Kaum eine Kunststofffraktion ist in den letzten Jahren breiter und emotionaler diskutiert worden als Mikroplastik (MP). Das Vorkommen von MP-Teilchen in Wasser, Boden, Luft und Nahrungsmitteln – sogar im menschlichen Körper – beschäftigt tagtäglich Wissenschaft, Politik und Medien. Dabei wurde eine grosse Variabilität von MP-Formen und MP-Grössen sowie bis 1000 Partikel pro Liter in Oberflächengewässern gefunden. Sowohl bei Gewässer- als auch Trinkwasserstudien wurden die kleinsten nachgewiesenen Partikel oft durch die Porengrösse der bei der Probenahme verwendeten Filter bestimmt.
Quantitative Aussagen zur Umweltexposition und zu den Effekten auf Mensch und Umwelt sind noch lückenhaft. Daher ist das effektive Risiko kaum einzuschätzen. Eine Studie der Technischen Universität Wien fand MP in allen untersuchten Stuhlproben. Die WHO folgert zu MP im Trinkwasser, dass Gesundheitsrisiken für den Menschen eher unwahrscheinlich seien, schliesst diese jedoch nicht komplett aus.
Bei MP handelt es sich in der Regel um feste Kunststoffteilchen mit Dichten zwischen 0,9 und 1,5 g/cm3, die gemäss Definitionsvorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bei Partikeln in allen Dimensionen 1 nm ≤ x ≤ 5 mm Grösse und bei Fasern 3 nm ≤ x ≤ 15 mm Länge bei einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis > 3 aufweisen.
Primäres MP wird Produkten wie Kosmetika oder Kunstrasenplätzen absichtlich zugesetzt, sekundäres entsteht als Zersetzungsprodukt durch Alterung oder Abrieb grösserer Kunststoffteile wie beispielsweise aus sich zersetzenden Kunststoffabfällen, Pneus und Textilien.
Die eingesetzten Mengen von primärem MP lassen sich vergleichsweise gut erfassen. Die ECHA schätzt, dass etwa 50 000 t MP in Europa eingesetzt werden. Dagegen sind Daten zu sekundär erzeugten Mengen sehr unsicher, dürften aber den primären Einsatz um Grössenordnungen übersteigen. Vielfach sind die Freisetzungsprozesse unklar und analytische Routinemethoden zur Quantifizierung von MP in Umweltproben fehlen.
MP lässt sich im Wasser nur indirekt als unspezifischer Anteil der ungelösten Stoffe (gesamte ungelöste Stofffraktion, GUS) erfassen, mit einer unteren Grösse von 0,45 µm (operative Trenngrenze für partikuläres Material). Die Schweizer Gesetzgebung kennt MP nicht als eigenständigen Parameter, beispielsweise weder die Gewässerschutzverordnung (GSchV) noch die Verordnung über Trinkwasser (TBDV).
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