mit höheren Organismen und Endpunkten wurden in den befragten Betrieben nur sehr vereinzelt angewendet. Drei Betriebe können als Vorreiter hervorgehoben werden, die bereits Leuchtbakterien, Algen, Daphnien einsetzten. Ein Betrieb führte zusätzlich Fischembryo- und UmuC-Tests innerhalb einer Kampagne durch. Ein einzelner Betrieb setzte regelmässig Wasserlinsen ein.
Bisher fehlen Vorgehensempfehlungen in der Schweiz, damit Betriebe und Behörden Biotests grossflächig anwenden und interpretieren können. Sowohl die befragten Betriebe als auch die Behörden und Branchenverbände äusserten ihr
Interesse an geeigneten Instrumenten und Interpretationshilfen, um problematische Abwässer mit Biotests zu identifizieren.
Die Erkenntnisse aus Literatur und Praxis zeigen, dass der Einsatz von Abbau- und Biotests für die Charakterisierung von Industrieabwasser eine wertvolle Ergänzung zur chemischen Analytik darstellt.
Abbautests untersuchen die biologische Abbaubarkeit und den Anteil nicht abbaubarer organischer Stoffrückstände und Nitrifikationshemmtests schätzen die Toxizität für die ARA-Biologie ab. Geeignete Biotestsysteme geben Hinweise, ob die in der gereinigten Abwasserprobe enthaltenen Stoffrückstände und -mischungen ein ökotoxisches Potenzial aufweisen. Biotests bilden somit die Effekte von allen in der Probe enthaltenen Stoffen und Stoffgemischen ab. Durch die Kopplung von Abbau- und Biotests werden problematische Abwässer mit nicht abbaubaren toxischen Stoffrückständen identifiziert. Diese werden über die ARA in die Gewässer eingetragen, selbst wenn sie die gesetzlichen Anforderungen einhalten. Die Rückverfolgung der Toxizität eröffnet Möglichkeiten für wirkungsvolle Massnahmen an der Quelle.
Der Austausch mit Kantonen, Branchenverbänden und Betrieben in den Jahren 2018 bis 2021 bestätigte, dass die Erfahrungen im Einsatz von Biotests für die Beurteilung von Industrieabwässern in der Schweiz gering sind. Es besteht aber Interesse an der Entwicklung geeigneter Methoden. Für die praktische Anwendung werden konkrete Vorgehensempfehlungen und Interpretationshilfen benötigt.
Zwei weiterführende Projekte an der FHNW gingen dem Bedürfnis nach. Die Entwicklung eines reproduzierbaren und zeiteffizienten Abbautests für Industrieabwasser wird im Artikel Schäfer et al. erläutert.
Mit ABIScreen (Abbautest Biotest IndusÂtrieabwasser Screening) wurde zudem ein praktisches Screeningtool entwickelt. Dieses schlägt eine Kombination aus einem Abbautest und einer Biotestbatterie vor, um Industrieabwässer basierend auf ihrer Abbaubarkeit, Nitrifikationshemmung und Ă–kotoxizität zu charakÂterisieren.
[1] Gälli, R. et al. (2009): Mikroverunreinigungen in den Gewässern. Bewertung und Reduktion der Schadstoffbelastung aus der Siedlungsentwässerung. Bundesamt für Umwelt, Bern
[2] Abegglen, C.; Siegrist, H. (2012): Mikroverunreinigungen aus kommunalem Abwasser. Verfahren zur weitergehenden Elimination auf Kläranlagen. Bundesamt für Umwelt, Bern
[3] Braun, C.; Gälli, R. (2014): Mikroverunreinigungen aus Industrie und Gewerbe. Erste Grundlagenerhebung mittels Umfrage bei den Kantonen zu vorhandenen Informationen. Bericht im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU). BMG Engineering AG, Schlieren
[4] Wunderlin, P.; Gulde, R. (2022): Situationsanalyse «Stoffeinträge aus Industrie und Gewerbe in Gewässer». Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA), Glattbrugg
[5] Anliker, S. et al. (2020): Assessing Emissions from Pharmaceutical Manufacturing Based on Temporal High-Resolution Mass Spectrometry Data. Environmental Science and Technology 54:4110–4120
[6] Anliker, S. et al. (2020): Quantification of Active Ingredient Losses from Formulating Pharmaceutical Industries and Contribution to Wastewater Treatment Plant Emissions. Environmental Science and Technology 54:15046–15056
[7] Anliker, S. et al. (2022): Large-scale assessment of organic contaminant emissions from chemical and pharmaceutical manufacturing into Swiss surface waters. Water Research 215:118221
[8] Klaus, X.; Langer, M. (2021): Ăśbersichtsstudie zum Einsatz von Biotests zur Beurteilung von Industrieabwasser. Bericht im Auftrag des Bundesamts fĂĽr Umwelt (BAFU). Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), Muttenz
[9] Escher, B. et al. (2012): Bioanalytical tools in water quality assessment, 1. publ. IWA-Publ, London
[10] Kienle, C. et al. (2015): Ökotoxikologische Biotests. Anwendung von Biotests zur Evaluation der Wirkung und Elimination von Mikroverunreinigungen. Aqua & Gas 7/8:18–26
[11] Kienle, C. et al. (2015): Methoden zur Beurteilung der Wasserqualität anhand von ökotoxikologischen Biotests. Oekotoxzentrum Eawag-EPFL
[12] Böhler, M. et al. (2017): Untersuchungen zu Verfahren für die biologische Nachbehandlung nach Ozonung. Aqua & Gas 5:54–63
[13] Otto, J. et al. (2020): Abbau- und Biotests in Industrieabwässern. Erste Schweizer Screeningstudie zur Erfassung der Toxizität und stofflichen Belastung. Aqua & Gas 10:58–65
[14] Grothe, D. R. et al. (1996): Whole Effluent Toxicity Testing: An Evaluation of Methods and Prediction of Receiving Environment Impacts. SETAC, Pensacola
[15] Power, E. A.; Boumphrey, R. S. (2004): International Trends in Bioassay Use for Effluent Management. Ecotoxicology 13:377–398
[16] Schultz, E. et al. (2011): COHIBA WP3 Whole effluent assessment (WEA): proposed recommendations for the use of toxicity limits. Finnish Environment Institute, Helsinki
Whole Effluent Toxicity Testing (WET Testing) wurde in den USA in den 1980er-Jahren entwickelt. Die amerikanische (Environment Protection Agency, US EPA) und die kanadische Umweltbehörde (Environment and Climate Change Canada, ECCC) definierten die zugelassenen Biotests und das Vorgehen und passten diese stetig an. WET Testing wird für die Beurteilung der Wasserqualität, die Entwicklung von Einleitungsgrenzwerten und die Überprüfung und Erteilung von Genehmigungen verwendet [14]. In Kanada wird WET Testing zudem standardmässig zur Überwachung von einleitenden Industriebetrieben eingesetzt.
Whole Effluent Assessment (WEA) wurde vor über 20 Jahren für die Untersuchung von Gesamtabwasserproben entwickelt. Zur Umsetzung von WEA in den europäischen Ländern bestehen breite Vorgehensempfehlungen der OSPAR Commission (The Convention for the Protection of the Marine Environment of the North-East Atlantic), die in den einzelnen Ländern unterschiedlich interpretiert werden. Biotests werden beispielsweise im Rahmen von Zulassungsprüfungen von grossen Industrieanlagen (wie z. B. in Schweden oder Dänemark) oder zur Herleitung von betriebsspezifischen Einleitungsbedingungen durchgeführt (wie z. B. in Norwegen oder Spanien) [15, 16]. Der Einsatz von Biotests ist in den meisten europäischen Ländern keine gesetzliche Anforderung. Eine Ausnahme stellt die Anwendung in Deutschland dar.
Die deutsche Abwasserverordnung (AbwV) verlangt bereits seit 1997, dass direkteinleitende Industriebetriebe regelmässig ihre Abwässer mittels Biotests überprüfen. Die Umweltämter der Bundesländer sind für den Vollzug zuständig und überprüfen die Ergebnisse stichprobenartig. Die AbwV schreibt die Durchführung spezifischer Biotests und die Einhaltung definierter G-Werte für verschiedene Branchen vor:
In Deutschland eingesetzte Biotests und vorgegebene G-Werte für ausgewählte Branchen nach der Abwasserverordnung (AbwV). G-Werte für einzelne Biotests entsprechen niedrigster Verdünnungsstufe der getesteten Abwässer ohne toxischen Effekt auf die untersuchten Organismen (je höher der G-Wert, desto toxischer das Abwasser).
Die G-Werte ergeben sich aus den niedrigsten Verdünnungsstufen von getesteten Abwässern, die im Biotest keinen toxischen Effekt auf die untersuchten Organismen ausüben (so genannte No Observed Effect Concentration, NOEC).
Der Fischeitest ist für alle Branchen vorgeschrieben. Wird der gesetzlich vorgegebene G-Wert für den Fischeitest (GEi) mehrmals überschritten, hat dies eine Erhöhung der Abwasserabgabe für den verursachenden Betrieb zur Folge. Für einzelne Industriesektoren (z. B. die chemische Industrie) wird zusätzlich die Durchführung weiterer Tests verlangt.
Deren Überschreitung bedeutet eine Verletzung der Einleitbedingungen, aber nur das Ergebnis des Fischeitests hat auf die Höhe der Abgabe einen Einfluss. Die Anforderungen an direkteinleitende industrielle Betriebe haben sich bezüglich Biotests seit 1997 nicht mehr verändert, der Stand der Technik hingegen schon.
Deutschland versuchte, die Durchführung von Biotests für die Beurteilung von Industrieabwässern aus unterschiedlichen Branchen auch auf EU-Ebene in den BVT-Merkblättern zu verankern. Dies scheiterte im Jahr 2016 am Einverständnis anderer Mitgliedstaaten. Die bestehenden Bemühungen seitens Deutschlands, biologische Testmethoden auf EU-Ebene gesetzlich zu implementieren, tragen derzeit noch keine Früchte.
Dieses Projekt wurde durch das BAFU finanziert. Ein grosser Dank geht an alle Beteiligten dieses Projekts für ihre Unterstützung: an alle Betriebe für den interessanten und offenen Austausch und die Teilnahme an der Umfrage, an die befragten kantonalen Vertreter und Vertreterinnen, an die beteiligten Branchenverbände, an die nationalen und internationalen Expertinnen und Experten und insbesondere an folgende Personen für ihren wertvollen Input:
Saskia Zimmermann-Steffens (BAFU), Pascal Wunderlin (VSA), Cornelia Kienle (Oekotoxzentrum), Serge Santiago (Soluval Santiago), Stefan Gartiser (Hydrotox AG, D), Philippe Matter (Arcadis), Brigitte v. Danwitz (LANUV, D) und Trudy Watson-Leung (MECP, CA).
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