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15. August 2022

VSA-Stellungnahme zur Revision der Gewässerschutzverordnung 2022

Vorgeschlagene Anpassungen sind wichtig – Vorsorgeprinzip weiter stärken

Die Gewässerschutzverordnung soll Trinkwasser und Oberflächengewässer besser vor Pestiziden schützen. Der Bundesrat hat am 4. April 2022 die Vernehmlassung dazu gestartet. Der VSA begrüsst mehrheitlich die vorgesehenen Anpassungen. Er fordert konkret die Stärkung des Vorsorgeprinzips und das Berücksichtigen der hochrelevanten Drainagen und Schächten als Eintragspfade für Pestizidbelastungen.

Glattbrugg, 29. Juli 2022. Die Verordnungsanpassung basiert auf die in der Frühlingssession 2021 verabschiedeten Parlamentarischen Initiative (Pa. Iv.) 19.475, mit dem das Chemikaliengesetz, das Gewässerschutzgesetz und das Landwirtschaftsgesetz angepasst wurde. Ziel dabei ist, die Gewinnung von qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu stärken, die Gewässerbelastung durch Pestizide zu verringern und einen Beitrag zu leisten für den Erhalt der Artenvielfalt. Damit die Pa. Iv. 19.475 die Gewässer der Schweiz tatsächlich genügend zu schützen vermag, braucht es eine ambitionierte Konkretisierung der Vorgaben in der Gewässerschutzverordnung.

Stärkung des Vorsorgegedanken

Die Konkretisierung der beiden Begriffe «wiederholt» und «verbreitet» ist von zentraler Bedeutung für den Gewässerschutz. «Wir halten die vorgeschlagene Konkretisierung grundsätzlich für sinnvoll», kommentiert Stefan Hasler, Direktor des VSA die Gesetzesrevision aus Sicht des VSA. «Doch erachten wir die vorgeschlagenen Definitionen als 'zu hoch'. Das heisst, dass dann mit Sicherheit ein verbreitetes Problem mit dem Wirkstoff besteht, wenn die vorgeschlagenen Kriterien erfüllt sind. Das ist nicht im Sinne des Vorsorgeprinzips.».

Der VSA schlägt daher Vereinfachungen vor, die den Gewässerschutz stärken. So soll nicht ein prozentualer Anteil von Grenzwertüberschreitungen zur Überprüfung der Zulassung führen. Denn je grösser das Messnetz ist, desto unwahrscheinlich würde dieser Grenzwert überschritten und Handlungen ausgelöst werden. Der vorgesehene Korrekturmechanismus würde verwässert. Die Überprüfung soll viel mehr erfolgen, wenn Grenzwertüberschreitungen fix in mindestens drei Kantonen und mindestens in 5 Gewässern nachgewiesen wird.

«Mit unseren Vorschlägen wollen wir den gesetzlich verankerte Vorsorgegedanken stärken und handeln können, bevor es zu spät ist. Denn schlussendlich dürfen die neuen Vorgaben nicht darüber hinwegtäuschen, dass letztlich die heutige Zulassungspraxis «weit verbreitet und wiederholt» zu Grenzwertüberschreitungen führte.», führt Hasler aus.

Schächte und Drainagen berücksichtigen

Bei der Zulassung von Pestiziden müssen gemäss VSA strengere Kriterien angewendet werden. Der Eintrag von Pestiziden via Schächte und Drainagen haben eine enorm grosse Bedeutung für die Belastung von Oberflächengewässern – und trotzdem werden sie weiterhin nicht berücksichtigt! Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse fordert die EAWAG, dass Pestizideinträge über hydraulische Kurzschlüsse im Pflanzenschutzmittel-Zulassungsprozess, bei den gesetzlichen Bestimmungen und bei Reduktionsmassnahmen berücksichtigt werden müssen. «Wir stimmen dem vollumfänglich zu», sagt Hasler, «dazu braucht es sowohl bei der Zulassungs- als auch bei der Beurteilungsstelle ausreichende Personalressourcen».

Transparenz bei Messkampagnen und Zulassungen

Der VSA will auch, dass das Bundesamt für Umwelt BAFU die Auswertungen der nationalen und kantonalen Messungen und der daraus abgeleiteten Schlüsse bezüglich Zulassungsüberprüfungen veröffentlicht. Zudem soll der Bund transparent und regelmässig ausweisen, welche Zulassungen aus welchen Gründen überprüft wurden und werden.

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