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02. September 2020

VSA begrüsst Präzisierungen der WAK-S

WAK-S NIMMT NEU DEN ABSENKPFAD VON NÄHRSTOFFEN IN DIE VORLAGE ZUR PESTIZIDREDUKTION AUF

Der Entwurf der Kommission zur Umsetzung ihrer Initiative 19.475 enthielt bisher lediglich Ziele zur Risikoreduktion beim Pestizideinsatz. Am 28. August hat die Kommission zusätzliche Massnahmen aus der sistierten AP22+ in ihren Text aufgenommen und will damit Antworten auf die Forderungen der Pestizidinitiativen geben. Der VSA begrüsst die zusätzlichen Massnahmen, insbesondere die Massnahmen zur Reduktion der Nährstoffüberschusse wird als wichtig erachtet.
Paul Sicher 

Am 19. August 2020 hat der Bundesrat zum Entwurf der Kommission Stellung genommen und dazu Anträge gestellt. Die Kommission hält an ihrem Entscheid zu Artikel 6b Absatz 6 des Landwirtschaftsgesetzes fest, der dem Bundesrat die Möglichkeit gibt, einzelne Aufgaben wie z.B. das Monitoring der Ergebnisse Privaten zu übertragen.
Bei Artikel 9 des Gewässerschutzgesetzes folgt sie mit einer leichten Anpassung dem Antrag des Bundesrates: Sie unterstützt bei Absatz 3 die ursprüngliche Minderheitsfassung, während sie neu bei Absatz 5 die Möglichkeit zu vorübergehenden Ausnahmen vom Entzug einer Zulassung vorsieht, wenn die Inlandversorgung mit wichtigen landwirtschaftlichen Kulturen gefährdet ist. Dieser Entscheid fiel einstimmig.

APP22+ sistiert, aber Massnahmepaket Trinkwasser soll kommen

Nachdem die Kommission vor am 21. August beschlossen hatte, die Behandlung der AP22+ zu sistieren (vgl. 
Medienmitteilung vom 21. August 2020), beantragt sie ihrem Rat nun mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, einige Artikel, die der Bundesrat als «Massnahmenpaket Trinkwasser» in der AP22+ hatte, in ihren Entwurf aufzunehmen, und zwar die Artikel 6a (Nährstoffverluste), 70a (Auflagen zum ökologischen Leistungsnachweis) und 164a (Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen) gemäss AP22+. Damit will die Kommission die ökologische Komponente der Landwirtschaft weiter stärken und Antworten auf die Forderungen der Trinkwasser- und der Pestizid-Initiative geben. Das Geschäft kommt im Herbst in den Ständerat

VSA begrüsst den Ansatz zur Reduktion der Nährstoffüberschüsse

Der VSA begrüsst sehr, dass die Kommission - wie in der sistierten AP22+ vorgesehen - einen Absenkpfad Nährstoffe einführen will. So soll im Gesetz festgelegt werden, dass Stickstoff- und Phosphorverluste der Landwirtschaft bis 2025 um 10 Prozent und bis 2030 um 20 Prozent im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2014 bis 2016 gesenkt werden müssen. Dies ist ein erster wichtiger Schritt. In Anbetracht der geschätzten Sickstoffüberschüsse von rund 113‘000 Tonnen reicht das aber kaum aus. Zudem braucht es auch entsprechende Korrekturmeachanismen, wenn die Ziele der  Stickstoff- und Phosphorreduktion nicht erreicht werden können.

VSA begrüsst auch insgesamt die Präzisierungen zur Pa.Iv 19.475

Der VSA hatte die Ausgestaltung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel vor Jahren als zu wenig ehrgeizig kritisiert, insbesondere die angestrebte Risikoreduktion um lediglich 50%.  Die WAK-S hat nun mit der Parlamentarischen Initiative 19.475 deutlich nachgebessert und den Handlungsbedarf im Gewässerschutz erkannt. Bereits am 3. Juli hatte die Kommission wichtige Präzisierungen vorgenommen, zum Beispiel dass der Bundesrat im Fall unannehmbarer Risiken durch Pestizide einen über 2027 hinaus gehenden Absenkpfad festlegen soll. Der Bund soll zudem die rechtliche Handhabe zugesprochen werden, falls nötig weiterführende und verbindliche Massnahmen umzusetzen. Auch die Option, wenn nötig mit Lenkungsabgaben einzugreifen, ist zu begrüssen. Es ist im Sinne eines funktionierenden Regelkreises zentral, dass die Zulassung von Pestiziden überprüft werden muss, wenn in Oberflächengewässern Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel oder Biozidprodukte wiederholt und verbreitet überschritten werden. 

Dass die WAK-S nun auch den verbindlichen Absenkpfad für Nährstoffe in die parlamentarische Initiative aufgenommen hat, macht die Pa.IV zu einem Hoffnungsträger für einen mehrheitsfähigen und wirksameren Gewässerschutz, ganz im Sinne für mehr «saubere und lebendige Gewässer». Als nächstes befindet nun der Ständerat in der kommenden Herbstsession über die Vorlage.

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