Am 6. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu geplanten Änderungen von Verordnungen des Umweltrechts eröffnet, u.a. zur Abfallverordnung. Die Änderung der Abfallverordnung (VVEA) soll dabei die Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm sowie Tier- und Knochenmehl gemäss revidiertem Umweltschutzgesetz präzisieren. So soll der Phosphor aus Klärschlamm ab 2026 teilweise, jener aus Tier- und Knochenmehl vollständig rückgewonnen werden.
Angesichts des nicht einzuhaltenden Termins vom 1. Januar 2026 zur Umsetzung der Phosphorrückgewinnungspflicht sowie des revidierten Umweltschutzgesetzes begrüsst der VSA die Revision der Abfallverordnung. Phosphor ist eine unverzichtbare, beschränkte natürliche Ressource. Die Schonung der natürlichen Vorkommen sowie eine grössere Unabhängigkeit vom Weltmarkt stärke die Resilienz der Schweizer Wirtschaft, so der VSA. Kommt hinzu, dass der aktuelle Abbau von Phosphor eine grosse Umweltbelastung verursacht, die mit der Rückgewinnung nicht mehr entsteht.
Schaffen von günstigen Rahmenbedingungen für Phosphorrückgewinnungsanlagen
Ein wichtiges Ziel der Verordnungsänderung ist gemäss VSA die Festlegung von geeigneten Rahmenbedingungen, damit die geplanten Rückgewinnungsanlagen errichtet und betrieben werden können.
Finanzieller Ausgleich der teilweisen Verwertung von Phosphor aus Klärschlamm schaffen
Die Kosten für die Phosphorrückgewinnung werden auf etwa zehn Franken pro Jahr und Kopf geschätzt. Der VSA bietet an, im Auftrag der Kantone das Inkasso der «Phosphor-Abgabe» zu übernehmen und die Gelder nach einem von den Kantonen festgelegten Kostenmodell an die P-Recyclingunternehmen auszubezahlen. Für einen möglichst effizienten Vollzug beantragt der VSA einige Detailanpassungen im Art. 15 (siehe 👉 Stellungnahme).
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