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11. Dezember 2020

Motion 20.4262 - Reduktion Mikroverunreinigungen

Ausbau der ARA bei gleichzeitigen Massnahmen in der Landwirtschaft

Abwasserreinigungsanlagen (ARA) sowie Industrie- und Gewerbebetriebe leiten 60% aller Mikroverunreinigungen in die Gewässer ein. Mit der laufenden Umsetzung des ARA-Ausbaus wird das Qualitätsproblem in den grösseren und mittleren Gewässern gelöst, die Fracht wird um über 50% reduziert. Der Rest fliesst mehrheitlich in Gewässer, wo die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Die 40% Mikroverunreinigungen der Landwirtschaft belasten hingegen direkt die sensiblen Gewässer sowie die Trinkwasserressourcen und führen zu grossflächigen Überschreitungen der Grenzwerte. Deshalb braucht es Massnahmen bei Landwirtschaft.

Die Motion 20.4262 vom 13.10.2020 verlangt, dass alle 740 ARA Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen treffen müssen.

Mikroverunreinigungen sind eine Belastung für die Gewässer. Der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute VSA begrüsst denn auch jede Reduktion von Stoffeinträgen. Darum ist er bereit, die Reinigungsleistung zusätzlicher ARA wo sinnvoll zu erhöhen und einen weiteren Beitrag zum Grundwasserschutz und der nachhaltigen Trinkwasserversorgung zu leisten. Ziel muss sein, mindestens die im April 2020 eingeführten nummerischen Anforderungen gemäss GSchV überall einzuhalten. Wenn die Politik diesen Weg beschreiten will und die Finanzierungsabgabe für die zusätzlichen Ausbauten zur Verfügung stellt, unterstützt der VSA diesen Schritt.

Das Augenmerk bei allen Massnahmen muss aber dort gesetzt werden, wo Stoffe tatsächlich zu Problemen führen:

  1. Im sensiblen Grundwasser sowie in kleineren Gewässern in ackerbaulich geprägten Gebieten verursachen die Stoffeinträge der Landwirtschaft die starke Gewässerbelastungen. Die Anforderungen der Gewässerschutzgesetzgebung können seit Jahrzehnten verbreitet nicht eingehalten werden. Die Probleme können nur durch Massnahmen an der Quelle bzw. bei der Landwirtschaft gelöst werden.
  2. Mit der aktuell laufenden Umsetzung des ARA-Ausbaus (4. Reinigungsstufe) wird das Qualitätsproblem in den grösseren und mittleren Gewässern gelöst.
  3. Im April 2020 wurden die gesetzlichen Anforderungen für Pestizide und Arzneimittelauf der Basis ihrer Ökotoxizität festgelegt. Können ARA diese neuen Anforderungswerte nicht einhalten, sollen diese ausgebaut werden.

Die Abwasserbranche ist bereit, die Reinigungsleistung von bestimmten ARA weiter zu verbessern, verlangt aber gleichzeitig ein eine deutliche Reduktion der Pflanzenschutzmittel-Stoffeinträge von der Landwirtschaft.

  • Die Reduktion der Mikroverunreinigungen müssen primär an der Quelle angegangen werden. Es gilt das Vorsorgeprinzip.
  • Mit dem gezielten Ausbau ausgewählter Kläranlagen leistet die Siedlungsentwässerung bereits einen effizienten und wesentlichen Beitrag zur Eliminierung der Mikroverunreinigungen in Gewässern. Aufgrund des Parlamentsbeschlusses von 2014 werden bis 2040 die 130 grössten ARA mit einer zusätzlichen 4. Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen für rund 1.2 Mia. Fr. ausgebaut. Es sind ARA an Gewässern mit einem hohen Abwasseranteil und an Gewässern, die für die Trinkwassergewinnung wichtig sind. In den nächsten 20 Jahren wird die Fracht der Mikroverunreinigungen wie Arzneimittelrückständen, Bioziden, u.s.w. mit dem besten Kosten/Nutzen-Verhältnis um über 50% eliminiert. Die auf die ARA zurückzuführenden Gewässerschutzdefizite werden damit effizient gelöst.
  • Der Ausbau aller ARA kann mit der gemäss Motion vorgeschlagenen Lösung nicht finanziert werden: Erstens liegt der heutige Abgabesatz bereits beim Maximum gemäss Art. 60b GSCHG und zweitens bringt die vorgesehene Verlängerung der Abgabeerhebung nichts, weil die bereits ausgebauten ARA von der Abgabe befreit werden. Die Fondseinnahmen sinken deshalb kontinuierlich – es braucht eine angepasste Abgabe. (s. dazu auch Stellungnahme des Bundesrats).
  • Die Ausweitung der hochtechnologischen 4. Reinigungsstufe auf alle ARA ist in der Praxis kaum möglich. Solche Anlagen benötigen eine ständige professionelle Betreuung. Die dazu notwendigen Fachleute sind auf kleinen Anlagen nicht verfügbar. Eine sinnvolle Untergrenze für den Ausbau mit einer 4. Reinigungsstufe müsste definiert werden.
  • Industrie- und Gewerbebetriebe haben bereits Massnahmen finanziert und umgesetzt um die Frachten zu reduzieren, sei dies über Wasser-Recycling oder den Einbau eigener Reinigungsanlagen. Zudem wird ein Grossteil der Industrieabwässer über den laufenden Ausbau der kommunalen Abwasserreinigungsanlagen gereinigt.
  • Reduzieren am richtigen Ort: Man muss Massnahmen dort ansetzen, wo Probleme auftreten, d.h. wo man Überschreitungen von Grenzwerten feststellt, wo die Trinkwasserressourcen belastet werden oder wo ökologische Schäden festgestellt werden. Der Grossteil der Mikroverunreinigungen in ökologisch sensiblen Gewässern und bei Grundwasser, welches als Trinkwasser genutzt wird, stammt praktisch ausschliesslich aus der Landwirtschaft. Gerade diese kleinen Bäche sind ökologisch (insbesondere für die Biodiversität) von grosser Bedeutung und machen rund 75 Prozent des gesamten Schweizer Fliessgewässernetzes aus.

    Die Grundwasservorkommen sind genau da, wo fruchtbares Ackerbauland vorliegt. Die Hauptquelle der Mikroverunreinigungen im Grundwasser ist die Landwirtschaft. Weitere Massnahmen bei den ARA sind für diese sensible Systeme nicht wirksam

  • Ein Ausbau von allen kleineren ARA würde nach heutigem Wissensstand keine real existierenden Probleme lösen. Wenn hingegen die neuen Anforderungswerte gemäss GSchV bei einigen ARA nicht eingehalten werden, so sind gezielt Massnahmen bei diesen problematischen ARA zu treffen und deren Finanzierung sicherzustellen.
  • Der Schweizer Ansatz mit einem gezielten Ausbau der relevanten ARA geniesst auch international grosse Anerkennung.

 

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