Nicht alle 740 Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in der Schweiz sollen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe ausgebaut werden, sondern nur jene, die bei den Ausleitungen die Grenzwerte überschreiten. Der Nationalrat ist am Dienstag, 30.11.2021 diskussionslos einem entsprechenden Kompromiss-Vorschlag des Ständerats gefolgt. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hatte ursprünglich in einer Motion Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen für alle ARA verlangt. Dagegen hatte sich auch der Bundesrat ausgesprochen. Mit der nun getroffenen Lösung sind nun noch rund 100 Anlagen von der Vorgabe betroffen. Damit ist auch der Bundesrat einverstanden.
Mikroverunreinigungen sind eine Belastung für die Gewässer. Der VSA begrüsst denn auch jede Reduktion von Stoffeinträgen. Mit der aktuell laufenden Umsetzung des ARA-Ausbaus (4. Reinigungsstufe) bei mindestens 130 ARA bis 2040 wird das Qualitätsproblem in den grösseren und mittleren Gewässern gelöst.
Ziel muss sein, mindestens die im April 2020 eingeführten Grenzwert von problematischen Pestiziden und Arzneimitteln überall in den Gewässern einzuhalten. Können ARA diese neuen Anforderungswerte nicht einhalten, sollen diese ausgebaut oder aufgehoben werden. Diese Strategie unterstützt der VSA. Darum ist die Branche auch bereit, die Reinigungsleistung zusätzlicher ARA wo sinnvoll zu erhöhen und einen weiteren Beitrag zum Grundwasserschutz und der nachhaltigen Trinkwasserversorgung zu leisten.
Der VSA begrüsst den nun vom Nationalrat gutgeheissenen Kompromissvorschlag. Eine flächendeckende Aufrüstung der ARA wäre weder effizient, noch finanzierbar gewesen. Um so wichtiger ist mit diesem Entscheid, dass nun auch in der Landwirtschaft entsprechende Massnahmen zur Reduktion der Stickstoff- und Pestizideinträge ins sensible Grundwasser ergriffen werden. Denn die Belastung des Trinkwassers ist mit dem Aufrüsten der ARA nicht gelöst, es wird jedoch zweifelsohne ein wertvoller Beitrag zum Gewässerschutz erreicht.
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